Arzt rechnet privat ab, durch zahlt AOK?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Arzt rechnet privat ab, durch zahlt AOK?
Hallo,
ich war kürzlich bei meinem Hautarzt zur Vorsorgeuntersuchung (ist meine ich ab 35 Jahren eine LEistung der gesetzlichen Kassen, oder?), doch der ist inzwischen kein Mitglied der kassenärztlichen Vereinigung mehr. DA ich aber nicht zu einem anderen Arzt wollte, habe ich die Leistung privat bezahlt.
Kann ich diese Rechnung jetzt über meine AOK erstatten lassen, und wie läuft das ab?
ich war kürzlich bei meinem Hautarzt zur Vorsorgeuntersuchung (ist meine ich ab 35 Jahren eine LEistung der gesetzlichen Kassen, oder?), doch der ist inzwischen kein Mitglied der kassenärztlichen Vereinigung mehr. DA ich aber nicht zu einem anderen Arzt wollte, habe ich die Leistung privat bezahlt.
Kann ich diese Rechnung jetzt über meine AOK erstatten lassen, und wie läuft das ab?
Re: Arzt rechnet privat ab, durch zahlt AOK?
also, das kommt auf deine Kasse an - grundsätzlich gilt - nein, die Kasse wird das nicht zahlen, zum Einen, eben weil er kein Kassenarzt mehr ist und zum Anderen, weil du das Kostenerstattungsverfahren nicht gewählt hast. Allerding kann es auch so laufen, so kenne ich es noch, dass die Kasse einmalig den Vertrags-Satz abz. eine Bearbeitungsgebühr erstattet und dich darauf hinweist, dass du künftig für die Leistung einen Vertragsarzt aufsuchen müsstest, ich fürchte aber, das wird nicht passieren.Jackie hat geschrieben:Hallo,
ich war kürzlich bei meinem Hautarzt zur Vorsorgeuntersuchung (ist meine ich ab 35 Jahren eine LEistung der gesetzlichen Kassen, oder?), doch der ist inzwischen kein Mitglied der kassenärztlichen Vereinigung mehr. DA ich aber nicht zu einem anderen Arzt wollte, habe ich die Leistung privat bezahlt.
Kann ich diese Rechnung jetzt über meine AOK erstatten lassen, und wie läuft das ab?
Gruss
Czauderna
Nein mit Kamera wurde nix festgehalten, mich irritiert aber die Antwort meiner Kasse:
"Herr Dr. med. xxx ist, wie sie schon geschrieben haben, nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und darum kein AOK-Vertragspartner. Deshalb dürfen wir die Leistung leider nicht bezahlen oder erstatten – das ist gesetzlich so geregelt. Bitte haben Sie dafür Verständnis. "
Ist das wirklich so, dass sie es nicht DÜRFEN, oder WOLLEN sie nicht?
Ich fühle mich halt in meiner Arztwahl schon etwas beeinträchtigt, es geht zudem um einen vergleichsweise kleinen Betrag, vor allem wenn man das damit vergleicht was ich monatlich bezahle (freiwillig gesetzlich versichtert...)
"Herr Dr. med. xxx ist, wie sie schon geschrieben haben, nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und darum kein AOK-Vertragspartner. Deshalb dürfen wir die Leistung leider nicht bezahlen oder erstatten – das ist gesetzlich so geregelt. Bitte haben Sie dafür Verständnis. "
Ist das wirklich so, dass sie es nicht DÜRFEN, oder WOLLEN sie nicht?
Ich fühle mich halt in meiner Arztwahl schon etwas beeinträchtigt, es geht zudem um einen vergleichsweise kleinen Betrag, vor allem wenn man das damit vergleicht was ich monatlich bezahle (freiwillig gesetzlich versichtert...)
Die Antwort ist korrekt.
Du hast die Auswahl zwischen allen zugelassenen Leistungserbringern. Wenn der Herr Doktor keine Zulassung hat ist eine Erstattung ausgeschlossen.
Aber das wusstes Du doch vorher. Du hat doch einen Behandlungsvertrag als Selbstzahler mit ihm geschlossen.
Und normalerweise bekommst Du doch die Leistungen als Sachleistung.
Und es ist völlig unüblich einmalig solche Rechnungen zu erstatten
Du hast die Auswahl zwischen allen zugelassenen Leistungserbringern. Wenn der Herr Doktor keine Zulassung hat ist eine Erstattung ausgeschlossen.
