Hallo zusammen,
ich muß wg. meiner chronischen Schmerzen in eine Schmerzklinik.
Die Klinik bietet auch eine ambulante Schmerztherapie an.
Da ich von der Klinik ca. 40km entfernt wohne, möchte ich unbedingt
eine ambulante durchführen.
Meine Frage:
Ich werde in diese Klinik per Akutüberweisung durch den hausarzt überwiesen.
Bekomme ich von der KK Fahrtgeld??? Ich muß ja täglich 2x40km mit dem Auto fahren! Und das 5 Tage die Woche für bestimmt 4 Wochen!
Ich bin bei der BKK Mobil Oil versichert.
Danke
frank
Ambulante Schmerztherapie! Bekomme ich Fahrtgeld???
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
Die Kostenübernahme von Fahrten zu ambulanten Behandlungen sind seit dem 01.01.2004 an ganz bestimmte Voraussetzungen geknüpft, nämlich:
es handelt sich um die Behandlung einer schwerwiegenden Grunderkrankung, die über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten eine Behandlung mit einer hohen Frequenz (2-3 Mal pro Woche über mindestens 3 Monate) erforderlich macht (Nachweis per entsprechender ärztlicher Bescheinigung)
oder
Bezieher einer Leistung der Pflegestufe 2 oder 3 oder
Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ (Nachweis per Kopie des Ausweises)
oder
es handelte sich um eine Fahrt zur ambulanten Operation
oder
es handelt sich um eine ambulante Behandlung, durch die eine sonst notwendige stationäre Behandlung vermieden wurde (Nachweis per Bestätigung durch den Arzt)
Nur wenn eine dieser Voraussetzungen zutrifft und der KK vor Inanspruchnahme die ärztliche Verordnung zur Genehmigung eingereicht wird, können die Fahrkosten von der KK übernommen werden.
Anders und einfacher sieht es bei Fahrten zu stationären Behandlungen aus - hier reicht eine ärztliche Verordnung aus, die noch nicht einmal vor Fahrtantritt bei der KK zur Genehmigung eingereicht werden muss.
MFG
Schisma
Die Kostenübernahme von Fahrten zu ambulanten Behandlungen sind seit dem 01.01.2004 an ganz bestimmte Voraussetzungen geknüpft, nämlich:
es handelt sich um die Behandlung einer schwerwiegenden Grunderkrankung, die über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten eine Behandlung mit einer hohen Frequenz (2-3 Mal pro Woche über mindestens 3 Monate) erforderlich macht (Nachweis per entsprechender ärztlicher Bescheinigung)
oder
Bezieher einer Leistung der Pflegestufe 2 oder 3 oder
Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ (Nachweis per Kopie des Ausweises)
oder
es handelte sich um eine Fahrt zur ambulanten Operation
oder
es handelt sich um eine ambulante Behandlung, durch die eine sonst notwendige stationäre Behandlung vermieden wurde (Nachweis per Bestätigung durch den Arzt)
Nur wenn eine dieser Voraussetzungen zutrifft und der KK vor Inanspruchnahme die ärztliche Verordnung zur Genehmigung eingereicht wird, können die Fahrkosten von der KK übernommen werden.
Anders und einfacher sieht es bei Fahrten zu stationären Behandlungen aus - hier reicht eine ärztliche Verordnung aus, die noch nicht einmal vor Fahrtantritt bei der KK zur Genehmigung eingereicht werden muss.
MFG
Schisma
FK zur ambulanten Behandlung
Hallo,
seit wann soll denn die Behandlungsfrequenz nur 3 Monate sein? Meines Erachtens sind dies 6 Monate, welche erfüllt sein müssen. Ist hier in dem Fall aber eigentlich egal, da mrymen angibt evtl. 4 Wochen. Ansonsten ist der Rest aber korrekt gewesen.
Was noch sein könnte: Ist es eine teilstationäre bzw. tagesklinische Behandlung? Das konnte ich nicht so genau erfahren. In diesen Fällen übernehmen die Krankenkassen zu dieser Behandlung auf jeden Fall die Fahrkosten. Für eine am Stück durchgehende Behandlung sogar nur mit einer Zuzahlung für die erste und letzte Fahrt.
Zu fragen wäre nur noch die Höhe der Erstattung, also ob mit PKW, öffentlichen Verkehrsmitteln!?
seit wann soll denn die Behandlungsfrequenz nur 3 Monate sein? Meines Erachtens sind dies 6 Monate, welche erfüllt sein müssen. Ist hier in dem Fall aber eigentlich egal, da mrymen angibt evtl. 4 Wochen. Ansonsten ist der Rest aber korrekt gewesen.
Was noch sein könnte: Ist es eine teilstationäre bzw. tagesklinische Behandlung? Das konnte ich nicht so genau erfahren. In diesen Fällen übernehmen die Krankenkassen zu dieser Behandlung auf jeden Fall die Fahrkosten. Für eine am Stück durchgehende Behandlung sogar nur mit einer Zuzahlung für die erste und letzte Fahrt.
Zu fragen wäre nur noch die Höhe der Erstattung, also ob mit PKW, öffentlichen Verkehrsmitteln!?
Behandlungszeitraum
Der Behandlungszeitraum muss sich über einen Zeitraum von 6 Monaten erstrecken! (wenn es sich um eine ambulante Behandlung handelt!) und Du keinen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, H oder Bl hast.
brinki
brinki
Kostenübernahme von Fahrkosten
Also, ich füge hier auch einfach mal meine Antwort ein, die mir von mrymen gestellt wurde. So haben andere Personen, die einen ähnlichen Fall haben die Möglichkeit auf die Antwort zurückzugreifen.
