Verheirateter Student noch familienversichert !!!
Moderator: Czauderna
Verheirateter Student noch familienversichert !!!
Hallo,
ich habe dieses Jahr meine langjährige Verlobte im Ausland geheiratet und sie befindet sich noch weiterhin im Ausland. Sie wird erst in ein paar Monaten zu mir nach Deutschland ziehen können. Meine jetzige Krankenkasse teilte mir mit, dass ich solange ich mich im Studium befinde, trotz Heirat weiterhin familienversichert sein kann bis Ende des 25. Lebensjahres + 9 Monate Zivildienstzeit.
Wie sieht es aber aus, wenn sie in ein paar Monaten nach Deutschland kommt.
Zählt sie dann auch zur Familie, solange ich noch studiere? Kann sie dann auch über uns bzw. meinem Vater kostenlos familienversichert sein, solange ich auch den Anspruch habe? Oder müssen wir uns dann woanders zusammen versichern? Oder kann ich dann weiterhin familienversichert bleiben und sie müsste sich alleine versichern?
Wenn ja wieviel würde es für sie alleine kosten?
Und wieviel würde es für uns beide kosten, wenn ich den Status Student habe? Es gibt doch bestimmt eine Art studentische Familienversicherung oder?
ich habe dieses Jahr meine langjährige Verlobte im Ausland geheiratet und sie befindet sich noch weiterhin im Ausland. Sie wird erst in ein paar Monaten zu mir nach Deutschland ziehen können. Meine jetzige Krankenkasse teilte mir mit, dass ich solange ich mich im Studium befinde, trotz Heirat weiterhin familienversichert sein kann bis Ende des 25. Lebensjahres + 9 Monate Zivildienstzeit.
Wie sieht es aber aus, wenn sie in ein paar Monaten nach Deutschland kommt.
Zählt sie dann auch zur Familie, solange ich noch studiere? Kann sie dann auch über uns bzw. meinem Vater kostenlos familienversichert sein, solange ich auch den Anspruch habe? Oder müssen wir uns dann woanders zusammen versichern? Oder kann ich dann weiterhin familienversichert bleiben und sie müsste sich alleine versichern?
Wenn ja wieviel würde es für sie alleine kosten?
Und wieviel würde es für uns beide kosten, wenn ich den Status Student habe? Es gibt doch bestimmt eine Art studentische Familienversicherung oder?
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
selbstverständlich kann Deine Frau nicht über Deinen Vater mitversichert werden. Sie ist ja nicht sein Kind ... Und irgendwelche zahlenden Versicherten muss die Kasse ja auch haben.
Du versicherst Dich als Student (ca. 68 €) und Deine Frau wird über Dich mitversichert. Billiger gehts nicht.
LG, Fee
selbstverständlich kann Deine Frau nicht über Deinen Vater mitversichert werden. Sie ist ja nicht sein Kind ... Und irgendwelche zahlenden Versicherten muss die Kasse ja auch haben.
Du versicherst Dich als Student (ca. 68 €) und Deine Frau wird über Dich mitversichert. Billiger gehts nicht.
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Der studentische Beitrag beträgt zur Zeit ca. € 58, genauer € 58,49 bzw. über 23 Jahre € 59,65.(ca. 68 €)
Wenn es günstigere private Alternativen für Deine Frau gibt, dann solltest Du Dir das überlegen. Kann ich mir aber nicht wirklich vorstellen. Da würde ich ganz genau in die eistungsbeschreibung schauen.
Was meinst du mit mich freiwillig versichern?
Meine Aussage war dahingehend gerichtet, dass ich dann (wenn meine Frau in Deutschland ist) aus der Familienversicherung von meinem Vater schon vorher raus "muss" und mich dann Studentisch versichern muss, damit sie dann durch mich als Ehefrau auch Versicherungsschutz besitzt. So habe ich es zumindest verstanden.
Darf ich hier eigentlich Links zu Webseiten von verschiedenen Versicherern angeben, die diese "Reiseversicherungen für ausländische Gäste" anbieten?
Meine Aussage war dahingehend gerichtet, dass ich dann (wenn meine Frau in Deutschland ist) aus der Familienversicherung von meinem Vater schon vorher raus "muss" und mich dann Studentisch versichern muss, damit sie dann durch mich als Ehefrau auch Versicherungsschutz besitzt. So habe ich es zumindest verstanden.
Darf ich hier eigentlich Links zu Webseiten von verschiedenen Versicherern angeben, die diese "Reiseversicherungen für ausländische Gäste" anbieten?
Hallo,
meines Wissens tritt erst dann die studentische KV in Kraft, wenn kein Familienversicherungsanspruch mehr besteht. Der Familienversicherungsanspruch für den Student besteht jedoch weiterhin.
M.E. ist die Billigvariante der studentischen KV damit ausgeschlossen. Die Frau muss sich entweder privat krankenversichern oder sie ist nach § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V als Nichtversicherte krankenversicherungspflichtig.
Freundliche Grüße
ratte1
meines Wissens tritt erst dann die studentische KV in Kraft, wenn kein Familienversicherungsanspruch mehr besteht. Der Familienversicherungsanspruch für den Student besteht jedoch weiterhin.
M.E. ist die Billigvariante der studentischen KV damit ausgeschlossen. Die Frau muss sich entweder privat krankenversichern oder sie ist nach § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V als Nichtversicherte krankenversicherungspflichtig.
Freundliche Grüße
ratte1