Arzneimittelbudget der Ärzte

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Gast

Arzneimittelbudget der Ärzte

Beitrag von Gast » 15.10.2010, 19:28

Hallo ihr,

ich hätte gerne mal gewusst, wie das mit dem Arzenimittelbudget der Ärzte funktioniert.


1. Ein Patient bekommt ein Medikament verschrieben, löst das Rezept aber nicht ein. Fließt dieses ausgestellte, aber nicht eingelöste Rezept in die Rechnung des Budgets mit ein?!

2. Woher weiß der Arzt, ob das Rezept eingelöst wurde?

3. Wie weiß der Arzt, dass sein Arzneimittelbudget für das laufende Quartal erschöpft ist?

4. Was passiert, wenn der Arzt Arzneimittel über seinem Budget verschreibt?

5. Muss der Arzt Medikamente "aus der eigenen Tasche zahlen", wenn er ein Medikament auf ein rosa Rezept schreibt, obwohl es eigentlich nicht erstattungsfähig von der GKV wird (z.B. Hustensaft)?

6. Was ist die Folge aus Frage 5 für den Arzt?

Lord Dragon
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Re: Arzneimittelbudget der Ärzte

Beitrag von Lord Dragon » 17.10.2010, 20:40

krümel2007 hat geschrieben: 1. Ein Patient bekommt ein Medikament verschrieben, löst das Rezept aber nicht ein. Fließt dieses ausgestellte, aber nicht eingelöste Rezept in die Rechnung des Budgets mit ein?!
Bei dem Arzt fließt dieses Rezept in die Berechnung ein. bei KV nicht.
2. Woher weiß der Arzt, ob das Rezept eingelöst wurde?
Das erfährt ein Arzt erst später bei der Abrechnung.
3. Wie weiß der Arzt, dass sein Arzneimittelbudget für das laufende Quartal erschöpft ist?
Bei meiner Hausärztin werden Rezepte durch Praxis-Software erstellt. Jede Verschreibung wird registriert und somit sieht die Ärztin wie viel Geld Sie noch zur Verfügung hat.
4. Was passiert, wenn der Arzt Arzneimittel über seinem Budget verschreibt?
Ein Arzt bekommt ein Schreiben von der KV mit bitte um Stellungsnahme. Dann wird geprüft, ob die Gründe für Überschreitung akzeptabel sind oder nicht. Wenn nicht, dann wird ein Arzt in Regress genommen.
5. Muss der Arzt Medikamente "aus der eigenen Tasche zahlen", wenn er ein Medikament auf ein rosa Rezept schreibt, obwohl es eigentlich nicht erstattungsfähig von der GKV wird (z.B. Hustensaft)?
Hustensaft kann ein Arzt für Kinder verschreiben. GKV übernimmt die Kosten. Wenn ein Arzt tatsächlich nicht erstattungsfähige Medikamente verschreibt, dann zahlt er die Kosten aus der eigenen Tasche.
6. Was ist die Folge aus Frage 5 für den Arzt?
Regress und mögliche Schadensersatzansprüche

Gast

Re: Arzneimittelbudget der Ärzte

Beitrag von Gast » 17.10.2010, 21:14

Lord Dragon hat geschrieben:
krümel2007 hat geschrieben:1. Ein Patient bekommt ein Medikament verschrieben, löst das Rezept aber nicht ein. Fließt dieses ausgestellte, aber nicht eingelöste Rezept in die Rechnung des Budgets mit ein?!
Bei dem Arzt fließt dieses Rezept in die Berechnung ein. bei KV nicht.
das hieße also, dass der Arzt grundsätzlich erstmal sein aktuell noch vorhandenes Budget gar nicht im Detail kennen kann, da er gar nicht zeitnah erfährt, ob das Rezept eingelöst wurde oder nicht.

ich frage deshalb so kritisch nach, da einer Bekannten zum Ende des letzten Quartals vom Arzt gesagt wurde, er könnte ihr ein bestimmtes Medikament nicht mehr verschreiben, da sein Budget aufgebraucht sei. sie solle doch bitte zu Anfang des neuen Quartals erneut vorbei kommen.

und statt des eigentlich benötigten Medikaments hat er ihr ein Medikament auf Privatrezept geschrieben, dass die Kasse nicht übernimmt, weil das Medikament für diese Erkrankung nicht speziell zugelassen ist (aber dafür das Budget des Arztes nicht belastet).

