Hallo,
ich würde gerne erfahren, ob die aktuelle Gesundheitsreform etwas an meinem Problem ändert.
Ich war früher einmal gesetzlich krankenversichert (über meinen Vater), später wurde ich dann in der private Krankenversicherung meiner Mutter (Beamtin) mit aufgenommen und bin seitdem zu 20% privat- und zu 80% über die Beihilfestelle krankenversichert.
Bei Beginn meines Studiums zum WS 2005 musste ich mich dann entscheiden, ob ich mich weiter privat oder gesetzlich versichern möchte und habe mich für die PKV entschieden. Dafür musste ich aber für die Dauer des Studiums auf die gesetzliche Versicherungspflich verzichten und kann nun auch nicht mehr zurück in eine gesetzliche Krankenversicherung. (So war es wenigstens vor der Gesundheitsreform)
Wie immer im Leben kam alles anders als geplant und ich habe neben dem Studium Einnahmen, die dazu führen können, dass ich keinen Anspruch mehr auf Kindergeld habe. Das Problem daran ist, dass ich mit dem Kindergeldanspruch auch den Anspruch auf Beihilfe verliere und mich somit 100%ig auf eigene Kosten privat krankenversichern muss.
Ich habe die Änderungen, die die Gesundheitsreform mit sich bringt noch nicht ganz verstanden, aber bisher glaube ich, dass es für mich bedeuten könnte, dass ich entweder in die GKV zurück kann, oder wenigstens in der PKV einen neuen Traif bekommen könnte (ab Juli 2007).
Ist das so? Kann mir jemand von euch genauer erläutern, was die Gesundheitsreform in meiner Situation ändert?
Außerdem habe ich mich auch schon gefragt, ob der Verzicht auf GKV nur für die Dauer des derzeitigen Bachelor-Studiums gilt, oder ob ich mir die PKV auch schon für den Masterstudiengang bzw. evtl. auch noch für einen anschließenden Promotionsstudiengang an's Knie genagelt habe.
Als letzte Lösung sehe ich für einige Zeit eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen, aber ich glaube, dann könnte ich Probleme bekommen, weiterstudieren zu dürfen, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
Verzicht auf gesetzliche KV-Pflicht im Studium und nun?
Moderator: Czauderna
Hi,
Alle eine Befreiung von der Versicherungspflicht der Studenten gilt dauerhaft. Du kannst damit - so lange Du Student bist - nicht wieder in die gesetzlilche Krankenversicherung. Deswegen ist so ein Schritt auch gut zu überlegen. Vor allem weil die studentische Krankenversicherung nicht sehr günstig ist (56,62 € für den fast vollen Leistungsanspruch- außer z.B. Krankengeld).
Die einzige Möglichkeit besteht eben darin eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Nur ist das halt dann eben so eine Sache mit dem Studium. Ich weiß auch nicht, ob das so lange als Werkstundententätigkeit (keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, also auch kein Krankenversicherungsschutz, nur Rentenversicherung) gilt, so lange Du unter 20 Stunden in der Woche arbeitest. Bei gesetzlich versicherten Studenten ist das so, aber bei privat versicherten... keine Ahnung.
Die neue Gesundheitsreform zum 01.04.07 hilft dir da nicht weiter, da diese vorgibt, dass der der nicht versichert ist zu seiner letzten Krankenversicherung zurück muß - egal ob in die Gesetzliche oder in die Private. Das einzige was Dir was bringen könnte, wäre, dass die privaten Versicherungsunternehmen ab 01.07.07 einen Basistarif für alle anbieten muß, der der gesetzlichen Krankenversicherung von den Leistungen her entspricht. Aber da mußt Du mal Deine private Versicherung fragen....
Ich hoffe ich konnte Dir ein bisschen weiter helfen.
So long....
Alex
Alle eine Befreiung von der Versicherungspflicht der Studenten gilt dauerhaft. Du kannst damit - so lange Du Student bist - nicht wieder in die gesetzlilche Krankenversicherung. Deswegen ist so ein Schritt auch gut zu überlegen. Vor allem weil die studentische Krankenversicherung nicht sehr günstig ist (56,62 € für den fast vollen Leistungsanspruch- außer z.B. Krankengeld).
Die einzige Möglichkeit besteht eben darin eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Nur ist das halt dann eben so eine Sache mit dem Studium. Ich weiß auch nicht, ob das so lange als Werkstundententätigkeit (keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, also auch kein Krankenversicherungsschutz, nur Rentenversicherung) gilt, so lange Du unter 20 Stunden in der Woche arbeitest. Bei gesetzlich versicherten Studenten ist das so, aber bei privat versicherten... keine Ahnung.
Die neue Gesundheitsreform zum 01.04.07 hilft dir da nicht weiter, da diese vorgibt, dass der der nicht versichert ist zu seiner letzten Krankenversicherung zurück muß - egal ob in die Gesetzliche oder in die Private. Das einzige was Dir was bringen könnte, wäre, dass die privaten Versicherungsunternehmen ab 01.07.07 einen Basistarif für alle anbieten muß, der der gesetzlichen Krankenversicherung von den Leistungen her entspricht. Aber da mußt Du mal Deine private Versicherung fragen....
Ich hoffe ich konnte Dir ein bisschen weiter helfen.
So long....
Alex