Hallo,
wenn eine gesetzliche Krankenkasse beispielsweise eine routinemäßige Vorsorgeuntersuchung einmal im Jahr zahlt, wann darf man dann frühestens nach einer erfolgten Vorsorgeuntersuchung diese wieder durchführen lassen?
Darf man beispielsweise nach 10 Monaten schon wieder hin, solange ein neues Kalenderjahr begonnen hat? Oder müssen es immer mindestens 12 Monate sein?
Abstand zwischen Vorsorgeuntersuchungen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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- Registriert: 30.10.2018, 13:02
Hallo,und willkommen im Forum
Das kommt wirklich auf die betroffene Kasse an und auf die Satzungsregelung dazu.
Wenn es heißt pro Kalenderjahr, dann geht theoretisch Dezember und Januar, wenn es heißt einmal jährlich, dann ist damit nicht unbedingt gesagt, dass da auch 12 Monate dazwischen liegen müssen. Ich kenne es aus der Praxis so, dass immer einmal pro Kalenderjahr zutreffend war. Mein Rat - einfach die Kasse fragen.
Gruss
Czauderna
Das kommt wirklich auf die betroffene Kasse an und auf die Satzungsregelung dazu.
Wenn es heißt pro Kalenderjahr, dann geht theoretisch Dezember und Januar, wenn es heißt einmal jährlich, dann ist damit nicht unbedingt gesagt, dass da auch 12 Monate dazwischen liegen müssen. Ich kenne es aus der Praxis so, dass immer einmal pro Kalenderjahr zutreffend war. Mein Rat - einfach die Kasse fragen.
Gruss
Czauderna
Hallo kontinentalplatte,
hier sind in den Richtlinien für die Ärzte verbindliche Vorgaben gemacht. Bei der Gesundheitsuntersuchung ab 35 ist z.B. in den beiden folgenden Kalenderjahren eine erneute Untersuchung ausgeschlossen.
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/
Wenn die Krankenkasse eigene zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen eingeführt hat, bestimmt die Krankenkasse auch allein die einzelnen Voraussetzungen (z.B. zeitliche Abstände bis zur erneuten Untersuchung).
Gruß
RHW
hier sind in den Richtlinien für die Ärzte verbindliche Vorgaben gemacht. Bei der Gesundheitsuntersuchung ab 35 ist z.B. in den beiden folgenden Kalenderjahren eine erneute Untersuchung ausgeschlossen.
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/
Wenn die Krankenkasse eigene zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen eingeführt hat, bestimmt die Krankenkasse auch allein die einzelnen Voraussetzungen (z.B. zeitliche Abstände bis zur erneuten Untersuchung).
Gruß
RHW