Wechsel zu einer anderen Krankenkasse als Student
Moderator: Czauderna
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Ja, das ist klar.
Aber doch nur für den Zeitraum vom 01.10 bis 01.12.10 (wo gar keine SV-Leistungen gezahlt wurden) in Höhe von 420 EUR (3*140 EUR)!? So wäre es zumindest bei der studentischen gewesen. Außerdem habe ich ja für den Zeitraum entsprechend mehr Gehalt bekommen, da keine SV-Beiträge abgezogen wurden.
Danke für die Hilfe
Aber doch nur für den Zeitraum vom 01.10 bis 01.12.10 (wo gar keine SV-Leistungen gezahlt wurden) in Höhe von 420 EUR (3*140 EUR)!? So wäre es zumindest bei der studentischen gewesen. Außerdem habe ich ja für den Zeitraum entsprechend mehr Gehalt bekommen, da keine SV-Beiträge abgezogen wurden.
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Du schriebst von einem Brutto von 700,-- € und davon, dass du Anspruch auf zwei Jahre Rückerstattung hättest. Pi mal Daumen (unter Vernachlässigung der damals noch geltenden unterschiedlichen Beitragssätze zur KV) ergibt sich folgendes Bild:
Gehalt 700,-- €
Abzüge Kranken-, Renten,- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung 132,02 €
netto 556,68 €
Beitragsanteile Arbeitgeber: 135,28 €
(lt. AOK-Gleitzonenrechner, Alter wurde nicht abgefragt, wahrscheinlich PV-Beitrag für über 23jährige ohne Kinder)
Allerdings musst du für diese Zeit den freiwilligen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nachzahlen, macht 24 Monate lang 138,40 € bzw. bei über 23jährigen ohne Kinder 140,53 €.
Das bedeutet, dass du für diesen Zeitraum draufzahlst, die entgangenen Ansprüche an Arbeitslosen- und Rentenversicherung noch nicht berücksichtigt. Mir fällt da wirklich kein Grund FÜR eine rückwirkende Abwicklung ein.
Gehalt 700,-- €
Abzüge Kranken-, Renten,- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung 132,02 €
netto 556,68 €
Beitragsanteile Arbeitgeber: 135,28 €
(lt. AOK-Gleitzonenrechner, Alter wurde nicht abgefragt, wahrscheinlich PV-Beitrag für über 23jährige ohne Kinder)
Allerdings musst du für diese Zeit den freiwilligen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nachzahlen, macht 24 Monate lang 138,40 € bzw. bei über 23jährigen ohne Kinder 140,53 €.
Das bedeutet, dass du für diesen Zeitraum draufzahlst, die entgangenen Ansprüche an Arbeitslosen- und Rentenversicherung noch nicht berücksichtigt. Mir fällt da wirklich kein Grund FÜR eine rückwirkende Abwicklung ein.
So lassen wie es bisher war.sharequest hat geschrieben: Welche Alternative zur rückwirkenden Umstellung in die freiwillige Weiterversicherung habe ich denn? Mein AG hat mich am 01.10.10 bei der KK abgemeldet.
Nein.sharequest hat geschrieben: Ist es auch möglich, dass mir ein gewisser Prozentteil der KK-Beitrage zugesprochen wird (außer ein paar Arztbesuchen war da nix)?
Die Worte von GerneKrankenVersichert kann ich nur unterstreichen. Ich hoffe du gehst nicht mit der Einstellung ran, dass du eh keine Rente mehr bekommst. Das ist für mich der falsche Ansatz. Bitte bedenke, dass du Zeiten als zur Berufsausbildung Beschäftigter gesammelt hast. Diese werden nach den gesetzlichen Bestimmungen seitens der RV "schön" gerechnet, weil ja Azubis stets weniger als ein Ausgelernter erhält. Wenn Dir diese Zeiten egal sind und auch die Nachzahlung in der KV und PV egal sind, dann mach es.sharequest hat geschrieben: Gibt es weitere Gründe, die gegen eine rückwirkende Abwicklung
Ich persönlich würde es nicht machen.
