Sehr geehrte Forenfreunde,
und Forenfachleute,
... kann ein Kassenpatient in freier Vereinbarung auch Änderungen im Leistungsangebot erwirken, wenn er bspw. wegen eines chronischen Leidens eine kontinuierliche, spezielle Behandlung benötigt ohne das damit eine Beitragserhöhung verbunden ist ?
Insbesondere Athrose-Patienten nutzen gerne eine Reihe von alternativen Angeboten, insbesondere in der Naturheilkunde um ihre chronischen Schmerzen zu lindern.
alternative Leistungsangebote für Chroniker
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: alternative Leistungsangebote für Chroniker
Helmes63 hat geschrieben:Sehr geehrte Forenfreunde,
und Forenfachleute,
... kann ein Kassenpatient in freier Vereinbarung auch Änderungen im Leistungsangebot erwirken, wenn er bspw. wegen eines chronischen Leidens eine kontinuierliche, spezielle Behandlung benötigt ohne das damit eine Beitragserhöhung verbunden ist ?
nein, das kann er nicht, weil nahezu 95 alle Kassenleistungen reglementiert sind - es sei denn, es handelt sich um Satzungsleistungen, die aber dann allen zur Verfügung stehen und nicht durch "Verhandlung" zu erreichen ist. Es ist auch nicht möglich - Leistungen zu erhalten, die nicht im Leistungskatalog stehen und dafür einen höheren Beitrag zu zahlen - umgekehrt dann auch nicht.
Insbesondere Athrose-Patienten nutzen gerne eine Reihe von alternativen Angeboten, insbesondere in der Naturheilkunde um ihre chronischen Schmerzen zu lindern.
Es gibt durchaus auch Mittel der Naturheilkunde, die von Kassen bezahlt werden, wenn sie durch Kassenärzte verordnet werden - Verordnungen durch Heilpraktiker zählen hier nicht dazu
Gruss
Czauderna
nachgehakt : Vertiefungsfrage
Czauderna
Ich habe das so verstanden, dass Kassen dies grds. so praktizieren wie dargelegt ; theoretisch wäre es Ihnen aber frei gestellt so zu handeln, wenn sie wollten oder ?!
Ich habe das so verstanden, dass Kassen dies grds. so praktizieren wie dargelegt ; theoretisch wäre es Ihnen aber frei gestellt so zu handeln, wenn sie wollten oder ?!
Hallo,
nein, so wie es dir vorstellst, geht das nicht. Sicher, es gab schon Faelle, bei denen Kassen auch ausservertragliche Behandlungen übernommen haben, aber meines Wissens nach nur wenn es eine entsprechende Begruendung gab, die gutachterlich bestaetigt wurden, keinesfalls, weil es der Wunsch des Versicherten war.
Gruss
Czauderna
nein, so wie es dir vorstellst, geht das nicht. Sicher, es gab schon Faelle, bei denen Kassen auch ausservertragliche Behandlungen übernommen haben, aber meines Wissens nach nur wenn es eine entsprechende Begruendung gab, die gutachterlich bestaetigt wurden, keinesfalls, weil es der Wunsch des Versicherten war.
Gruss
Czauderna