Folgende Situation:
habe über den zweiten Bildungsweg mein Abitur nachgeholt (dazu muss man aber parallel arbeiten und auch schon Arbeitserfahrung mitgebracht haben). Nach vier Jahren (ja, es dauerte tatsächlich so lange) hatte ich mit 28 Jahren mein Abi in der Tasche. Ich ging dann gleich an die Uni.
Nun hat man mich mit 30 aus der studentischen Versicherung gebeten. Jetzt hab ich erfahren, dass ich (wegen meinem zweiten Bildungsweges) weiterhin in der studentischen Versicherung sein müsste.
Da ich aber jetzt auch schon über ein Jahr den höheren Beitrag gezahlt habe, wollte ich wissen, ob ich davon was wiedersehe.
Weiß da jemand bescheid?
Danke
Zweiter Bildungsweg - nachzahlung zuviel gezahlter Beiträge
Moderator: Czauderna
Hallo,
grundsätzlich endet die KVdS mit Ende des Semester in dem man das 30. LJ vollendet. Die KK KANN die KVdS verlängern, sofern die entsprechende Gründe dafür vorliegen.
Eine Verlängerung der Altersgrenze um die Zeit des Erwerbes der Zugangsvoraussetzungen zum Studium in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungsweges kann nur in Frage kommen, wenn bei objektiver Betrachtungsweise erkennbar ist, dass die Hochschulzugangsberechtigung zügig erlangt wurde.
Grundsätzlich müsste eine Verlängerung möglich sein. Also formloser Antrag mit aktueller IMMA und einem Nachweis, dass von x bis y die Musterschule besucht wurde und dort das Abi auf dem 2. BW erworben wurde.
Nach erfolgreicher Prüfung erhälst du die zuviel entrichtenden Beiträge zurück oder Sie werden auf Wunsch mit zukünftigen Forderungen verrechnet.
VG
Hucky
grundsätzlich endet die KVdS mit Ende des Semester in dem man das 30. LJ vollendet. Die KK KANN die KVdS verlängern, sofern die entsprechende Gründe dafür vorliegen.
Eine Verlängerung der Altersgrenze um die Zeit des Erwerbes der Zugangsvoraussetzungen zum Studium in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungsweges kann nur in Frage kommen, wenn bei objektiver Betrachtungsweise erkennbar ist, dass die Hochschulzugangsberechtigung zügig erlangt wurde.
Grundsätzlich müsste eine Verlängerung möglich sein. Also formloser Antrag mit aktueller IMMA und einem Nachweis, dass von x bis y die Musterschule besucht wurde und dort das Abi auf dem 2. BW erworben wurde.
Nach erfolgreicher Prüfung erhälst du die zuviel entrichtenden Beiträge zurück oder Sie werden auf Wunsch mit zukünftigen Forderungen verrechnet.
VG
Hucky
Danke.
Ich habe auf dem schnellstmöglichen Weg mein Abi gemacht (so wie es die Schulordnung vorsah). Ich habe nicht getrödelt. Und daher müsste es (auch nach einer Gesetzesvorlage aus Dortmund) klappen. Wenn ich jetzt dann wirklich die zuviel gezahlten Beiträge bekäme, könnte ich mein Konto endlich wieder ausgleichen
Ich berichte einfach mal, was passiert.
Ich habe auf dem schnellstmöglichen Weg mein Abi gemacht (so wie es die Schulordnung vorsah). Ich habe nicht getrödelt. Und daher müsste es (auch nach einer Gesetzesvorlage aus Dortmund) klappen. Wenn ich jetzt dann wirklich die zuviel gezahlten Beiträge bekäme, könnte ich mein Konto endlich wieder ausgleichen
Ich berichte einfach mal, was passiert.