Unngültige Familienversicherung 2007

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
illuminato
Beiträge: 4
Registriert: 21.03.2010, 04:24

Unngültige Familienversicherung 2007

Beitrag von illuminato » 22.03.2010, 12:38

Hallo,

bei der Durchsicht der Beiträge hier im Forum habe ich zwar schon einiges zum Thema "Nachzahlungen" an Krankenkassen gelesen, aber meine Frage zum Thema wurde noch nicht beantwortet. Somit versuche ich es mal mit diesem Thread.

Folgender Sachverhalt:
Ich war seit dem 24.03.2007, durch Vollendung meines 25. Lebensjahres, als Student versichert. Davor fiel ich noch unter die Familienversicherung meines Vaters.
Nebenbei arbeitete ich, um mir mein Studium zu finanzieren, aber blieb dabei immer unterhalb der im SGB festgelegten Höchstverdienstgrenzen.

Nun bekomme ich alllerdings letzte Woche Post von meiner Krankenkasse, dass ich mich für den Zeitraum vom 01. Januar 2007 bis 23. März 2007 nachträglich als Student versichern lassen müsste, weil mein Arbeitgeber im Jahr 2007 ein sozialverischerungspflichtiges Entgelt in Höhe von über 7000 Euro gemeldet hätte. Womit ich im Monat abzüglich der Werbungskostenpauschale über 500 Euro verdient hätte.

Soweit stimmen die Angaben zu meinem Verdienst sogar. Nur verhält es sich so, dass ich im ausschlaggebenden Zeitraum, eben in den Monaten Januar, Februar, März jeweils deutlich weniger verdient habe.
Um genau zu sein hatte ich einen BRUTTO-Verdienst (der ist hier ausschlaggebend, oder?) von im Januar 379,41 Euro, im Februar 369,04 Euro und im März 474,48 Euro.
Setzt man die Werbungskostenpauschale in Abzug, so überschreite ich die Höchstgrenze also nur im März - der Monat also, in dem ich eh in die studentische Krankenversicherung gewechselt bin nach drei Wochen.

Nun liegt also mein tatsächliches Monatseinkommen in diesen ersten drei Monaten deutlich unter dem Jahresdurchschnittseinkommen.
Dementsprechend müsste ich für diesen fraglichen Zeitraum doch noch in die Familienversicherung meines Vaters fallen, oder?

Kann es wirklich rechtens sein, dass meine Krankenkasse mir nun schreibt, sie könne aufgrund der rückblickenden Betrachtungsweise nicht mein tatsächlich erzieltes Monatseinkommen berücksichtigen, sondern muss vom Durchschnittseinkommen des ganzen Jahres ausgehen?

Bitte um fachkundigen Rat. ;)

Gast

Re: Unngültige Familienversicherung 2007

Beitrag von Gast » 22.03.2010, 19:08

illuminato hat geschrieben:Nebenbei arbeitete ich, um mir mein Studium zu finanzieren, aber blieb dabei immer unterhalb der im SGB festgelegten Höchstverdienstgrenzen...

...Januar 379,41 Euro, im Februar 369,04 Euro und im März 474,48 Euro...
von welchen Höchstgrenzen gehst du denn aus? in 2007 lag die Höchstgrenze für Studenten in der Familienversicherung bei 350 EUR pro Monat.

was hast du den Rest des Jahres verdient?

illuminato
Beiträge: 4
Registriert: 21.03.2010, 04:24

Re: Unngültige Familienversicherung 2007

Beitrag von illuminato » 22.03.2010, 19:19

krümel2007 hat geschrieben: von welchen Höchstgrenzen gehst du denn aus? in 2007 lag die Höchstgrenze für Studenten in der Familienversicherung bei 350 EUR pro Monat.

was hast du den Rest des Jahres verdient?
Genau. Von 350 Euro gehe ich aus. Diese Höchstgrenze überschreite ich ja nicht, wenn man die Werbungskostenpauschale abzieht... und den Rest des Jahres habe ich dann auch mehr verdient... war aber auch selbst versichert und nicht mehr in der Familienversicherung.

