Antrag auf Aktivrollstuhl
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
ich bleibe dabei - ich kenne diesen Beratungsdienst nicht - ich habe mehr als 30 Jahre unter anderem auch Hilfsmittel, also dann auch Rollstühle, bewilligt und wir zogen hier immer den MDK zu Rate. Natürlich schickte der Lieferant vor Auslieferung des Rollstuhls noch einen Mitarbeiter zur Beratung, aber da war die Bewilligung bereits gelafen.
Es ist doch möglich dass sich einzelne Kassen eines "Beratungsdienstes" bedienen ??
Ich pflege eigentlich schon zu wissen was ich mal gescrieben habe in einem
speziellen Fall.
Aber Sie sollen auch eine konkrete Anwort erhalten - Wenn es sich um eine reine Beratung handelt ohne Entscheidungscharakter (Fragen Sie die Kasse)
dann müssen Sie dem nicht zustimmen - andernfalls gibt es keinen "passenden" Rollstuhl und Sie werden sich im Widerspruchsverfahren wiederfinden.
Gruß
Czauderna
ich bleibe dabei - ich kenne diesen Beratungsdienst nicht - ich habe mehr als 30 Jahre unter anderem auch Hilfsmittel, also dann auch Rollstühle, bewilligt und wir zogen hier immer den MDK zu Rate. Natürlich schickte der Lieferant vor Auslieferung des Rollstuhls noch einen Mitarbeiter zur Beratung, aber da war die Bewilligung bereits gelafen.
Es ist doch möglich dass sich einzelne Kassen eines "Beratungsdienstes" bedienen ??
Ich pflege eigentlich schon zu wissen was ich mal gescrieben habe in einem
speziellen Fall.
Aber Sie sollen auch eine konkrete Anwort erhalten - Wenn es sich um eine reine Beratung handelt ohne Entscheidungscharakter (Fragen Sie die Kasse)
dann müssen Sie dem nicht zustimmen - andernfalls gibt es keinen "passenden" Rollstuhl und Sie werden sich im Widerspruchsverfahren wiederfinden.
Gruß
Czauderna
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
guck mal hier:
http://www.hilfsmittelberater-online.de/
wobei der link sicher eher die Vorteile für die Kasse wiederspiegelt, schließlich will der Betreiber ja Kassen als Kunden gewinnen .. Aber zumindestens ist es etwas erklärt.
der MDK beurteilt eine Hilfsmittelversorgung in solchen Fällen lediglich per Aktenlagen. Das hat mit Kontingenten für persönliche/körperliche Untersuchungen zu tun, die begrenzt sind und vornehmlich für Arbeitsunfähigkeitsbegutachtungen und andere Hilfsmittelbegutachtungen (z.B. Kunstbeine, C-Leg usw.) genutzt werden.
Wie soll ein Arzt nur aufgrund einer Diagnose, dem Geschlecht, Alter und ggf. Beruf beurteilen, ob es ein normaler oder Aktiv-Rollstuhl sein muss.
Ich kann halt nur aus den Erzählungen des mir bekannten Hilfsmittelberaters wiedergeben, dass dieser wirklich den bedarf feststellt. Das mag mal zu Gunsten oder auch zu Ungunsten aus Sicht des Versicherten ausgehen. Dieser Mann ist aber wirklich kompetent und man tut ihm Unrecht ihn als Schreibtischtäter mit spitzem Bleistift zu beschreiben.
So, mehr kann und will ich dazu nicht beitragen.
LG, Fee
guck mal hier:
http://www.hilfsmittelberater-online.de/
wobei der link sicher eher die Vorteile für die Kasse wiederspiegelt, schließlich will der Betreiber ja Kassen als Kunden gewinnen .. Aber zumindestens ist es etwas erklärt.
der MDK beurteilt eine Hilfsmittelversorgung in solchen Fällen lediglich per Aktenlagen. Das hat mit Kontingenten für persönliche/körperliche Untersuchungen zu tun, die begrenzt sind und vornehmlich für Arbeitsunfähigkeitsbegutachtungen und andere Hilfsmittelbegutachtungen (z.B. Kunstbeine, C-Leg usw.) genutzt werden.
Wie soll ein Arzt nur aufgrund einer Diagnose, dem Geschlecht, Alter und ggf. Beruf beurteilen, ob es ein normaler oder Aktiv-Rollstuhl sein muss.