Du gibst in deinem Eintrag an „dass man abends nach Hause fahren kann“. Ich kann hierzu natürlich nicht allzu viel sagen, es hört sich aber schon nach einer teilstationären bzw. tagesklinischen Behandlung an. Denn bei diesen Fällen befindet sich der Patient bis abends in der jeweiligen Einrichtung, die Übernachtung erfolgt dann zuhause und am nächsten Morgen geht’s dann weiter. Weiterer ausschlaggebender Punkt ist hierbei auch natürlich, dass ein stationärer Aufenthalt vermieden wird. In Fällen der teilstationären bzw. tagesklinischen Behandlung ist dann sogar nur für die erste und letzte Fahrt des zusammenhängenden Zeitraums eine Zuzahlung zu leisten. Und die Fahrkosten zu diesen Behandlungen muss dann auch jede Kasse übernehmen, das ist gesetzlich geregelt! Natürlich nur dann, wenn die Kasse auch die Kosten der Maßnahme (hier Schmerzklinik) zahlt. Davon gehe ich aber mal aus.
Vorsichtshalber kann ich nur empfehlen, von der Klinik über die geplante Behandlung eine Bescheinigung ausstellen zu lassen und diese bei deiner KK einzureichen. Diese kann dann eine Genehmigung ausstellen und dich über die weitere Verfahrensweise aufklären. Daraus sollte hervorgehen:
- Geplante Art der Behandlung
- Zeitraum der Behandlung bzw. Behandlungstage (z. B. Mo.-Fr.)
- aus medizinischer Sicht notwendiges Transportmittel
--> Hierzu ist noch zu sagen: Wenn Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt auf jeden Fall mögliche Fahrermäßigungen wie z. B. Monatsticket oder Vierertickets in Anspruch nehmen!
Wenn Fahrt mit PKW erfolgt dann gibt es pro gefahrenem Kilometer eine Erstattung von 0,20 €, jedoch max. die Höhe der Preise von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Wenn Fahrt mit Taxi erfolgt auf ggf. bestehende Verträge mit einem Taxiunternehmen vor Ort achten, z. B. gibt es Serienpreisfahrten die dann günstiger sind. Vielleicht arbeitet deine Kasse auch mit einem Taxiunternehmen zusammen?! Aber du hattest ja PKW angegeben...
Dies alles sind soweit die Angaben, die ich bei einem Kunden meiner Kasse anfordern bzw. erfragen würde, also solltest du bei deiner Kasse damit schon ganz gut weiter kommen.
Viel Erfolg, sonst einfach noch mal melden.
Lieben Gruß von einer weiblichen KK-Mitarbeiterin
Du gibst in deinem Eintrag an „dass man abends nach Hause fahren kann“. Ich kann hierzu natürlich nicht allzu viel sagen, es hört sich aber schon nach einer teilstationären bzw. tagesklinischen Behandlung an. Denn bei diesen Fällen befindet sich der Patient bis abends in der jeweiligen Einrichtung, die Übernachtung erfolgt dann zuhause und am nächsten Morgen geht’s dann weiter. Weiterer ausschlaggebender Punkt ist hierbei auch natürlich, dass ein stationärer Aufenthalt vermieden wird. In Fällen der teilstationären bzw. tagesklinischen Behandlung ist dann sogar nur für die erste und letzte Fahrt des zusammenhängenden Zeitraums eine Zuzahlung zu leisten. Und die Fahrkosten zu diesen Behandlungen muss dann auch jede Kasse übernehmen, das ist gesetzlich geregelt! Natürlich nur dann, wenn die Kasse auch die Kosten der Maßnahme (hier Schmerzklinik) zahlt. Davon gehe ich aber mal aus.
Vorsichtshalber kann ich nur empfehlen, von der Klinik über die geplante Behandlung eine Bescheinigung ausstellen zu lassen und diese bei deiner KK einzureichen. Diese kann dann eine Genehmigung ausstellen und dich über die weitere Verfahrensweise aufklären. Daraus sollte hervorgehen:
- Geplante Art der Behandlung
- Zeitraum der Behandlung bzw. Behandlungstage (z. B. Mo.-Fr.)
- aus medizinischer Sicht notwendiges Transportmittel
--> Hierzu ist noch zu sagen: Wenn Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt auf jeden Fall mögliche Fahrermäßigungen wie z. B. Monatsticket oder Vierertickets in Anspruch nehmen!
Wenn Fahrt mit PKW erfolgt dann gibt es pro gefahrenem Kilometer eine Erstattung von 0,20 €, jedoch max. die Höhe der Preise von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Wenn Fahrt mit Taxi erfolgt auf ggf. bestehende Verträge mit einem Taxiunternehmen vor Ort achten, z. B. gibt es Serienpreisfahrten die dann günstiger sind. Vielleicht arbeitet deine Kasse auch mit einem Taxiunternehmen zusammen?! Aber du hattest ja PKW angegeben...
Dies alles sind soweit die Angaben, die ich bei einem Kunden meiner Kasse anfordern bzw. erfragen würde, also solltest du bei deiner Kasse damit schon ganz gut weiter kommen.
Viel Erfolg, sonst einfach noch mal melden.
Lieben Gruß von einer weiblichen KK-Mitarbeiterin