§ 20 SGB V Gesundheitskurse bei der AOK Bayern Satzung neu?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Josef Fösel
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§ 20 SGB V Gesundheitskurse bei der AOK Bayern Satzung neu?

Beitrag von Josef Fösel » 23.08.2010, 16:06

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand mal Auskunft geben, wieviel die AOK Bayern für Gesundheitskurse pro Jahr erstattet (Zertifizierung nach Handlungsleitfaden liegt vor).

Die Satzung gibt nichts her, im Web kursieren die verschiedensten Aussagen und selbs von Mitarbeitern der AOK bekommt man unterschiedliche Auskünfte.

Mein Wissensstand:

Eigene AOK-Kurse werden zu 100% übernommen
Kurse von "Kooperationspartnern" ebenfalls zu 100%, jedoch beschränkt auf 75 Euro je Kurs
Kurse von "Drittanbietern" werden zu 50% übernommen, jedoch beschränkt auf 75 Euro je Kurs.

Neueste Aussage lt. Info-Randnotiz unter der Kurssuche auf aok.de:

"Die aktuellen Rahmenbedingungen ermöglichen den Krankenkassen eine Förderung von maximal 2 Kursen pro Versicherten pro Jahr. Die Kurse sollen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern sein ...

Müsste wohl eher heissen "ermöglichen der AOK Bayern ..." oder wie soll ich das verstehen? § 20 ist doch ne Kann-Satzungsleistung ... Hat die AOK die Satzung geändert?

jens16232
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Beitrag von jens16232 » 23.08.2010, 18:35

Aktuell hat sich / wird sich der "Leitfaden Pravention" ändern. Hiernach können nur noch 2 Kurse pro Jahr bezuschusst / übernommen werden.

Josef Fösel
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Beitrag von Josef Fösel » 23.08.2010, 19:31

Ok...? Zu welchem Datum das? Existiert schon eine aktuelle Version zum download?

yerry
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Beitrag von yerry » 31.08.2010, 19:58

AOK-Homepage 4. Reiter:
Gut zu wissen...

Vorsicht Suchtgefahr...
Je Halbjahr können Sie an bis zuzwei Kursen teilnehmen. Für Wiederholer gilt: Insgesamt kann das gleiche Angebot (z.B. Nordic Walking) dreimal besucht werden.
http://www.aok.de/bayern/leistungen-ser ... -34079.php

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