Ich kann halt nur aus den Erzählungen des mir bekannten Hilfsmittelberaters wiedergeben, dass dieser wirklich den bedarf feststellt. Das mag mal zu Gunsten oder auch zu Ungunsten aus Sicht des Versicherten ausgehen. Dieser Mann ist aber wirklich kompetent und man tut ihm Unrecht ihn als Schreibtischtäter mit spitzem Bleistift zu beschreiben.
So, mehr kann und will ich dazu nicht beitragen.
LG, Fee
Hallo Seth!
Ich verstehe hier die ganze Aufregung nicht. Und persönlich sollte man sowieso nicht werden.
Also: Zum Teil ist das im sachlichen Bereich schon richtig beschrieben worden. Die Krankenkasse ist natürlich berechtigt, eine Verordnung eines Hilfsmittels zu überprüfen. Die Paragraphen bezüglich Wirtschaftlichkeit etc. wurden ja schon benannt.
Wie du schreibst, ist die Bereitschaft zwecks Untersuchung durch den MDK gegeben.
Bei Hilfsmitteln besteht nur das Problem, dass ein Arzt des MDK hierzu wenig aussagefähig ist. Sprich: Eine Überprüfung durch eine entsprechende Fachkraft ( also u.a. Orthopädiemeister) ist notwendig.
In größeren Städten hat der MDK eigene Fachkräfte zur Hand; wo das nicht möglich ist bzw. keine eigenen Hilfsmittelberater vorhanden sind, bucht die Krankenkasse ggf.solche Dienste( weil sie ja muss!).
Dass dieser Berater nach Hause kommt ist auch logisch: er macht sich ein Bild vor Ort.
Grundlage für die Überprüfung ist § 275 (3)
"Die Krankenkassen können in geeigneten Fällen durch den Medizinischen Dienst prüfen lassen
1. vor Bewilligung eines Hilfsmittels, ob das Hilfsmittel erforderlich ist (§ 33); der Medizinische Dienst hat hierbei den Versicherten zu beraten; er hat mit den Orthopädischen Versorgungsstellen zusammenzuarbeiten"
Ablehnen kannst du den Besuch nicht. Dann folgt eine Ablehnung, dass die erforderliche Überprüfung nicht möglich war etc..........
LG. KKbine
P.S.
"Geeignete Fälle" bedeutet für die meisten Krankenkassen hier kostenintensive Hilfsmittel, und das ist bei einem Aktivrollstuhl leider gegeben.....
Ich verstehe hier die ganze Aufregung nicht. Und persönlich sollte man sowieso nicht werden.
Also: Zum Teil ist das im sachlichen Bereich schon richtig beschrieben worden. Die Krankenkasse ist natürlich berechtigt, eine Verordnung eines Hilfsmittels zu überprüfen. Die Paragraphen bezüglich Wirtschaftlichkeit etc. wurden ja schon benannt.
Wie du schreibst, ist die Bereitschaft zwecks Untersuchung durch den MDK gegeben.
Bei Hilfsmitteln besteht nur das Problem, dass ein Arzt des MDK hierzu wenig aussagefähig ist. Sprich: Eine Überprüfung durch eine entsprechende Fachkraft ( also u.a. Orthopädiemeister) ist notwendig.
In größeren Städten hat der MDK eigene Fachkräfte zur Hand; wo das nicht möglich ist bzw. keine eigenen Hilfsmittelberater vorhanden sind, bucht die Krankenkasse ggf.solche Dienste( weil sie ja muss!).
Dass dieser Berater nach Hause kommt ist auch logisch: er macht sich ein Bild vor Ort.
Grundlage für die Überprüfung ist § 275 (3)
"Die Krankenkassen können in geeigneten Fällen durch den Medizinischen Dienst prüfen lassen
1. vor Bewilligung eines Hilfsmittels, ob das Hilfsmittel erforderlich ist (§ 33); der Medizinische Dienst hat hierbei den Versicherten zu beraten; er hat mit den Orthopädischen Versorgungsstellen zusammenzuarbeiten"
Ablehnen kannst du den Besuch nicht. Dann folgt eine Ablehnung, dass die erforderliche Überprüfung nicht möglich war etc..........
LG. KKbine
P.S.
