Hallo alle zusamenn,
ich habe eine Frage bzgl. meines Versicherungsstatus und ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen: Ich war bis Ende August über meinen Arbeitgeber bei der TK krankenversichert. Das Arbeitsverhältnis war bis zum 30.8. befristet; ab dem 1.10. bin ich wieder bei der TK als Student versichert (keine Familienversicherung). Nun will mich die TK für den Monat September als freiwillig Versicherter führen. Geht das? Ich dachte, ich habe für den Monat einen nachgehenden Anspruch und muss mich nicht freiwillig versichern, dh. keine 140 € bezahlen. Muss ich den Betrag bezahlen, was kann ich tun? Vielen Dank und vG
Versicherungstatus vor stduentischer Krankenversicherung
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
es gilt seit 1.4.07 die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Und ja, die TK handelt korrekt, wenn Sie Dich nachversichert, denn Du kannst für die Lücke keine Versicherung oder andersartige Absicherung nachweisen.
Sei froh, dass es nur etwas über ein Monat ist - andere zahlen für Jahre nach. Und sei froh, dass die 3 Monate noch nicht um sind, sonst würdest Du 600 € bezahlen.
Ich bin auch sicher, dass die TK Dir nach dem 30.8. Dich auch entsprechend angeschrieben hat.
Schönen Gruß,
Fee
es gilt seit 1.4.07 die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Und ja, die TK handelt korrekt, wenn Sie Dich nachversichert, denn Du kannst für die Lücke keine Versicherung oder andersartige Absicherung nachweisen.
Sei froh, dass es nur etwas über ein Monat ist - andere zahlen für Jahre nach. Und sei froh, dass die 3 Monate noch nicht um sind, sonst würdest Du 600 € bezahlen.
Ich bin auch sicher, dass die TK Dir nach dem 30.8. Dich auch entsprechend angeschrieben hat.
Schönen Gruß,
Fee
Hallo,
das Problem ist hier, dass die Lücke größer als 1 Monat ist.
Wenn das Arbeitsverhältnis bis 31.08.10 bestanden hätte, wäre nur die Zeit vom 01.09.-30.09.10 zu überbrücken gewesen, mithin nicht mehr als ein Monat. Der nachgehende Anspruch (der maximal 1 Monat abdeckt) hätte hier bestanden.
Alles hätte und wäre nützt nichts: die Lücke ist größer als 1 Monat, daher greift die Versicherung der sonst Nichtversicherten und für den gesamten Zeitraum der Lücke ist der Beitrag zu zahlen.
MfG
ratte1
das Problem ist hier, dass die Lücke größer als 1 Monat ist.
Wenn das Arbeitsverhältnis bis 31.08.10 bestanden hätte, wäre nur die Zeit vom 01.09.-30.09.10 zu überbrücken gewesen, mithin nicht mehr als ein Monat. Der nachgehende Anspruch (der maximal 1 Monat abdeckt) hätte hier bestanden.
Alles hätte und wäre nützt nichts: die Lücke ist größer als 1 Monat, daher greift die Versicherung der sonst Nichtversicherten und für den gesamten Zeitraum der Lücke ist der Beitrag zu zahlen.
MfG
ratte1
Hallo, vielen Dank für Eure Antworten,
Natürlich hat mein Arbeitsverhältnis bis zum 31.8. bestanden, mein Fehler, sry. Und nein, die TK hat sich diesbezüglich nicht mit mir in Verbindung gesetzt, das habe ich getan, weil ich anzeigen wollte, dass sich mein Versicherungstatus ab Oktober ändern wird. Habe auch mit den Damen telefoniert, alles gar kein Problem. Nur davon, dass sie mich pflichtversichern, haben sie nichts gesagt, davon habe ich erst erfahren, als mir vor einigen Tagen die Rechnung ins Haus geflattert ist. Ich weiß, dass nach der Exmatrikulation ein nachgehender Anspruch besteht. Ich frage mich jetzt nur, warum das in diesem Fall nicht so sein sollte. Schließlich werden diejenigen, die sich exmatrikulieren und erst im übernächsten Monat versichert werden nicht rückwirkend pflichtversichert. Vielleicht könntet Ihr mir das kurz erklären?
Ich möchte nur nicht die 140€ bezahlen, wenn die Krankenkasse mit der Unwissenheit ihrer Kunden spekuliert.
vG
Natürlich hat mein Arbeitsverhältnis bis zum 31.8. bestanden, mein Fehler, sry. Und nein, die TK hat sich diesbezüglich nicht mit mir in Verbindung gesetzt, das habe ich getan, weil ich anzeigen wollte, dass sich mein Versicherungstatus ab Oktober ändern wird. Habe auch mit den Damen telefoniert, alles gar kein Problem. Nur davon, dass sie mich pflichtversichern, haben sie nichts gesagt, davon habe ich erst erfahren, als mir vor einigen Tagen die Rechnung ins Haus geflattert ist. Ich weiß, dass nach der Exmatrikulation ein nachgehender Anspruch besteht. Ich frage mich jetzt nur, warum das in diesem Fall nicht so sein sollte. Schließlich werden diejenigen, die sich exmatrikulieren und erst im übernächsten Monat versichert werden nicht rückwirkend pflichtversichert. Vielleicht könntet Ihr mir das kurz erklären?
Ich möchte nur nicht die 140€ bezahlen, wenn die Krankenkasse mit der Unwissenheit ihrer Kunden spekuliert.
vG
Hallo kriscross,
gut, dass Dein Arbeitsverhältnis bis 31.08.10 bestanden hat. Davon ausgehend, dass Du im September nicht - auch nicht geringfügig - gearbeitet hast, besteht bei Dir vom 01.09. - 30.09.10 ein nachgehender Leitungsanspruch.
Ich würde einfach schriftlich bei der TK darauf hinweisen, dass die Lücke nur einen Monat beträgt, Du nicht gearbeitet hast und daher der nachgehende Leistungsanspruch greift. Die freiwillige Versicherung (wie kommt die denn ohne Dein Zutun überhaupt zustande?) und die Beitragsrechnung sollen sie stornieren.
Ich bin sicher, dann klappt das auch.
MfG
ratte1
gut, dass Dein Arbeitsverhältnis bis 31.08.10 bestanden hat. Davon ausgehend, dass Du im September nicht - auch nicht geringfügig - gearbeitet hast, besteht bei Dir vom 01.09. - 30.09.10 ein nachgehender Leitungsanspruch.
Ich würde einfach schriftlich bei der TK darauf hinweisen, dass die Lücke nur einen Monat beträgt, Du nicht gearbeitet hast und daher der nachgehende Leistungsanspruch greift. Die freiwillige Versicherung (wie kommt die denn ohne Dein Zutun überhaupt zustande?) und die Beitragsrechnung sollen sie stornieren.
Ich bin sicher, dann klappt das auch.
MfG
ratte1