Aber das wusstes Du doch vorher. Du hat doch einen Behandlungsvertrag als Selbstzahler mit ihm geschlossen.
Und normalerweise bekommst Du doch die Leistungen als Sachleistung.
Und es ist völlig unüblich einmalig solche Rechnungen zu erstatten
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- Registriert: 08.06.2015, 18:21
das hat damit nichts zu tun. Es geht nicht um die Kosten die verursacht werden oder um die Höhe der Beiträge die gezahlt werden, sondern nur ob Anspruch besteht oder nicht.Jackie hat geschrieben:Nein mit Kamera wurde nix festgehalten, mich irritiert aber die Antwort meiner Kasse:
"Herr Dr. med. xxx ist, wie sie schon geschrieben haben, nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und darum kein AOK-Vertragspartner. Deshalb dürfen wir die Leistung leider nicht bezahlen oder erstatten – das ist gesetzlich so geregelt. Bitte haben Sie dafür Verständnis. "
Ist das wirklich so, dass sie es nicht DÜRFEN, oder WOLLEN sie nicht?
Ich fühle mich halt in meiner Arztwahl schon etwas beeinträchtigt, es geht zudem um einen vergleichsweise kleinen Betrag, vor allem wenn man das damit vergleicht was ich monatlich bezahle (freiwillig gesetzlich versichtert...)
WIe meine Vorredner korrekt sagten, kann die KK die Kosten in diesem Falle nicht erstatten
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- Registriert: 01.01.2015, 09:59
[quote="Jackie"]Nein mit Kamera wurde nix festgehalten, mich irritiert aber die Antwort meiner Kasse:
"Herr Dr. med. xxx ist, wie sie schon geschrieben haben, nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und darum kein AOK-Vertragspartner. Deshalb dürfen wir die Leistung leider nicht bezahlen oder erstatten – das ist gesetzlich so geregelt. Bitte haben Sie dafür Verständnis. "
Ist das wirklich so, dass sie es nicht DÜRFEN, oder WOLLEN sie nicht?
Ich fühle mich halt in meiner Arztwahl schon etwas beeinträchtigt, es geht zudem um einen vergleichsweise kleinen Betrag, vor allem wenn man das damit vergleicht was ich monatlich bezahle (freiwillig gesetzlich versichtert...) [/quote]
Sei mir bitte nicht böse aber Dein Verhalten ist an Naivität nicht zu überbieten. Wenn ein Arzt keine Kassenärztliche Zulassung hat, dann kläre ich den Besuch vorher mit meiner Krankenkasse ab und oder bespreche die Kosten mit dem Arzt und entscheide mich dann, wie ich mich verhalte.
Eines kann ich allerdings sehr gut nachvollziehen:
Das Gefühl der Beeinträchtigung
Ein Freund von mir ist sehr vermögend und fährt einen Porsche und ich einen Renault Twingo. Das Leben ist nicht gerecht.
LG Rolf
"Herr Dr. med. xxx ist, wie sie schon geschrieben haben, nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und darum kein AOK-Vertragspartner. Deshalb dürfen wir die Leistung leider nicht bezahlen oder erstatten – das ist gesetzlich so geregelt. Bitte haben Sie dafür Verständnis. "
Ist das wirklich so, dass sie es nicht DÜRFEN, oder WOLLEN sie nicht?
Ich fühle mich halt in meiner Arztwahl schon etwas beeinträchtigt, es geht zudem um einen vergleichsweise kleinen Betrag, vor allem wenn man das damit vergleicht was ich monatlich bezahle (freiwillig gesetzlich versichtert...) [/quote]
Sei mir bitte nicht böse aber Dein Verhalten ist an Naivität nicht zu überbieten. Wenn ein Arzt keine Kassenärztliche Zulassung hat, dann kläre ich den Besuch vorher mit meiner Krankenkasse ab und oder bespreche die Kosten mit dem Arzt und entscheide mich dann, wie ich mich verhalte.
Eines kann ich allerdings sehr gut nachvollziehen:
Das Gefühl der Beeinträchtigung
Ein Freund von mir ist sehr vermögend und fährt einen Porsche und ich einen Renault Twingo. Das Leben ist nicht gerecht.
LG Rolf
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- Beiträge: 1
- Registriert: 07.11.2015, 20:47
IGel-Leistung
Es gibt halt viele unnötige Igel-Leistung, die man nicht braucht, wo nur der Arzt profitiert.
http://www.igel-monitor.de/
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