Anfahrt zum Krankenhaus/zur Kur aus dem Ausland

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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petra
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Anfahrt zum Krankenhaus/zur Kur aus dem Ausland

Beitrag von petra » 25.04.2008, 14:05

Hallo,
ich bin aus dem Ausland angereist, um zur Herzoperation in der Klinik anzutreten, diese wurde verschoben, weil:
zwischenzeitlich wurde ich entlassen, um auf eine HNO-Op., die vorher angeordnet wurde zu warten, zu der ich wieder anreisen muss.
Ausserdem ist danach eine Reha geplant.
Kann ich hierzu mir irgendwelche Kosten erstatten lassen, wie muss ich hierzu vorgehen?

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 25.04.2008, 17:28

Hallo,

wie und wo bist Du denn versichert? Bist Du im Ausland versichert und mit einem E 111 hier? Oder warst Du einfach nur im Urlaub und bist wieder da?

Was für Kosten meinst Du denn genau? Fahrgeld zum Krankenhaus? Oder die Krankenhausbehandlung an sich?

LG, Fee

petra
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fahrtkostenerstattung zur Kur und zum Krankenhaus

Beitrag von petra » 25.04.2008, 19:54

Hallo Fee,
ist das toll, dass Du dich interessierst, ich laufe mir nämlich (virtuell) die Hacken wund...
Also Versicherung ist AOK
ich lebe überwiegend im Ausland mit dem E 106, habe eine ordentliche Krankenhauseinweisung mit Clarimedis Karte dem Herzzentrum vorgelegt, alles mit Rücksprache des Leiters der Krankenkasse, den ich aber nun schon so oft gefragt habe, wegen anderen Dingen und diese Option (Erstattung der Fahrtkosten) von ihm nicht angeboten bekommen habe.
Ich bin augenblicklich bei Freunden in Deutschland und warte auf den HNO Termin.
Tut mir leid, wenn ich so konfus wirke, bin sonst nicht so, aber allmählich kommt doch ganz schön was auf mich zu.

Danke für die Antwort schon im voraus.

Petra

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 25.04.2008, 21:26

Hallo,

naja, Fahrkosten bekommt man nurn zur stationären Behgandlung erstattet - mit entsprechender ärztlicher Verordnung. Theoretisch: Von der (inländischen) Wohnung zum (nächsterreichbaren, geeigneten)Krankenhaus. Aber nicht vom Auslandswohnort nach Deutschland oder quer durch die Republik. Die Erstattungshöhe ist abhängig von der Art des vom Arzt verordneten Transportmittel und dem abzuziehenden Eigenanteil (10 %, mind. 5 € bis max. 10 €).
Sonstige Leistungen gibt es eigentlich nicht. Hattest Du noch an was bestimmtes gedacht? Also Haushaltshilfe oder Zuwendungen für die Betreuung durch Freunde gibt es nicht.

LG, Fee
Zuletzt geändert von Krankenkassenfee am 26.04.2008, 16:49, insgesamt 1-mal geändert.

petra
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erstattung der fahrtkosten zum kh

Beitrag von petra » 25.04.2008, 22:37

hallo Fee,
eigentlich kam ich bloss beim studieren der anderen Beiträge auf meine Frage. Vom Hausarzt ist keinerlei Transportmittel vorgesehen.
Ich dachte halt, Zugfahrt, S-bahn, bus einfachca 18 €, lt. fahrplanauszug und das nun 4 mal (wg. 2 Kh.Aufenthalten.
Lohnt sich da ein nochmaliger Besuch beim Hausarzt und wie wird denn der Antrag gestellt?
Danke für die Mühe im voraus.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 26.04.2008, 16:50

Hallo,

wenn Du eh beim Arzt bist, dann lass Dir eine Verordnung einer Krankenbeförderung für die Tage ausstellen. Eile hast Du nicht, Dein Anspruch bei der Krankenkasse verjährt nach 4 Jahren 8)
Aber keine Erstattung ohne den Wisch vom Doc.

LG, Fee

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