Wechsel der GKV vor Studium
Moderator: Czauderna
Wechsel der GKV vor Studium
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ich, 23, selbst versichert (Arbeitnehmer) bei Krankenkasse A
Eltern versichert bei Krankenkasse B
Zum 1.10. möchte ich zu den Eltern in die Familienversicherung bei B wechseln (Beginn Studium)
a) Muss ich eine Frist zur Kündigung beachten?
b) Welcher Kasse muss ich wie kündigen/melden?
c) Uni will zur Immatrikulation eine KK-Mitgliedsbescheinigung. Von welcher schicke ich? A oder B? Muss ich der Uni KK-Wechsel dann mitteilen?
Danke :))
folgende Situation:
Ich, 23, selbst versichert (Arbeitnehmer) bei Krankenkasse A
Eltern versichert bei Krankenkasse B
Zum 1.10. möchte ich zu den Eltern in die Familienversicherung bei B wechseln (Beginn Studium)
a) Muss ich eine Frist zur Kündigung beachten?
b) Welcher Kasse muss ich wie kündigen/melden?
c) Uni will zur Immatrikulation eine KK-Mitgliedsbescheinigung. Von welcher schicke ich? A oder B? Muss ich der Uni KK-Wechsel dann mitteilen?
Danke :))
Hallo,
gibst Du das Beschäftigungsverhältnis zum 30.09.14 auf?
Wenn ja, fordere Dir einen Antrag auf Familienversicherung von Kasse B an und fülle ihn aus. Lass Dir dann von KK B eine Versicherungsbescheinigung für die Hochschule geben (nicht von KK A!).
Teile Kasse A schon jetzt mit, dass Deine Beschäftigung zum 30.09.14 endet und Du dann über KK B familienversichert bist. Zwischen den Kassen läuft dann ein Meldeverfahren. Du musst also nicht kündigen.
Ich gehe auch davon aus, dass der Familienversicherung nichts im Wege steht (Paragraphendeutsch gibt es hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html - in verständlicherer Fassung sicherlich auf den Seiten von KK A und B).
Solltest Du auch während des Studiums beschäftigt sein ( >Minijob), sieht es anders aus.
Gruß
roemer70
gibst Du das Beschäftigungsverhältnis zum 30.09.14 auf?
Wenn ja, fordere Dir einen Antrag auf Familienversicherung von Kasse B an und fülle ihn aus. Lass Dir dann von KK B eine Versicherungsbescheinigung für die Hochschule geben (nicht von KK A!).
Teile Kasse A schon jetzt mit, dass Deine Beschäftigung zum 30.09.14 endet und Du dann über KK B familienversichert bist. Zwischen den Kassen läuft dann ein Meldeverfahren. Du musst also nicht kündigen.
Ich gehe auch davon aus, dass der Familienversicherung nichts im Wege steht (Paragraphendeutsch gibt es hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html - in verständlicherer Fassung sicherlich auf den Seiten von KK A und B).
Solltest Du auch während des Studiums beschäftigt sein ( >Minijob), sieht es anders aus.
Gruß
roemer70
Hallo roemer70,
danke für deine Antwort, die mich nun etwas wundert.
Richtig, die Stelle würde ich zum 30.09. aufgeben.
Habe bereits bei KK B angerufen und die meinten, ich solle mir von A eine Bescheinigung über meine aktuelle Beschäftigung geben lassen. Diese solle ich dann zur Uni schicken, mich immatrikulieren lassen und dann sofort ab 1.10. die Familienversicherung zum 1.10. beantragen.
Wie geht's denn nun richtig...?
danke für deine Antwort, die mich nun etwas wundert.
Richtig, die Stelle würde ich zum 30.09. aufgeben.
Habe bereits bei KK B angerufen und die meinten, ich solle mir von A eine Bescheinigung über meine aktuelle Beschäftigung geben lassen. Diese solle ich dann zur Uni schicken, mich immatrikulieren lassen und dann sofort ab 1.10. die Familienversicherung zum 1.10. beantragen.
Wie geht's denn nun richtig...?
Hallo,
das halte ich für eine ziemlich schwache Auskunft von KK B.
Mal als Beispiel ein Zitat einer Kurzinfo von der Uni Augsburg zum Thema Krankenversicherung:
Einen FV-Antrag erst nach Eintritt der Voraussetzungen der Familienversicherung zu stellen, ist ebenfalls... naja, suboptimal, wenn ich es nett formuliere.
Eine Bescheinigung von KK A über die aktuelle Beschäftigung nutzt Dir bei der Einschreibung auch nichts - denn das Formular, das die Uni benötigt, ist klar definiert und sieht ganz anders aus.
Und auch für den Fall, dass KK A Dir eine korrekte Bescheinigung ausstellen würde (was sie bei Kenntnis des Beschäftigungsendes und des FV-Anspruchs nicht tun sollte), wäre diese falsch - denn ab 1.10. wärst Du ja nicht mehr dort Mitglied.
Mein Tipp:
Nimm Deinen Arbeitsvertrag (wenn Dein Job bis 30.9. zeitlich befristet ist) oder eine Bescheinigung über das Beschäftigungsende mit zu KK B, fülle vor Ort den Antrag auf Familienversicherung aus und bestehe auf einer Versicherungsbescheinigung für die Universität.
Wenn KK B keine Filiale in Deiner Nähe hat, geht das ggf. auch online.
Wenn Probleme aufkommen, schreibe hier bitte nochmal!
Wenn es geklappt hat, natürlich auch gerne.
Gruß
roemer70
das halte ich für eine ziemlich schwache Auskunft von KK B.
Mal als Beispiel ein Zitat einer Kurzinfo von der Uni Augsburg zum Thema Krankenversicherung:
Meine Hervorhebung zeigt ja, dass die Bescheinigung von der Kasse kommen muss, bei der Du zu Beginn des Studiums versichert bist, nicht zum Zeitpunkt des Einschreibungsverfahrens.Studentenkanzlei der Uni Augsburg hat geschrieben:Studienbewerberinnen und Studienbewerber erhalten die für die Immatrikulation erforderliche Versicherungsbescheinigung von der gesetzlichen Krankenkasse, bei der sie ab Studienbeginn (1. Oktober im Wintersemester, 1. April im Sommersemester) als Mitglied oder Familienangehöriger versichert sind oder voraussichtlich versichert sein werden.
Einen FV-Antrag erst nach Eintritt der Voraussetzungen der Familienversicherung zu stellen, ist ebenfalls... naja, suboptimal, wenn ich es nett formuliere.
Eine Bescheinigung von KK A über die aktuelle Beschäftigung nutzt Dir bei der Einschreibung auch nichts - denn das Formular, das die Uni benötigt, ist klar definiert und sieht ganz anders aus.
Und auch für den Fall, dass KK A Dir eine korrekte Bescheinigung ausstellen würde (was sie bei Kenntnis des Beschäftigungsendes und des FV-Anspruchs nicht tun sollte), wäre diese falsch - denn ab 1.10. wärst Du ja nicht mehr dort Mitglied.
Mein Tipp:
Nimm Deinen Arbeitsvertrag (wenn Dein Job bis 30.9. zeitlich befristet ist) oder eine Bescheinigung über das Beschäftigungsende mit zu KK B, fülle vor Ort den Antrag auf Familienversicherung aus und bestehe auf einer Versicherungsbescheinigung für die Universität.
Wenn KK B keine Filiale in Deiner Nähe hat, geht das ggf. auch online.
Wenn Probleme aufkommen, schreibe hier bitte nochmal!
Wenn es geklappt hat, natürlich auch gerne.
Gruß
roemer70