Vergütung vorgeschreibener Praktikas während Studium

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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LISILUCY
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Vergütung vorgeschreibener Praktikas während Studium

Beitrag von LISILUCY » 06.11.2009, 12:31

Hallo zusammen,

Ich wende mich an euch, weil ich das Gefühl habe, dass Krankenkassen die Unwissenheit eines Studenten ausnutzen und Vorteile dem Studenten gegenüber gerne mal für sich behalten.
Also, ich bin 23, 9. Semester BWL, letztes Semester Praxissemester (Pflicht an meiner FH) absolviert, 5 Monate lang 600 Euro dafür bekommen.
1. Frage: Bei Pflichtpraktika wirklich unrelevant wie hoch Verdienst ist, bleibe ich immer familienversichert oder muss ich mich studentisch selbst versichern ab 400 Euro???
2. Frage: Nun Diplom...hierzu habe ich zwei Verträge...einen Praktikatenvertrag über 400 Euro monatlich, 20 Std wöchentlich, der so gemacht wurde, dass ich sozialversicherungsfrei bin. Losgelöst hiervon habe ich einen Diplomantenvertrag über 200 Euro.
Fräge wäre nun, wird dies als 600 Euro gesamt oder aber als Job auf 400 Euro-Basis gewertet? Scheinbar wird die Diplomantenvergütung anders gewertet.
Wäre sehr dankbar um eine Auskunft von euch!
:-)

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.11.2009, 13:15

Hallo,

zur Frage 1. - die Familienversicherung ist definitiv bei diesem Einkommen nicht mehr möglich.
Wenn die Prüfung der Kasse ergibt, dass die Studenteigenschaft
gegenüber der Arbeitnehmereingenschaft überwiegt, dann kommt es zur studentischen Pflichtversicherung.

Zur Frage 2 - Diplomantenvergütung - da muss ich mich erst mal auf den neusten Stand bringen.

Gruß
Czauderna

LISILUCY
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Beitrag von LISILUCY » 06.11.2009, 13:44

Das ist ja schonmal was wert:-) Vielen Dank!
Wie die Diplomantenvergütung zu sehen ist, was ich jetzt leider nicht.Da konnte ich mir auch keine Infos in der Personalabteilung holen. Nur hat es ja sicher einen Grund wieso es zwei Verträge gibt??:-) Denke ich mal....sie konnten mir nur sagen, dass ich so sozialversicherungsfrei bleiben kann wegen der 400 Euro....

Gast

Re: Vergütung vorgeschreibener Praktikas während Studium

Beitrag von Gast » 06.11.2009, 13:52

LISILUCY hat geschrieben:Ich wende mich an euch, weil ich das Gefühl habe, dass Krankenkassen die Unwissenheit eines Studenten ausnutzen und Vorteile dem Studenten gegenüber gerne mal für sich behalten.
Du stellst hier etwas in den Raum, was mich neugierig macht. Was hat die Krankenkasse denn dir gegenüber geäußert zu der beschriebenen Problematik, bzw. wie "behandelt" sie dich denn?

LISILUCY
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Beitrag von LISILUCY » 06.11.2009, 13:59

Bezüglich eines Telefonats, wo es nur rein um den Praktikantenvertrag mit 400 Euro bei 20 std pr Woche ging, wurde mir gesagt ich müsse mich zu 100 % selbst versichern. Das wäre schon immer so. Nach erneutem Nachfragen, wurde ich weiterverbunden. Gleiche Situation: Nein, ich müsse mich selbst versichern....Folge...weiterverbunden...dann kam ich an höherer Stelle raus, die mir dann sagte; Nein, da haben Sie recht, Sie können dann weiter familienversichert bleiben. Das finde ich eine Frechheit. Kann denn jeder dort als Kundenberater arbeiten?? Glaube da bewerbe ich mich auch mal:-) Die letzte Kontaktperson, bei der ich mich dann auch beschwerte, gab mir recht und sagte, dass es nicht sein kann, dass ein außensteheneder das eher weiß wie ein Berater von Ihnen.
Hätte ich nn gleich aufgegeben, hätte ich es nie richtig erfahren und eifach mal gezahlt.....das finde ich nen absolut schlechten Service, zumal die wohl darauf aus sein sollten, dass ich jetzt bald nach Abschluss des Studiums dort bleibe...sollte man zumindest annehmen!!!

Hucky
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Beitrag von Hucky » 06.11.2009, 15:58

hallo,

also die geringfügig entlohnte Besch. für sich betrachtet wirkt sich nicht auf die Familienversicherung aus. Jedoch erhälst du nun auch noch AE aus dem Diplomantenvertrag. Das AE aus diesem ist zwar unaabhängig von seiner Höhe komplett sv-frei (sofern du nur zur Anfertigung der Diplomarbeit da bist), jedoch könnte es sein, dass die FAMI dieses Einkommen trotzdem anrechnen muss. In diesem Fall kennst du die Folgen bereits --> KVdS.

VG
Hucky

PS: Mit der Beratung finde ich auch eine Schweinerei.

LISILUCY
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Beitrag von LISILUCY » 06.11.2009, 16:06

Ok, super. Das ist genau das was ich auch schon vermutet habe. Wunderte mich nur wegen der zwei Verträge, aber wenn das davon losgelöst zu betrachten ist, kann ich es nachvollzeihen und werde dann auch ganz regulär bezahlen.
Aber wie gesagt, die Beratung ist echt der BURNER gewesen. Wenn Sie keine Ahnung haben, sollten sie das sagen und gleich weiterverbinden und nicht in der Unwissenheit noch rumdiskutieren....ziemlich unprofessionell.
Zumal man eh dort immer die Meinung hat, dass keiner richtig bescheid weiß:-)
Danke dir!

