Zuzahlung bei studentischer KV

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 04.10.2009, 14:17

Und Kredite sind eh keine einnahmen sondern eine Blastung, also keine Zurechnung,
Vgl Gr. v.22/23 1 2008 Pkt. 1.1 Abs. 3
Schönen Gruß an die Kasse, gut wer lesen kann.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.10.2009, 19:41

Lillie hat geschrieben:
was ist dann an meiner Info falsch ??
Na, dass das Familieneinkommen herangezogen wird - dem ist nicht so. Ich wohne noch Zuhause und bin selbst studentisch versichert (da über 25) und deshalb wird nur mein Einkommen herangezogen. Und weil man das bei Studenten ohne Einkommen schlecht bemessen kann, werden die 85 Euro herangezogen.

LG Lillie
Hallo,

dann sei mal froh und glücklich - denn hier werden auch die "Zuwendungen"
der Eltern als Sachbezüge angerechnet, aber auch nur dann wenn Du innerhalb des Elternhauses eine eigene "Mietwohnung" (also abgeschlossen, nicht zur Wohnung der Eltern gehörig) hast.
Deine Logik, dass du deinen Lebensunterhalt ja von einem Kredit bestreitest
und deshalb kein Einkommen hast greift hier leider nicht oder zahlst du auch die Miete für deine Wohnung an deine Eltern von diesem Kredit ??
Gruß
Czauderna

Lillie
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Beitrag von Lillie » 05.10.2009, 11:31

Ich meine mit denm Urteil vom 12.02.2002 B 1 KR 20/10 R - USK 2002 /68 hat das BSG schon klar gestellt das alle Einahmen der Vericherteni m gemeinsamen Haushalt mit eingerechnet werden.
2002 galt doch noch eine ganz andere Rechsprechung bzgl. der Zuzahlung. Das mit den 2% wurde doch erst 2004 mit dem GMG eingeführt :?: :!:
Ich war damals AZUBI und damals wurde auch nur mein Einkommen herangezogen, was damals ja einfacher war.
denn hier werden auch die "Zuwendungen"
der Eltern als Sachbezüge angerechnet, aber auch nur dann wenn Du innerhalb des Elternhauses eine eigene "Mietwohnung" (also abgeschlossen, nicht zur Wohnung der Eltern gehörig) hast.
Ich habe aber keine eigene Wohnung!
Deine Logik, dass du deinen Lebensunterhalt ja von einem Kredit bestreitest
und deshalb kein Einkommen hast greift hier leider nicht oder zahlst du auch die Miete für deine Wohnung an deine Eltern von diesem Kredit ??
Das ist nicht meine Logik, sondern die der KK :idea: Die Dame in der Geschäftsstelle hat extra nachgeguckt und meinte, es würden für mich die 85 Euro gelten, da kein anrechenbares Einkommen vorhanden ist und Sachbezüge, wie freie Wohnung, sind ja auch schlecht zu ermitteln.
ratte1 hat geschrieben:Falsch ist, das immer das Familieneinkommen zu Grunde gelegt wird. Dieses gilt nur bei den "Kindern", die über 18 Jahre alt sind, aber noch familienversichert sind.

Bei Mitgliedern, die über 18 Jahre alt sind, ist nur ihr eigenes Einkommen maßgebend
Genau so hat man mir das erklärt :!:

LG Lillie

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.10.2009, 11:43

Hallo,

na, wie gesagt, da hast es ja gut getroffen - besser kann es nicht laufen.
Was die Dame von der KK. allerdings gesagt ist stimmt nicht - Sachbezüge kann man auf Heller und Pfennig ermitteln.
Ich habe die Tabelle leider gerade nicht zur Hand, aber morgen kann ich dir genau sagen wie freie Koste und Wohnung in € ausgedrückt wert sind.
Gruß
Czauderna

Lillie
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Beitrag von Lillie » 05.10.2009, 12:02

Was die Dame von der KK. allerdings gesagt ist stimmt nicht - Sachbezüge kann man auf Heller und Pfennig ermitteln.
Na, oben hast du doch selber geschrieben, dass das nur gilt, wenn ich eine abgeschlossene Wohnung im Elternhaus habe - das habe ich doch aber nicht. Ihr macht mich noch ganz wuselig :?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 05.10.2009, 17:35

So ganz verstehe ich die Dame nicht, also stehen die Sachbezüge im Zusammenhang mit einer selbst. Tätigkeit, Beschäftigung oder sonstigen positiven Einkünften?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 05.10.2009, 18:01

Sehr geehrter Kollege Czauderna ich erlaube mir mal auszuhelfen,

BKK online SV Lexikon Sachbezüge

ach der Sachbezugsverordnung bzw. der ab 2007 geltenden Sozialversicherungsentgeltverordnung ergeben sich folgende monatlichen Sachbezugswerte:

Verpflegung Vollverpflegung Frühstück Mittagessen Abendessen




2007/2008 205,00 EUR 45,00 EUR 80,00 EUR 80,00 EUR


2006 202,70 EUR 44,30 EUR 79,20 EUR 79,20 EUR



2009 210,00EUR 46,00 EUR 82,00 EUR 82,00EUR


























Seit 1999 entfallen die Abschläge für den Sachbezug Verpflegung an Jugendliche und Auszubildende.

Werte für 2009


Unterkunft


West


Ost


allgemein


204,00 EUR


204,00 EUR

Werte für 2007/2008


Unterkunft


West


Ost


allgemein


198,00 EUR


192,06 EUR, für 2008 gilt wie im Westen der Wert von 198,00 EUR

Werte für 2006


Unterkunft


West


Ost


allgemein


196,50 EUR


182,00 EUR

Ist ein Wohnraum mehreren Personen zur Verfügung gestellt worden, so vermindert sich der Sachbezugswert für Unterkunft bei Belegung des Raumes mit

- zwei Beschäftigten um


40 %

- drei Beschäftigten um


50 %

- mehr als drei Beschäftigten um


60 %

- bei Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt um


15 %


- für Jugendliche und Azubis um


15 %

Wird freie Verpflegung auch an nicht beschäftigte Familienangehörige des Arbeitnehmers gewährt, erhöhen sich die Sachbezugswerte für

- Familienangehörige über 18 Jahre um


100 %

- Familienangehörige zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr um


80 %

- Familienangehörige zwischen dem 7. und 14. Lebensjahr um


40 %

- Familienangehörige unter 7 Jahren um


30 %

Für Kantinenmahlzeiten sind nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer folgende Werte maßgeblich

Frühstück


Mittagessen /Abendessen

2008/2007: 1,50 EUR


2008/2007: 2,67 EUR

2006: 1,48 EUR


2006: 2,64 EUR

2009: 1,53 EUR


2009: 2,73 EUR

Zur unentgeltlichen und verbilligten Gewährung von Mahlzeiten siehe auch R 8.1 Abs. 7 LStR. Ausführliche Erläuterungen und Berechnungsbeispiele sind unter dem Stichwort Mahlzeiten ersichtlich. Siehe auch Dienstwohnung.
2.2 Personalrabatte

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