Ian
Beiträge: 16
Registriert: 30.10.2008, 20:21

Beitrag von Ian » 22.03.2010, 21:09

Naja, bei schwankenden Einnahmen (und schwankend waren sie^^) ist tatsächlich der durchschnittliche Monatsbruttolohn ausschlaggebend.

illuminato
Beiträge: 4
Registriert: 21.03.2010, 04:24

Beitrag von illuminato » 22.03.2010, 21:13

Ian hat geschrieben:Naja, bei schwankenden Einnahmen (und schwankend waren sie^^) ist tatsächlich der durchschnittliche Monatsbruttolohn ausschlaggebend.
Gibt es dazu irgendeinen Paragraphen, oder ein Urteil, wo das klar wird?

Denn ich die Monate, die ich in der Familienversicherung mitversichert war, zeigen ja nicht einmal wirklich stark schwankende Einnahmen. Erst danach habe ich deutlich mehr verdient - musste ich ja auch, um meine Versicherung selbst zahlen zu können. ;)

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 23.03.2010, 21:56

gibt es denn einen arbeitsvertraglichen Nachweis,

dass ab einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. wegen Erhöhung der Stundenzahl/Tariferhöhung) die Bezüge ab einem BESTIMMTEN Zeitpunkt höher wurden.

dann würde ich nämlich sagen, dass dies eine Änderung ist, ab wann eine neue Beurteilung vorzunehmen ist.

Schon mal mit DEINER Krankenkasse darüber GESPROCHEN. Sprechenden Menschen kann man oft helfen. Hört sich doof an. Ich mache dies aber jeden Tag mit meinen Kunden/Versicherten. UND da finde ich zusammen mit denen immer wieder Lösungen.

illuminato
Beiträge: 4
Registriert: 21.03.2010, 04:24

Beitrag von illuminato » 30.03.2010, 12:31

heinrich hat geschrieben:gibt es denn einen arbeitsvertraglichen Nachweis,

dass ab einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. wegen Erhöhung der Stundenzahl/Tariferhöhung) die Bezüge ab einem BESTIMMTEN Zeitpunkt höher wurden.

dann würde ich nämlich sagen, dass dies eine Änderung ist, ab wann eine neue Beurteilung vorzunehmen ist.

Schon mal mit DEINER Krankenkasse darüber GESPROCHEN. Sprechenden Menschen kann man oft helfen. Hört sich doof an. Ich mache dies aber jeden Tag mit meinen Kunden/Versicherten. UND da finde ich zusammen mit denen immer wieder Lösungen.
Es gibt leider keinen arbeitsvertraglichen Nachweis für die Erhöhung der Stundenzahl. Es hing vielmehr damit zusammen, dass ich in meinem Studium scheinfrei war und nicht mehr weiter Vorlesungen besuchen musste.. Somit hatte ich logischer Weise auch mehr Zeit zum arbeiten und in der Folge ein deutlich höheres Monatseinkommen.

Meiner Krankenkasse habe ich versucht dies zu vermitteln, doch der zuständige Sachbearbeiter pocht penetrant darauf, dass eine Berücksichtigung des tatsächlichen Einkommens nicht möglich sei, sondern das jährliche Durchschnittseinkommen berücksichtigt werden müsse.

Doch genau das ist es, was ich nicht verstehe. Wie kann es sein, dass ich für diese drei Monate, um die es geht, in denen ich noch in der Familienversicherung meines Vaters mitversichert war und NICHT zu viel dafür verdient habe, nachträglich eine Studentenversicherung abschließen muss, nur weil ich danach - wo ich doch eh selbst als Student versichert war - mehr verdient habe.
DAS will mir nicht als rechtens erscheinen.

Antworten