Gast

Beitrag von Gast » 18.11.2009, 19:21

Hallo zusammen!

Da meine Frage auch in dises Thema passt, spar ich mir mal einen neuen Thread.
Ich studiere Maschinenbau an der FH und bin momentan im 5. Semester. Dieses ist ein laut Studienplan vorgeschriebenes Praxissemester und dauert 19 Wochen. Meine monatliche Vergütung beträgt 800 Euro.
Meine Krankenkasse hat mich vor kurzem angeschrieben, und gemeint, dass ich nur weiter familienversichert sein kann, wenn mein monatliches Einkommen eine Höhe von 400 Euro nur maximal 2 mal binnen eines Jahres übersteigt. Da das ganze 19 Wochen dauert, würde ich daher rausfallen.

Im Internet findet man überall das gleiche.
Unter
http://www.studenten-kv.de/krankenkasse ... tikum.html
steht beispielsweise folgendes:
2. Vorgeschriebene Praktika (Praxissemester)
Wird während des Studiums von der Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung ein
Praktikum vorgeschrieben, sind Studenten in dieser Zeit als Arbeitnehmer versicherungsfrei
in allen Zweigen der Sozialversicherung. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Höhe des
Verdienstes sind hierbei generell ohne Bedeutung.

Ich suche seit Tagen einen Gesetzestext, der mir dies belegt....
Kann mir vielleicht irgendjemand helfen?

Bin für jede Hilfe dankbar!

Schöne Grüße

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.11.2009, 19:37

Hallo,
hier geht es um zwei verschiedene Sachen -
einmal um die Frage ob eine Beschäftigung sozialversicherungspoflichtig ist und zum anderen ob aufgrund des Einkommens die Familienversicherung weiterhin durchgeführt werden kann.
Wenn also in dem geschilderten Fall regelm. monatlich mehr als 400,00 € aufgrund einer Tätigkeit Einkünfte erzielt werden ist die Familienversicherung nicht mehr möglich und der Betreffende muss sich selbst versichern.
Wenn es um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung handelt, dann wird er sich in diesem Falle eben als Student pflichtversichern müssen.
Gruß
Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 18.11.2009, 20:40

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!

Was ist aber mit der Tatsache, dass es sich um ein von der Prüfungs- bzw Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum handelt, ohne das ich mein Studium auch nicht fortführen bzw beenden könnte?
Wie gesagt liefern alle Quellen im Internet, die ich durch viel Suchen ausfindig gemacht hab das gleiche.
Aus diesen geht hervor, dass man in dieser Zeit als Arbeitnehmer versicherungsfrei ist. (Siehe Zitat von meinem Beitrag zuvor).
Es steht ja auch immer überall dabei, dass die Vergütung in solch einem Falle keine Rolle spielt. Ich verstehe das irgendwie nicht.

Von vielen Bekannten, die ebenfalls studieren, weiß ich dass sie da noch nie irgend ein Problem hatten. Selbst mein Bruder, der bei der selben Versicherung ist, und sogar noch mehr verdient hat als ich, hatte keine Probleme.
Warum müssen die einen zahlen, und die anderen nicht? Wieso solch eine Willkür?

Hucky
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Beitrag von Hucky » 18.11.2009, 20:53

Hallo,

ich würde hier nicht von Willkür reden. Meistens liegt es am Informationsfluss. Hat Dein Bruder die Einnahmen angegeben bzw. waren seine Einnahmen vielleicht geringer?

Die Familienvers. (FAMI) berücksichtigt neben dem Alter auch die Einkünfte. In Deinem Praktikum verdienst du eindeutig zuviel für die FAMI. Da es sich um ein in der Studienordnung vorgeschr. Prakt. handelt, ist das AE aus diesem komplett sv-frei. Steuerliche Regelungen können abweichen. Da die FAMI endet, tritt kraft Gesetz die Versicherungspflicht als Student ein. Diese Feststellungen kann die KK aber nur machen, wenn ihr die entspr. Infos vorliegen.

Nachzulesen im Rdschr. 04j.

VG
Hucky

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 18.11.2009, 21:27

Hallo

hier ein Prüfschema zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Praktika:
hamburgmuenchener.de/fileadmin/user_upload/web-center/Arbeitgeber/Pruefschema_Praktikanten.pdf

hier könnt ihr näheres zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten Studenten (Werkstudenten) nachlesen
dak.de/content/files/studentenbeschaeftigung.pdf

davon zu unterscheiden sind die Voraussetzungen für die Familienversicherung:
ab einem Einkommen von
über 400 € aus geringfügigen Beschäftigungen (Mini-Jobs)
oder
über 360 € sonstiges Einkommen
ist keine Familienversicherung mehr möglich!
maßgeblich ist hier das sogenannte "Gesamteinkommen" - näheres dazu hier: vdek.com/versicherte/Leistungen/gesamteinkommen/gr_gesamteinkommen.pdf

Nun kommt es häufig vor, dass Studenten aufgrund des Praktikums oder der Beschäftigung nicht versicherungspflichtig werden, aber aufgrund der Höhe des monatlichen Einkommens keinen Anspruch auf Familienversicherung mehr haben.

Diese Studenten werden (in der Regel) versicheungspflichtig in der sog. "Krankenversicherung der Studenten" d. h. sie können sich für einen günstigen Pauschalbeitrag von ca. 66 €/Monat krankenversichern.
näheres dazu hier: vdek.com/arbeitgeber/Informationen/kvds/index.htm
der Beitrag ist übrigens bei allen Kassen gleich...

Gruß Butterfly[/b]

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