Hallöchen.
Mein Freund geht bald für ein Jahr in´s Ausland zum studieren. Da er ein Stipendium über die DAAD hat, wird er über diese auch krankenversichert sein.
Seine jetzige Krankenkasse (Barmer) verlangt aber für das gesamte Jahr den vollen Beitragssatz, obwohl er überhaupt nicht hier sein wird, und somit auch keine Leistungen in Anspruch nehmen wird.
Man sagte ihm, wenn er jetzt aus der Krankenversicherung austreten würde, dass er, wenn er wiederkommt in einem Jahr, keine Möglichkeit mehr hat, in eine gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, es sei denn, er würde dann hier einen Job annehmen.
Ist das wirklich rechtens? Gibt es keine Möglichkeit seine Krankenkasse bei so langer Abwesendheit "stillzulegen" und wieder anzumelden, wenn man wieder da ist?
Voller Beitrag bei einjähriger Abwesendheit?
Moderator: Czauderna
Re: Voller Beitrag bei einjähriger Abwesendheit?
Was die Barmer erzählt, ist zum Teil Quatsch. Richtig ist, daß er, wenn er wiederkommt, nur in die gesetzliche Krankenversicherung kommt, wenn er die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung (Beschäftigung, Leistungen vom Arbeitsamt, Rente) oder eine Familienversicherung erfüllt (bis 23. Lebensjahr, in schulischer Ausbildung bis 25).
Zur Sicherheit kann man eine freiwillige Anwartschaft abschließen, dann könnte man sich im Anschluß auch freiwillig versichern. Diese Anwartschaft kostet allerdings nicht den vollen Beitrag und berechtigt nur zur freiwilligen Versicherung bei der Krankenkasse, wo sie abgeschlossen wurde!
Man sollte also die Wahrscheinlichkeiten für die einzelnen Varianten überschlagen und sich dann entscheiden.
Zur Sicherheit kann man eine freiwillige Anwartschaft abschließen, dann könnte man sich im Anschluß auch freiwillig versichern. Diese Anwartschaft kostet allerdings nicht den vollen Beitrag und berechtigt nur zur freiwilligen Versicherung bei der Krankenkasse, wo sie abgeschlossen wurde!
Man sollte also die Wahrscheinlichkeiten für die einzelnen Varianten überschlagen und sich dann entscheiden.