hallo an alle,
ich habe ein mehr oder minder schweres problem:
seit dem 01.04.07 habe ich ein studium an einer universität angefangen, obwohl ich schon 30 jahre alt war (aktuell bin ich 31). um mein studium zu finanzieren habe ich mir vorher rechtzeitig einen neuen job gesucht, den ich ebenfalls am 01.04.07 antrat. habe vorher ebenfalls als angestellter gearbeite und war normal pflichtversichert. leider musste ich den job wechseln, da mein alter arbeitgeber meinen studiumswunsch nicht unterstützen wollte.
der neue job beinhaltet einen arbeitsvertrag über 30 stunden /woche. mein chef teilte mir mit, dass ich regulär als teilzeitkraft eingestellt wäre (in meinem vertag steht dies auch so).
im oktober des jahres 2007 erhielt ich nun einen anruf meiner krankenkasse, dass ich in einem ungeklärten versicherungsverhältnis stünde. ich konnte mir diesen sachverhalt nicht erklären und habe daraufhin in der buchhaltung meines momentanen arbeitgebers angerufen. dort teilte man mir mit, dass ich dort als werkstudent laufen würde.
ich müsse mich also selbst versichern.
bei der frage, was mich das kosten würde, teilte man mir mit, dass es einen pauschalbeitrag für studenten gibt, der bei ca. 60 € liegen würde.
ich habe meine krankenkasse daraufhin informiert und man hat mir einen antrag auf eine "freiwillige weiterversicherung" zugesandt.
diesen antrag habe ich ausgefüllt und meiner krankenkassen übersandt.
ich wußte leider nicht, was darauf folgen würde.....
binnen weniger tage erhielt ich einen rückruf und man teilte mir mit, dass nach meinen angaben ein monatlicher beitrag von ca. 250 € zu entrichten sei! außerdem sei ich schon über 30 und deswegen käme ich eh nicht mehr in den genuss der studentischen krankenversicherung.
ich war mehr als verärgert, habe mich aber schlau gemacht: auf der internetseite meiner krankenkasse fand ich einen text, aus dem hervorgeht, dass man sich auch über das 30. lebensjahr hinaus studentisch versichern könne, wenn bestimmte gründe vorliegen würden. da ich meinen grundwehrdienst abgeleistet habe und mein abitur an einem abendgymnasium nachgeholt habe, dachte ich, ich wäre auf der sicheren seite....
ich habe alle erdenklichen nachweise ende oktober an meine krankenkasse übersandt.
nun trat eine zeit des wartens ein.....
mehrmalige anrufe und mails meinerseits, was denn nun den stand dieser unterlagenprüfung anginge, wurden stets kundenunfreundlich beantwortet. als letztes erhielt ich eine mail, ich möge bitte von anfragen absehen, da man mich schon kontaktieren würde, sobald der sachverhalt erschlossen sei...
gestern (ca. 3 monate später!) erhielt ich nun einen anruf meiner zuständigen sachbearbeiterin:
eine studentische weiterversicherung kann leider nicht angeboten werden, weil ich bei der aufnahme des studiums bereits über 30 jahre alt war!
das ganze stimmt mich jetzt zwar nicht glücklich, aber ich muss das wohl bezahlen. die sachbearbeiterin teilte mir freundlicherweise gleich mit, dass es eine exmatrikulation nach sich ziehen würde, wenn ich den ausstehenden betrag nicht zahlen würde....
da ich mich ja nun schon seit ein paar wochen mit dem thema beschäftige, fragte ich meine sachbearbeiterin, wann ich denn schnellstmöglichst kündigen könne, um in eine pkv zu wechseln. dies belächelte sie nur, und sagte mir, ich käme jetzt nicht mehr so schnell aus dem antrag auf freiwillige weiterversicherung raus, da ich keinen antrag auf befreiung von der pflichtversicherung gestellt hätte. Die frist dafür sei bereits abgelaufen. ich hätte dies tun müssen, als ich meinen neuen job angetreten hätte (auch davon wusste ich nichts, da ich zum damaligen zeitpunkt davon ausging, das ich mit einem 30h vertrag ein normaler arbeitnehmer bin).