"Geeignete Fälle" bedeutet für die meisten Krankenkassen hier kostenintensive Hilfsmittel, und das ist bei einem Aktivrollstuhl leider gegeben.....
Hallo seth,
nur ganz kurz: Die Krankenkassenfee war die erste in diesem Thread, die konkret etwas zu Ihrer Frage sagen konnte, und sie hat Ihre Frage beantwortet. Ich habe den gesamten Thread durchgelesen und sehe beim besten Willen kein Fehlverhalten oder Unverschämtheiten auf seiten der Fee.
Wie dem auch sei - es gibt eine ganz einfache Methode, wie Sie erfahren, was hinter dem Beratungsdienst steckt: Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und fragen Sie konkret, warum der Beratungsdienst kommen soll und nicht der MDK, mit dem Sie anscheinend gute Erfahrungen gemacht haben (mein Mann übrigens auch).
Wenn Sie höflich fragen, wieso jetzt eine Ihnen unbekannte Institution am Zug ist und nicht der MDK, werden Sie sicher eine vernünftige Antwort bekommen. Falls die Antwort flapsig ausfallen sollte, würde ich meine Anfrage noch einmal schriftlich einreichen, und danach sollte doch alles geklärt sein.
Mein Mann hatte im letzten Jahr wirklich viele Schwierigkeiten mit seiner Krankenkasse, vor allem in bezug auf abgelehnte Krankengeldzahlungen. Trotzdem gehen wir nicht davon aus, daß sie ihm zuallererst einmal böse will. Die Kassen tun - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, und hier liegt der Knackpunkt! - alles, was sie können. Wenn Ihr Rollstuhl im Endeffekt abgelehnt werden sollte, wäre vielleicht zusätzlich zum Widerspruch an die Krankenkasse ein "Dankesschreiben" an Ulla Schmidt für die Gesundheitsreform angebracht.
Ich drücke Ihnen die Daumen, daß Ihr Antrag bewilligt wird.
Viele Grüße
Koulchen
P.S.: Ich bin keine Mitarbeiterin einer Krankenkasse, falls Sie das aus meiner Antwort herauslesen sollten.
nur ganz kurz: Die Krankenkassenfee war die erste in diesem Thread, die konkret etwas zu Ihrer Frage sagen konnte, und sie hat Ihre Frage beantwortet. Ich habe den gesamten Thread durchgelesen und sehe beim besten Willen kein Fehlverhalten oder Unverschämtheiten auf seiten der Fee.
Wie dem auch sei - es gibt eine ganz einfache Methode, wie Sie erfahren, was hinter dem Beratungsdienst steckt: Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und fragen Sie konkret, warum der Beratungsdienst kommen soll und nicht der MDK, mit dem Sie anscheinend gute Erfahrungen gemacht haben (mein Mann übrigens auch).
Wenn Sie höflich fragen, wieso jetzt eine Ihnen unbekannte Institution am Zug ist und nicht der MDK, werden Sie sicher eine vernünftige Antwort bekommen. Falls die Antwort flapsig ausfallen sollte, würde ich meine Anfrage noch einmal schriftlich einreichen, und danach sollte doch alles geklärt sein.
Mein Mann hatte im letzten Jahr wirklich viele Schwierigkeiten mit seiner Krankenkasse, vor allem in bezug auf abgelehnte Krankengeldzahlungen. Trotzdem gehen wir nicht davon aus, daß sie ihm zuallererst einmal böse will. Die Kassen tun - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, und hier liegt der Knackpunkt! - alles, was sie können. Wenn Ihr Rollstuhl im Endeffekt abgelehnt werden sollte, wäre vielleicht zusätzlich zum Widerspruch an die Krankenkasse ein "Dankesschreiben" an Ulla Schmidt für die Gesundheitsreform angebracht.
Ich drücke Ihnen die Daumen, daß Ihr Antrag bewilligt wird.
Viele Grüße
Koulchen
P.S.: Ich bin keine Mitarbeiterin einer Krankenkasse, falls Sie das aus meiner Antwort herauslesen sollten.
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
das ist sicher auch eine Rechtsgrundlage, die eine Brgründung für den Hilfsmittelberater ist.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__20.html
LG, Fee
das ist sicher auch eine Rechtsgrundlage, die eine Brgründung für den Hilfsmittelberater ist.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__20.html
LG, Fee