Dat ist ein Satz mit X, die befreiung wirkt sich auf den gesamten durchgehenden Studienverklauf aus.Da wären die 77 € besser investiert worden in die KvdS.Unterbrechung der Befreiungswirkung
Unverändert gilt aber: Sofern während der Befreiungswirkung aufgrund eines anderen Tatbestandes im Ausnahmefall Versicherungspflicht in der Krankenversicherung eintritt (z. B. bei einer nicht unter das „Werkstudentenprivileg“ fallenden krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung eines von der Versicherungspflicht befreiten Studenten), lebt die Befreiung nach Wegfall der zwischenzeitlichen Versicherungspflicht wieder auf. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass der Befreiungstatbestand selbst (hier die Studenteneigenschaft aufgrund der Einschreibung an der Hochschule) durchgehend bestanden hat.
(Weitere Informationen finden Sie im BE v. 27.6.2012: GKV Fachkonferenz Beiträge (FKB), TOP 1)
Von PKV zur Familienversicherung nach Eheschließung?
Moderator: Czauderna
haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/studenten-kv-befreiung-wirkt-nicht-auf-weiteren-studiengang_240_130150.html
Der rote Einschub ist entscheidend. Eine Abbruch mit Wiederaufnahme des Studiums zu einem späteren Zeitpunkt und das Ganze gestaltet sich komplett neu...Herby2011 hat geschrieben:In der Tat ist eine FamVersicherung für die Dauer des durchgehenden Studiums nicht mehr möglich, wenn eine Befreiung von der KvdS-Vers.Pflicht beantragt wurde.