VG
Hucky
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Ohje, in diesem Fall macht es wirklich keinen Sinn. Selbst wenn ich die gesamten KK-Beiträge erstattet bekommen würde, müsste ich ja draufzahlen (RV/AV-Beiträge inbegriffen).
"So lassen wie es bisher war."
Ich kann also auch wieder in die gesetzliche zurückgehen? Wurde mir bisher nicht gesagt, wäre aber sicherlich besser als mich freiwillig weiter versichern zu lassen.
Was ist mit dem Zeitraum in dem ich jetzt gar nicht versichert war? Wenn ich alles so belassen würde, müsste ich dann nur die SV-Beiträge für diesen Zeitraum zurückzahlen?
Bezüglich Rentensystem:
Wenn sich die Möglichkeit ergibt, bin ich der erste der da draußen ist. Selbst ein einfacher Sparplan (Zinseszins über 40J.) würde die "Rendite" bei weitem übertreffen. Und wer weiß schon was in 40 Jahren ist (nicht nur auf das Rentensystem bezogen...).
Danke für die Korrekturen meiner Überlegungen, hätte mich doch einiges kosten können.
Freundliche Grüße
"So lassen wie es bisher war."
Ich kann also auch wieder in die gesetzliche zurückgehen? Wurde mir bisher nicht gesagt, wäre aber sicherlich besser als mich freiwillig weiter versichern zu lassen.
Was ist mit dem Zeitraum in dem ich jetzt gar nicht versichert war? Wenn ich alles so belassen würde, müsste ich dann nur die SV-Beiträge für diesen Zeitraum zurückzahlen?
Bezüglich Rentensystem:
Wenn sich die Möglichkeit ergibt, bin ich der erste der da draußen ist. Selbst ein einfacher Sparplan (Zinseszins über 40J.) würde die "Rendite" bei weitem übertreffen. Und wer weiß schon was in 40 Jahren ist (nicht nur auf das Rentensystem bezogen...).
Danke für die Korrekturen meiner Überlegungen, hätte mich doch einiges kosten können.
Freundliche Grüße
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Hallo,
ich bin es noch mal
Mich freut es, dass dieses Thema nun so beleuchtet wurde und ich nun schlauer bin.
Momentan zahle ich die 64 Euro an meine Krankenkasse und wollte nachfragen wie das nach meinem Studium verläuft?
Ab Oktober gehe ich Vollzeit arbeiten, hatte aber noch vor nebenbei zu studieren. Einmal studieren reicht mir nicht und ohne dem Dualen Studium wird mein Leben wohl zu einfach sein
Aber zurück zu meiner Frage: Wenn das Studium für mich mehr Zeit in Anspruch nimmt, als meine Arbeit, falle ich dann wieder unter der gleichen Regelung wie bei Dualen Studenten? Immerhin wurde auf Grund dieser Aussage das Gesetzt geändert.
Viele Grüße
Raffaoel
ich bin es noch mal
Mich freut es, dass dieses Thema nun so beleuchtet wurde und ich nun schlauer bin.
Momentan zahle ich die 64 Euro an meine Krankenkasse und wollte nachfragen wie das nach meinem Studium verläuft?
Ab Oktober gehe ich Vollzeit arbeiten, hatte aber noch vor nebenbei zu studieren. Einmal studieren reicht mir nicht und ohne dem Dualen Studium wird mein Leben wohl zu einfach sein
Aber zurück zu meiner Frage: Wenn das Studium für mich mehr Zeit in Anspruch nimmt, als meine Arbeit, falle ich dann wieder unter der gleichen Regelung wie bei Dualen Studenten? Immerhin wurde auf Grund dieser Aussage das Gesetzt geändert.
Viele Grüße
Raffaoel