2 Rezepte für manuelle Therapie.Vom Facharzt und v. Hausarzt

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
christm2
Beiträge: 4
Registriert: 18.09.2014, 18:18

2 Rezepte für manuelle Therapie.Vom Facharzt und v. Hausarzt

Beitrag von christm2 » 19.09.2014, 10:31

Hallo,

Ich habe eine Frage zu den Rezepten für manuelle Therapie.
Ich bin bei der AOK.
Mein Hausarzt hat mir 6*3 manuelle Therapie nach Wirbelsäulen-OP
und nach einer stationären Reha verschrieben. Das habe ich in Anspruch
genommen.
Danach habe ich 2 Wochen Urlaub gemacht und nach dem ich zurückkam
fuhr ich zur Verlaufskontrolle sowohl zu der Klinik in der ich operiert wurde
als auch zu meinem Facharzt.
Die Klinik meinte ich soll die Behandlung mit manueller Physiotherapie
fortsetzen und schrieb das auch im ärztlichen Bericht, Bericht den ich dem
Facharzt zeigte.

Der Facharzt verschrieb mir manuelle Therapie auf Rezept. Allerdings,
weil die Praxis in der ich bislang die manuelle Therapie hatte, kurzfristig
keine Termine mehr frei hatte, fuhr ich zu einer anderen Praxis und ließ dort
wieder eine Serie von 6*3 manuelle Therapie machen.

Erst hinterher habe ich erfahren, dass mein Hausarzt die 18 Sitzungen manuelle Therapie, Sitzungen die er mir bereits verschrieben hatte, doch
hätte verlängern können, wenn er bei der AOK eine Genehmigung
für "außerhalb des Regelfalls" beantragt hätte.

Aber zu der damaligen Zeit hatte ich davon keine Ahnung und ich hatte mir die ersten Rezepte auch nicht genau angeschaut.

Habe ich jetzt etwas zu befürchten, wenn ich innerhalb von 4 Monaten
2*18 Sitzungen manuelle Therapie von zwei verschiedenen Ärzten verschrieben und in Anspruch genommen habe?

Danke!

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 19.09.2014, 12:22

Hast du dem Facharzt gesagt, dass bereits 18 Einheiten verordnet wurden, oder entstand der Eindruck, dass du nach der Klinikentlassung wegen einer Erstverordnung zu ihm kamst?

christm2
Beiträge: 4
Registriert: 18.09.2014, 18:18

Beitrag von christm2 » 19.09.2014, 14:32

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Hast du dem Facharzt gesagt, dass bereits 18 Einheiten verordnet wurden, oder entstand der Eindruck, dass du nach der Klinikentlassung wegen einer Erstverordnung zu ihm kamst?
Ich habe nur deshalb dem Facharzt das nicht gesagt, weil ich zu dem Zeitpunkt, so etwas nicht für nicht relevant fand. Besser gesagt, habe ich mir zu dem Zeitpunkt keine weiteren Gedanken darüber gemacht. Leider.
Selten hatte ich in den vergangenen Jahren Rezepte für manuelle Therapie nötig. Und wenn schon, dann waren mir meist 12 Einheiten genug.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 19.09.2014, 17:26

christm2 hat geschrieben:
Ich habe nur deshalb dem Facharzt das nicht gesagt, weil ich zu dem Zeitpunkt, so etwas nicht für nicht relevant fand. Besser gesagt, habe ich mir zu dem Zeitpunkt keine weiteren Gedanken darüber gemacht. Leider.
Und warum machst du dir jetzt Gedanken? Ich habe den Eindruck, dass das Kind schon im Brunnen liegt.

christm2
Beiträge: 4
Registriert: 18.09.2014, 18:18

Beitrag von christm2 » 19.09.2014, 18:16

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
christm2 hat geschrieben:
Ich habe nur deshalb dem Facharzt das nicht gesagt, weil ich zu dem Zeitpunkt, so etwas nicht für nicht relevant fand. Besser gesagt, habe ich mir zu dem Zeitpunkt keine weiteren Gedanken darüber gemacht. Leider.
Und warum machst du dir jetzt Gedanken? Ich habe den Eindruck, dass das Kind schon im Brunnen liegt.
Nein, überhaupt nicht! Ich habe bloß ein schlechtes Gewissen weil ich nicht der regulären Vorgehensweise folgte. Ansonsten ist nichts "passiert".

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 19.09.2014, 19:48

Kurz die Sachlage:

Um genau solche versehentlichen Leistungsausweitungen zu vermeiden, sind sowohl verordnender Arzt als auch abgebender Physiotherapeut dazu verpflichtet, nach Vorbehandlungen zu fragen. Unterlassen sie dies, kann das zu einem Regress führen, denn spätestens die Kasse merkt ja, dass zu viel verordnet/abgegeben wurde. Haben sie gefragt und falsche Antworten erhalten, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass sie versuchen, das Geld vom Patienten zu bekommen.

christm2
Beiträge: 4
Registriert: 18.09.2014, 18:18

2 Rezepte für manuelle Therapie.Vom Facharzt und v. Hausarzt

Beitrag von christm2 » 19.09.2014, 20:05

Vielen Dank für die prompten Antworten.

Nein, weder der Facharzt noch der Hausarzt haben danach gefragt.

Denn hätte z. B. der Facharzt mich danach gefragt, hätte ich ihm 100% gesagt, dass ich eine Vorbehandlung für manuelle Therapie bereits in Anspruch genommen habe.

Mit dem Regress wäre ich aber vorsichtig. Normalerweise sollte der Patient durch einen Hinweis auf dem Rezept darauf aufmerksam gemacht werden, dass er Vorbehandlungen zu melden hat wenn er später einen anderen Arzt aufsucht und sich neue Rezepte verschreiben lässt. Eben damit der Patient dadurch Regressforderungen vermeiden kann. Das wissen nicht alle.

Antworten