Verlust der FamilienKV - Bitte um Rat (rechtmässig?)

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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AndreasFischer
Beiträge: 1
Registriert: 13.11.2006, 15:56

Verlust der FamilienKV - Bitte um Rat (rechtmässig?)

Beitrag von AndreasFischer » 13.11.2006, 16:11

Hallo Group!

Unter "grosses kleines Problem mit "Überprüfung der
Familienversicherung" "


habe ich die Angelegenheit bereits vor einigen Wochen
beschrieben und
/BESTEN DANK DAFÜR/ auch viele Antworten erhalten. Nun weiß ich es
genauer. Die Familienversicherung wurde wegen 3,25 EUR zu viel im Monat
gekündigt. Dieser Entscheidung der KV möchte mit dem Argument
entgegentreten, dass ich im Jahr 2005, für welches ja die ganze
Angelegenheit betrachtet wurde und in dem es zur Überschreitung
gekomen ist nur ab 01.07.2005 (davor als selbsständig Erwerbstätiger
selbst (also nicht FamilienKV) versichert gewesen) in die
Familienversicherung meiner Frau gewechselt bin. Mein Frage ist nun:
Müsste die KV das Einkommen für diesen Zeitraum nicht anteilig, also
für das zweite Halbjahr 2005 berücksichtigen? Für diesen Zeitraum
liege ich sogar in der Tat unter der Grenze 4140/2, also unter 2070,-
EUR. Was sagt Ihr dazu? Hat die KV den Umstand, dass ich nur einen
Teil des Zeitraumes bei ihr zu FamilienKV-Konditionen versichert war,
wobei das ganze Jahr "berechnet" wurde, irgendwie zu brücksichtigen.
Denn tatsächlich, bestand für die Zeit bis 01.07.2005 eigenständiger
KV-Schutz mit keinerlei Beschränkungen in Bezug auf die Höhe des
Einkommens.

Wär Euch sehr dankbar für einen (mehrere) Ratschlag.

Besten Dank!



Andreas


___________________ zur Info kurze Beschreidung des Problems __
Hallo Group!

Ich bin Student und seit einem Jahr in der Familienversicherung
meiner Frau versichert. Davor eigene KV-Beiträge bezahlt. Nun bekam
ich letzte Woche einen Brief der Krankenversicherung meiner Frau mit
einem Formular darin, das ich ausfüllen soll und anhand dessen der
Familienstatus - "Angaben zur Überprüfung der Familienversicherung
(Bestandspflege)" - überprüft werden soll.

Das ist auch gar kein Problem. Mei Problem ist das
Folgende:
Die KV erlaubt ja denen, die in der Familienversicherung mitversichert
sind ein monatliches Einkommen von höchstens 345,- EUR, ohne
dass dies die Familienversicherung gefährden würde. Das sind im
Jahr 345*12=4140,- EUR.

Ich betreibe nebenbei ein Übersetzungsservice und habe
letzes Jahr
daraus 4239,- EUR (Betrag so in dem Steuerbescheid des
Finanzamtes ausgewiesen) an zu versteuerndem Einkommen gehabt.

Also einfach gegenübergestellt:

4140,- (max.) gegenüber 4239,- (Ist)

Vor einem Jahr als ich bezüglich der Aufnahme in die


FamilienKV mit
der zuständigen Person gesprochen habe wurde mir gesagt, dass für
den Fall, wenn ich über die Grenze verdienen würde die FamilienKV
aufgelöst werden müsse und ich die von der Versicherungsgesell-
schaft nachträglich bestimmten Beiträge, die in Abhängigkeit von der

Höhe der tatsächlich verdienten Summe abhängen
würden zu
bezahlen (somit nachzuzahlen) hätte. Der traurige Witz ist, wenn dem
dann so ist, dass ich ja wegen der Überschreitung der zulässigen
Grenze um 99,- EUR der KV unter Umschtänden eine erheblich
höheren Betrag zahlen muss, da es an sich ja keine NAchzahkung sein
würde - da in der FamilienKV ja nichts eingezahlt und kein Betrag sich

bereits ansammeln konnte - sondern eine volle Zahlung.

Meine Frage ist nun, wie könnte ich dieses vermeiden?

Ich bin gern
bereit diese 100,- EUR abzugeben (ggf. an die Krankenversicherungs-
gesellschaft), um im Endeffekt unter der Grenze zu bleiben. Es wäre
aus oben genanntem Grund echt bitter viel mehr zahlen zu müssen
wegen der 100,- EUR mehr an Einkommen. Gibt es ggf. irgendwelche
einleuchtenden Gründe, die man der KV anführen könnte, um diese
etwas "milde" zu stimmen und die rel. geringe Überschreitung nicht so
eng zu sehen?

Wäre nett die Meinung von einem (gern mehreren)
Experten zu hören.
(falls private antwort angenehmer - An*dreas*Fischer7@gmx.de -
bitte die Sternchen löschen )

Vielen Dank!

Andreas
##########################

Diesel
Beiträge: 81
Registriert: 11.12.2006, 08:53

Beitrag von Diesel » 19.12.2006, 16:27

Hallo Andreas,

ich habe gerade Dein geschildertes Problem gelesen.

Das "Problem" wird allerdings nicht "nur" in dem Überschreiten der Einkommensgrenze gem. § 10 Abs.1 Satz 1 Nr. 5 SGB V (derzeit 350,- EURO/mon.) liegen.

Wenn ich das alles korrekt deute wird es in Deinem Fall so sein, dass Deine Krankenkasse Dich aufgrund der Tätigkeit als Übersetzer als Selbständigen einstuft und Du somit gemäß § 5 Abs. 5 SGB V nicht versicherungspflichtig bist und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht erfüllst (Es darf keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegen). Sollte Deine Krankenversicherung Dich tatsächlich als Selbständigen einstufen (was am Besten umgehend abzuklären wäre), müsstest Du Dich freiwillig (oder privat) versichern und die Höhe des Einkommens wäre vollkommen unerheblich. Das kann somit bedeuten, dass Du selbst dann keinen Anspruch auf die Familienversicherung hättest, wenn Du nur 50,- EUR/mon. Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit hast. Geringfügigkeitsgrenzen gibt es in diesem Falle leider nicht und Du zahlst bei geringen Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit (eigene) Beiträge immer mindestens von einem gesetzlich festgelegten und fiktiven Mindesteinkommen (derzeit 1837,50 EUR/mon.).

Mein Tip, stelle ersteinmal fest, ob Du als Selbständiger geführt wirst. Hast Du für den Übersetzungsservice ein Gewerbe angemeldet und beziehst daraus Dein "einziges" Einkommen? Wenn Du beide Fragen mit "Ja" beantworten kannst, dann bist Du definitiv hauptberuflich selbständig vor dem Gesetz.

Schöne Grüße...

wolf
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Registriert: 24.01.2007, 20:34

Beitrag von wolf » 29.01.2007, 19:04

Hallo Andreas,

ich möchte nun noch einen Aspekt in die Diskussion mit einbringen. Du schreibst Du bist Student.
Solange Du keine 30 Jahre alt bist, und nicht mehr als 20/Std. die Woche arbeitest (auch als Selbständiger) kannst Du soviel verdienen wie du möchtest.
Klar endet die Familenversicherung wegen Überschreiten der Einlommensgrenzen...aber wenn Du du lediglich innerhalb des obigen Zeitrahmen arbeitest, beurteilt Dich die Krankenkasse als versicherungspflichtiger Student. Was einem Monatsbeitrag von derzeit 56,62 Euro (für Kinderlose) enstpricht.

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