Hallo,
für mich steht nun der Wechsel vom Studentenstatus mit PKV in ein Arbeitnehmerverhältnis bevor. Dazu habe ich noch Fragen und würde mich über Hilfe freuen:
Ich habe den PKV-Studententarif seit >3 Jahren und war davor über Eltern mit Beihilfe+PKV (gleiche PKV wie jetzt) versichert.
1) Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich als bislang PKV-Versicherter auch als Arbeitnehmer sofort in der PKV bleiben kann, wenn mein Einstiegsgehalt über der Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAE) liegt. Nun hat mich ein PKV-Hotline-Mitarbeiter verunsichert. Stimmt das oder nicht?
2) Dazu kommt, dass mein potenzielles Gehalt eines Angebotes auf der Grenze der JAE liegt. Daher ist folgendes wichtig: Gilt für mich die (allgemeine) JAE von z.Zt. 48.600,- oder die niedrigere "besondere JAE" von 44.100,- (identisch mit Beitragsbemessungsgrenze). Letztere gilt ja für jene, die am 31. Dezember 2002 bereits PKV versichert waren. Bei Wikipedia steht, die "bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen vollversichert waren" - ich war 2002 über meine Eltern wie gesagt Beihilfe+PKV-versichert. Gilt dies nun für mich oder nicht?
3) Welchen Nachweis benötigt die PKV über das Gehalt - eine Bescheinigung von der Personalabteilung? Vertrag?
4) Ich würde nach der Probezeit im Gehalt hochgestuft. Gilt für die PKV das erste Monatsgehalt oder der Jahresschnitt o.ä.?
Über Infos freue ich mich!
Gruß
bingdu
Wechsel Student(PKV) -> Beruf
Moderator: Czauderna
Grundsätzlich gilt
die Versicherungspflicht.
2. Drei Jahre über der JAe , denn erst die Möglichkeit zu wechseln.
3. Es gilt die neue JAE Grenze.
2. Drei Jahre über der JAe , denn erst die Möglichkeit zu wechseln.
3. Es gilt die neue JAE Grenze.