Wahl der KV bei ü30 Studenten bzw. nach dem 14. Semester?

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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TimoS
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Wahl der KV bei ü30 Studenten bzw. nach dem 14. Semester?

Beitrag von TimoS » 04.09.2009, 13:07

Hallo zusammen!

Ich bin 28 Jahre alt und mein Studium wird wohl erst nächstes Jahr beendet sein. Komme jetzt ins 15. Semester und muss mich deshalb neu versichern. War bis jetzt in der GKV versichert. Habe ein monatliches Einkommen von 400€.

Nun habe ich ein paar Fragen, die ihr mir vielleicht beantworten könnt.

- Welche Versicherung ist für mich monatlich günstiger? GKV oder PKV?
- Könnte ich nach Beendigung meines Studiums die PKV wieder verlassen? Oder könnte ich in die GKV zurück, wenn ich in ein Arbeitsverhältnis eintrete.
- Wäre auch für konkrete Empfehlungen zu diesem Thema(welche KV) dankbar.

Danke und Gruß
Timo

Rentner
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Re: Wahl der KV bei ü30 Studenten bzw. nach dem 14. Semester

Beitrag von Rentner » 04.09.2009, 15:44

TimoS hat geschrieben:
- Welche Versicherung ist für mich monatlich günstiger? GKV oder PKV?
- Könnte ich nach Beendigung meines Studiums die PKV wieder verlassen? Oder könnte ich in die GKV zurück, wenn ich in ein Arbeitsverhältnis eintrete.
- Wäre auch für konkrete Empfehlungen zu diesem Thema(welche KV) dankbar.
1. Die GKV kostet dich ca. 140 €, bei der PKV hängt dies von der Wahl des Tarifs ab.

2. Nach dem Studium mußt die die PKV wieder verlassen, sofern du Arbeitnehmer wirst.

3. Empfehlung zur KV-Wahl - nun, nachdem alle denselben Beitrag haben, du in deinem Alter wohl keine besonderen Leistungen benötigst, bleibt nur die Suche nach Zusatzleistungen, die dich interessieren. Im Internet wirst du sicher fündig.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 05.09.2009, 15:27

Komme jetzt ins 15. Semester und muss mich deshalb neu versichern
es geht um 14 Fachsemester - das heißt das Grundstudium wird nicht mitgerechnet...
zum anderen kann die Zeit auch verlängert werden, wenn sich z. B. in den studentischen Gremien betätigt hat, ein Kind erziehen muss, jemanden gepflegt hat oder ähnliches

hör einfach mal bei der Kasse nach, wie das genau bei dir ist...

Hucky
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Beitrag von Hucky » 05.09.2009, 17:21

Zusatz zu Rentner:

Wenn du mit Semesterende im Rahmen einer FRW die KV wechseln willst, dann musst du fristgerecht kündigen.

TimoS
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Beitrag von TimoS » 17.09.2009, 14:35

kann ich denn nach jedem Semester wieder zurück in die GKV wechseln? Nur mal theoretisch und unabhängig davon, ob das sinn macht.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.09.2009, 15:46

Hallo,
nein, das geht nicht - Da du nicht mehr krankenversicherungspflichtig bist ist eine Rückkehr in die GKV ausgeschlossen - nur wenn Krankenversicheruingspflicht eintritt wird das wieder möglich.

Gruß

Czauderna

TimoS
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Beitrag von TimoS » 17.09.2009, 22:02

Krankenversicherugngspflicht besteht aber bei: Referendaren, Arbeitnehmerverhältnisen mit einem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze von 48.600 € p.a. und bei arbeitslosigkeit. Also in diesen Fällen könnte man wieder in die GKV wechseln? Hab ich das richtig verstanden?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.09.2009, 17:43

TimoS hat geschrieben:Krankenversicherugngspflicht besteht aber bei: Referendaren, Arbeitnehmerverhältnisen mit einem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze von 48.600 € p.a. und bei arbeitslosigkeit. Also in diesen Fällen könnte man wieder in die GKV wechseln? Hab ich das richtig verstanden?
Hallo, richtig verstanden - sobald Krankenversicherungspflicght eintritt musst du sogar wieder in die GKV - eine freie Wahl besteht hier nicht !!

Gruß

Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 18.09.2009, 18:17

TimoS hat geschrieben:Krankenversicherugngspflicht besteht aber bei: Referendaren, Arbeitnehmerverhältnisen mit einem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze von 48.600 € p.a. und bei arbeitslosigkeit.
Nur bei Bezug von ALG1, was bei dir nach Ende des Studiums wohl eher nicht der Fall sein dürfte, da du keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlst. D. h., wenn dein Studium abgeschlossen ist und du nicht sofort einen Job findest, musst du auch bei ALG2-Bezug in der PKV bleiben.

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