Zwischenpraktikum mit Entgelt weiter Familienversichert ?
Moderator: Czauderna
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Zwischenpraktikum mit Entgelt weiter Familienversichert ?
Hallo allerseits,
ich habe ein Zwischenpraktikum im Bachelorstudium und erhalte monatlich cirka 1000 €. Geklärt ist, das ist Sozialversicherungsfrei. so weit so gut. Jetzt kommt die Krankenkasse und sagt, Familienversicherung geht nicht mehr, es muss sich studentisch versichert werden, ab Beginn. Ist das richtig ???? Hier im Forum steht unter Punkt 6 ....An deiner Versicherung ändert sich also nichts. Du bleibst entweder weiter familienversichert .......
Was ist nun richtig ??? Wenn ja ab wann, denn im Februar war der Verdienst Brutto 60 €, ab März die volle Summe bis Mitte August. Da stand noch was von drei Monate dürfte der Betrag von 450 € überschritten werden, gilt das grundsätzlich oder ist dann ab Februar ? März ?? der studentische Beitrag fällig. Ist dies wieder Ermessenssache oder irgendwo klar definiert ??
Wäre super, wenn ich hierzu eine Antwort bekomme, danke schon mal vorab.
ich habe ein Zwischenpraktikum im Bachelorstudium und erhalte monatlich cirka 1000 €. Geklärt ist, das ist Sozialversicherungsfrei. so weit so gut. Jetzt kommt die Krankenkasse und sagt, Familienversicherung geht nicht mehr, es muss sich studentisch versichert werden, ab Beginn. Ist das richtig ???? Hier im Forum steht unter Punkt 6 ....An deiner Versicherung ändert sich also nichts. Du bleibst entweder weiter familienversichert .......
Was ist nun richtig ??? Wenn ja ab wann, denn im Februar war der Verdienst Brutto 60 €, ab März die volle Summe bis Mitte August. Da stand noch was von drei Monate dürfte der Betrag von 450 € überschritten werden, gilt das grundsätzlich oder ist dann ab Februar ? März ?? der studentische Beitrag fällig. Ist dies wieder Ermessenssache oder irgendwo klar definiert ??
Wäre super, wenn ich hierzu eine Antwort bekomme, danke schon mal vorab.
Warum verdienst du im Februar nur 60 Euro - anteiliger Monat? Grundsätzlich gillt: Wenn mit Beginn des Praktikums regelmäßig die Einkommensgrenze von 435,00 € monatlich überschritten wird, ist ab diese Zeitpunkt die Familienversicherung nicht mehr möglich und es greift die Versicherungspflicht als Student.
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Hallo,ich frage nach hat geschrieben:ganz einfach zu klären, zwei reale Fragen zwei Personen, der eine kann es nicht so mit dem PC, deshalb über mich nachdem wir uns über die Möglichkeit der Informationen unterhalten haben, ich hoffe das klärt es deshalb auch zu unterschiedlichen Stichpunkten ;o)
aha, danke
Gruss
Czauderna
Bist Du helmes? Der antwortete auch immer so verschwurbelt ohne Inhaltich frage nach hat geschrieben:ganz einfach zu klären, zwei reale Fragen zwei Personen, der eine kann es nicht so mit dem PC, deshalb über mich nachdem wir uns über die Möglichkeit der Informationen unterhalten haben, ich hoffe das klärt es deshalb auch zu unterschiedlichen Stichpunkten ;o)
Im Bereich Familienversicherung ist wenig eindeutig geregelt.ich frage nach hat geschrieben:Ja im Februar nur ein Tag, aber wieso sagt eure Seite Familienversicherung geht weiter, was ist mit den Karenzmonaten des Überschreitens, werden die immer berücksichtigt ? Wo ist eine klare Fundstelle zu finden ? Ist da einiges Verhandlungssache, Kulanz oder klar und Eindeutig geregelt ???
Was aber klar ist: Wenn du ab einem bestimmten Zeitpunkt regelmäßig mehr verdienst als 435,00 €, erfüllst du direkt zu Beginn nicht mehr die Voraussetzungen der Familienversicherung.
Wenn deine Einkünfte mal unter, mal über dem Grenzwert liegen, wird die Krankenkasse aufgrund deiner Angaben vorausschauend betrachtet entscheiden, ob du familienversichert bleiben kannst - eventuell wird auch rückwirkend geschaut, wie deine Einkünfte tatsächlich waren. Nachzahlungen sind also immer möglich. Da es eine gesetzliche Regelung für den Zeitpunkt, zu dem in solchen Fällen die Familienversicherung endet, nicht gibt, entscheidet die Kasse.
Viele Grüße
D-S-E