Lord Dragon
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Re: Arzneimittelbudget der Ärzte

Beitrag von Lord Dragon » 18.10.2010, 02:17

krümel2007 hat geschrieben: das hieße also, dass der Arzt grundsätzlich erstmal sein aktuell noch vorhandenes Budget gar nicht im Detail kennen kann, da er gar nicht zeitnah erfährt, ob das Rezept eingelöst wurde oder nicht.

ich frage deshalb so kritisch nach, da einer Bekannten zum Ende des letzten Quartals vom Arzt gesagt wurde, er könnte ihr ein bestimmtes Medikament nicht mehr verschreiben, da sein Budget aufgebraucht sei. sie solle doch bitte zu Anfang des neuen Quartals erneut vorbei kommen.

und statt des eigentlich benötigten Medikaments hat er ihr ein Medikament auf Privatrezept geschrieben, dass die Kasse nicht übernimmt, weil das Medikament für diese Erkrankung nicht speziell zugelassen ist (aber dafür das Budget des Arztes nicht belastet).
Ein Arzt muss halt davon ausgehen, dass Rezepte auch eingelöst werden. Nicht eingelöste Rezepte kann er nicht berücksichtigen.

Paule
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Beitrag von Paule » 18.10.2010, 11:36

Mich würde mal interessieren, wie hoch das Arzneimittelbudget der Ärzte überhaupt ist, ob es z.B. Sinn macht, laufende Verordnungen zwischen Hausarzt und Neurologen "aufzuteilen".

Lord Dragon
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Beitrag von Lord Dragon » 18.10.2010, 19:24

Arzneimittelbudgets sind je nach KV und Arzt unterschiedlich.

Z.B. KV Nordrhein:
Hausarzt: 46,70 EUR(AV) und 127,44 (RV)
Nervenheilkunde: 132,66 EUR (AV) und 150,87 (RV)
HNO: 12,56 EUR (AV) und 5,89 EUR (RV)

AV: Allgemeinversicherte (Mitglieder- und Familienversicherte)
RV: Rentenversicherte

Paule
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Beitrag von Paule » 18.10.2010, 21:02

Danke; es ist doch halbwegs beruhigend, trotz chronischer Erkrankung als RV unter dem Durchschnitt zu liegen - mir ist natürlich klar, dass andere Erkrankungen zwangsläufig viel kostenaufwendiger sind (z.B. die MS-Kranken beim Neurologen)!

RevengeofPKV
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Re: Arzneimittelbudget der Ärzte

Beitrag von RevengeofPKV » 25.10.2010, 07:44

krümel2007 hat geschrieben:
Lord Dragon hat geschrieben:
krümel2007 hat geschrieben: ich frage deshalb so kritisch nach, da einer Bekannten zum Ende des letzten Quartals vom Arzt gesagt wurde, er könnte ihr ein bestimmtes Medikament nicht mehr verschreiben, da sein Budget aufgebraucht sei. sie solle doch bitte zu Anfang des neuen Quartals erneut vorbei kommen.

und statt des eigentlich benötigten Medikaments hat er ihr ein Medikament auf Privatrezept geschrieben, dass die Kasse nicht übernimmt, weil das Medikament für diese Erkrankung nicht speziell zugelassen ist (aber dafür das Budget des Arztes nicht belastet).
Was der Arzt da behauptet hat, muss nicht unbedingt zutreffend gewesen sein. Viele Ärzte greifen gegen Ende des Quartals zu dieser Behauptung, um Patienten, die nicht so dringlich auf die Verschreibung von Medikamenten angewiesen sind, in das nächste Quartal zu schieben. Die Ärzte haben Angst vorm Regress (das kann ich verstehen), vergessen aber manchmal, dass sie Überschreitungen ihres Budgets mit Praxisbesonderheiten (z.B. mehr chronisch Kranke als vorausberechnet) begründen können, so dass es gar nicht zum Regress kommt.

Es gibt allerdings auch Ärzte, die wirklich so weit über ihrem Arzneimittelbudget liegen, dass sie gar keine andere Wahl haben, als so vorzugehen. Bedenklich ist, dass dies oftmals besonders engagierte Ärzte sind, die über konsequente Arzneimitteltherapie das Beste für ihre Patienten erreichen wollen. Hier hat das System deutliche Schwächen.

Lord Dragon
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Re: Arzneimittelbudget der Ärzte

Beitrag von Lord Dragon » 25.10.2010, 09:33

RevengeofPKV hat geschrieben: Die Ärzte haben Angst vorm Regress (das kann ich verstehen), vergessen aber manchmal, dass sie Überschreitungen ihres Budgets mit Praxisbesonderheiten (z.B. mehr chronisch Kranke als vorausberechnet) begründen können, so dass es gar nicht zum Regress kommt.
Die Ärzte wollen am besten nichts begründen. Das Problem ist, dass ein Arzt nicht voraussagen kann, was dabei rauskommt. Keiner will Papierkrieg mit kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen anfangen.

Bully
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Re: Arzneimittelbudget der Ärzte

Beitrag von Bully » 09.11.2010, 14:21

krümel2007 hat geschrieben:
4. Was passiert, wenn der Arzt Arzneimittel über seinem Budget verschreibt?
Hallo,

schau mal das gibt es auch, nennt sich "Behandlungs-Soll "

http://www.bild.de/BILD/regional/frankf ... ndelt.html

wie heißt es so schön " nichts ist unmöglich " :)
Gruß Bully

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