Wieviel verdienen um familienversichert zu bleiben?!
Moderator: Czauderna
Wieviel verdienen um familienversichert zu bleiben?!
Hallo.
Also, ich bin Student unter 25 und somit über meine Eltern mitversichert.
Jetzt habe ich einen Nebenjob auf 400€ Basis. Soweit kein Problem.
Da ich in den Semesterferien mehr arbeiten will, überlege ich mich als Werkstudent einstellen zu lassen. Dann müsste ich zwar Rentenversicherung bezahlen, würde aber auch ne Lohnerhöhung kriegen, die das ausgleicht.
Bin ich noch über meine Eltern mitversichert, wenn ich in 2-4 Monaten mehr als 400 Euro verdiene, im Schnitt aber bei ca. 300€ lande?
Wenn ja, wieviel darf ich insgesamt verdienen?
Vielen Dank schon im Vorraus,
Jan
Also, ich bin Student unter 25 und somit über meine Eltern mitversichert.
Jetzt habe ich einen Nebenjob auf 400€ Basis. Soweit kein Problem.
Da ich in den Semesterferien mehr arbeiten will, überlege ich mich als Werkstudent einstellen zu lassen. Dann müsste ich zwar Rentenversicherung bezahlen, würde aber auch ne Lohnerhöhung kriegen, die das ausgleicht.
Bin ich noch über meine Eltern mitversichert, wenn ich in 2-4 Monaten mehr als 400 Euro verdiene, im Schnitt aber bei ca. 300€ lande?
Wenn ja, wieviel darf ich insgesamt verdienen?
Vielen Dank schon im Vorraus,
Jan
oh guter Einwand!
bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis kann man die Werbungskostenpauschale auch en bloc (ich liebe diese Ausdruck) anrechnen. Du nimmst die Jahrespauschale von 920 € und ziehst davon dein monatliches Gehalt ab, solange bis die Pauschale sozusagen aufgebraucht ist, und dann endet die Familienversicherung.
Angenommen du hast einen auf 5 Monate befristeten Job zu monatlich brutto 500 €, dann rechnest du folgendermaßen:
1. Monat => 920 (Pauschale) - 500 (Gehalt) = 420 € (Restpauschale)
2. Monat => 420 - 500 = -80 €
=> Pauschale aufgebraucht, 80 € Gehalt werden angerechnet und liegen unter der Einkommensgrenze
=> Fami in Ordnung
ab dem 3. Monat wird dein normales Gehalt voll angerechnet und du musst dich selbst versichern
bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis kann man die Werbungskostenpauschale auch en bloc (ich liebe diese Ausdruck) anrechnen. Du nimmst die Jahrespauschale von 920 € und ziehst davon dein monatliches Gehalt ab, solange bis die Pauschale sozusagen aufgebraucht ist, und dann endet die Familienversicherung.
Angenommen du hast einen auf 5 Monate befristeten Job zu monatlich brutto 500 €, dann rechnest du folgendermaßen:
1. Monat => 920 (Pauschale) - 500 (Gehalt) = 420 € (Restpauschale)
2. Monat => 420 - 500 = -80 €
=> Pauschale aufgebraucht, 80 € Gehalt werden angerechnet und liegen unter der Einkommensgrenze
=> Fami in Ordnung
ab dem 3. Monat wird dein normales Gehalt voll angerechnet und du musst dich selbst versichern
hm, daraus ergibt jetzt noch ne frage
ich habe zwar nen unbefristeten vertrag, aber mal angenommen, ich verdiene wie folgt....(in etwa so wird es nächstes jahr aussehen können)
Januar 320 € (noch auf 400€ Basis eingestellt)
Februar 340€ (noch auf 400€ Basis eingestellt)
März 1300€
April 350€
Mai --
Juni --
Juli --
August 900€
September 200€
Oktober 600€
November ---
Dezember 350€
Wäre da jetzt ein Monat zuviel über der Grenze oder kann ich da mit dem Pauschalbetrag was machen? Oder muss ich den Betrag monatlich aufteilen, obwohl ich (z.B. in den Prüfungszeiten) nicht arbeiten kann?
ich habe zwar nen unbefristeten vertrag, aber mal angenommen, ich verdiene wie folgt....(in etwa so wird es nächstes jahr aussehen können)
Januar 320 € (noch auf 400€ Basis eingestellt)
Februar 340€ (noch auf 400€ Basis eingestellt)
März 1300€
April 350€
Mai --
Juni --
Juli --
August 900€
September 200€
Oktober 600€
November ---
Dezember 350€
Wäre da jetzt ein Monat zuviel über der Grenze oder kann ich da mit dem Pauschalbetrag was machen? Oder muss ich den Betrag monatlich aufteilen, obwohl ich (z.B. in den Prüfungszeiten) nicht arbeiten kann?
Sorra Ian, aber das ist falsch. Der Gesetzgeber redet nicht vom durchschnittlichen monatlichen Einkommen, sondern davon, dass kein Einkommen regelmäßig über der Grenze liegt. Von einer Regelmäßigkeit ist auszugehen, wenn die Grenze an mehr als 2 Monaten überschritten wird. Das ist hier der Fall.
Nachzulesen im Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 21.03.06 http://www.vdak.de/versicherte/Leistung ... 060321.pdf (s. Seite 7)
Freundliche Grüße
ratte1
Nachzulesen im Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 21.03.06 http://www.vdak.de/versicherte/Leistung ... 060321.pdf (s. Seite 7)
Freundliche Grüße
ratte1
Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese Prüfung durchzuführen und die entsprechenden Meldungen zu fertigen. Der Arbeitgeber wird seinerseits vom Prüfdienst des Rentenversicherungsträgers überprüft.Jan076 hat geschrieben:Bekommt die Krankenkasse eigentlich meine Lohnabrechnungen oder ne Zusammenfassung o.Ä.?
Oder wie stellen die fest, ob ich in mehr als 2 Monaten über 350€ verdient habe ohne dass der Jahresdurchschnitt über 350€ liegt?
Freundliche Grüße
ratte1