Ein Student hat einen auf vier Monate befristeten Werkstudentenjob im Juni begonnen und wird zum Semesterende (30.09.) exmatrikuliert.
Der Arbeitgeber behandelt den Job bis 30.09. als Werkstudentenjob und ab dem 01.10. als regulär sozialversicherungspflichtigen Job.
Ist das richtig?
Wenn nicht, welche Konsequenzen können sich für den EX-Student ergeben?
Vollbeschäftigung während der Vorlesungszeit
Moderator: Czauderna
Was heißt "Werkstudentenjob"? Ich würde jetzt dahinter eine Beschäftigung mit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche vermuten.
Falls das jedoch nicht der Fall ist und es sich um einen Vollzeitjob handelt, ist das meiner Meinung nach so nicht möglich, er wäre von vorneherein voll versicherungspflichtig.
Falls das jedoch nicht der Fall ist und es sich um einen Vollzeitjob handelt, ist das meiner Meinung nach so nicht möglich, er wäre von vorneherein voll versicherungspflichtig.