Einen schönen guten Tag
Bin neu hier im Forum weil ich eine wichtige Frage habe. Ich bin 22 Jahre alt und studiere nun im 5. Semester an der FH. Ich bin mit bei meinen Eltern versichert, sprich Familienkasse. Wir sind nicht privat versichert, sondern gesetztlich über die Barmer Krankenkasse.
Da an der FH ein Pflichtpraktikum von einem Semester vorgeschrieben wird, bin ich nun seit September als Praktikant bei der BMW AG tätig.
Nun zu meiner Frage:
Von meiner Krankasse aus habe ich einen Brief bekommen, in dem steht, dass ich mich für den Zeitraum von september bis Dezember privat versichern muss, da ich über einen Freibetrag komme! Ich verdiene im Monat 620 €. Dieser Betrag wird dann auf die 4 Monate hochgerechnet und kommt angeblich über diesen Freibetrag. Für die Monate Januar und Februar (wo ich noch bei BMW tätig bin) bin ich dann wieder bei meinen Eltern versichert. Die Barmer verlangt von mir für diese 4 Monate ca. 60 euro im Monat ( entspricht insgesamt 250, für mich sehr viel Geld). Meine anderen Prakitkantenkollegen sind bei anderen Krankenkasse versichert (AOK etc.) und verdienen teilweise noch mehr wie ich (780 €) und sind auch schon etwas länger bei BMW tätig ( ca. 1 Monat). KEINER von ihnen musste sich für diesen Zeitraum privat versichern sondern sie sind alle noch bei ihren Eltern versichert.
Ich habe mit dem zuständigen Kollegen von der Barmer telefoniert und dieser meinte, es ist vom Gesetzgeber aus vorgeschrieben, dass Studenten und Prakitkanten, die diesen Freibetrag überschreiten, sich privat versichern müssen!
So, ich hänge ziemlich in der Luft und weis nicht an wem ich mich melden soll bzw. wem ich glauben kann ( will mich hier mein Versicherer bescheißen ? )
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Liebe Grüße
Angela
Versicherung für Praktikanten
Moderator: Czauderna
Denke auch, dass die Angaben üer das Einkommen nicht gemacht wurden. Jedoch haben du und deine Eltern richtig gehandelt. Jede Änderung, welche sich auf die Familienversicherung auswirken können sind möglichst zeitnah mitzuteilen.
Due Einkommensgrenze gilt für alle Familienversicherten, egal ob Ehegatte, Student, Schüler, ... .
Due Einkommensgrenze gilt für alle Familienversicherten, egal ob Ehegatte, Student, Schüler, ... .
schau mal hier. in dem artikel sind ein paar interessante informationen herauszunehmen...
(http://www.spiegel.de/unispiegel/studiu ... 45,00.html)
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