leider bin ich nun mit meinem latein am ende, weil ich:
a.) ca. 2500 € krankenkassenbeiträge nachzahlen darf
b.) ab sofort eine monatliche belastung von knapp 250 € krankenkassenbeitrag habe
gibt es eurerseits irgendwelche tipps, was ich nun machen soll?
meine idee war nun die folgende:
1. mit meinem chef sprechen, was bei meiner anmeldung als teilzeitbeschäftigter schiefgelaufen ist
(im günstigsten fall male ich mir aus, dass er den fehler zugibt und mich als "normaler angestellter" regulär anmeldet. wobei ich im moment nicht weiß, ob er als arbeitgeber überhaupt krankenkassenbeiträge rückwirkend zahlen kann)
wenn 1. negativ ausfallen sollte, dann 2.
2. die ausstehenden kv-beiträge zahlen, um eine exmatrikulation zu verhindern, aber zum schnellstmöglichen termin die kündigung bei der gkv einreichen, um dann in eine pkv zu wechseln.
aber soweit meine sachbearbeiterin mich informiert hat, sei dies nun nicht mehr machbar.
habt ihr sonst noch eine idee, was ich machen könnte. und gibt es irgendwelche dinge, die ich nun berücksichtigen sollte?
ich bin dankbar für jede hilfe und freue mich auf euer feedback
ungeklärtes Versicherungsverhältnis
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
Du bist zwar Student, aber nicht als Student versicherungspflichtig. Die Aussage der Firma mit den 60 € war falsch - weil Du ja über 30 bist. Aber: Personalabteilungen sind in dieser Sache auch nicht der richtige Ansprechpartner, wie sollen sie alle Tücken des Gesetzes kennen?
Die Firma wird kein Interesse haben Dich als normalen Teilzeitbeschäftigten laufen zu lassen. Das wäre für die nicht lukrativ (zu hohe Lohnnebenkosten).
Zum Thema Altersgrenze 30 - guck mal die älteren Beiträge hier durch, da steht es genau, dass bestimmte Gründe diese Grenze verlängern - wenn man vorher schon studiert hat. Nicht wenn einem das mit über 30 einfällt.
Also kommst Du wie die anderen über 30 jährigen Studenten in die freiwillige, sonstige Versicherung (Hausfrauentarif). Da Du Einkommen hast, zahlst Du den ermäßigten Beitragssatz alleine und aus diesem Einkommen. Das dürfte nicht wenig sein - dumm gelaufen.
Aus der Nummer kommst Du so nicht mehr raus und die Kasse ist im Rest. Drücken geht auch nicht. Denn wenn Du nicht zahlst, teilen Sie das der Uni mit und schwupps bist Du exmatirkuliert.
LG, Fee
Du bist zwar Student, aber nicht als Student versicherungspflichtig. Die Aussage der Firma mit den 60 € war falsch - weil Du ja über 30 bist. Aber: Personalabteilungen sind in dieser Sache auch nicht der richtige Ansprechpartner, wie sollen sie alle Tücken des Gesetzes kennen?
Die Firma wird kein Interesse haben Dich als normalen Teilzeitbeschäftigten laufen zu lassen. Das wäre für die nicht lukrativ (zu hohe Lohnnebenkosten).
Zum Thema Altersgrenze 30 - guck mal die älteren Beiträge hier durch, da steht es genau, dass bestimmte Gründe diese Grenze verlängern - wenn man vorher schon studiert hat. Nicht wenn einem das mit über 30 einfällt.
Also kommst Du wie die anderen über 30 jährigen Studenten in die freiwillige, sonstige Versicherung (Hausfrauentarif). Da Du Einkommen hast, zahlst Du den ermäßigten Beitragssatz alleine und aus diesem Einkommen. Das dürfte nicht wenig sein - dumm gelaufen.
Aus der Nummer kommst Du so nicht mehr raus und die Kasse ist im Rest. Drücken geht auch nicht. Denn wenn Du nicht zahlst, teilen Sie das der Uni mit und schwupps bist Du exmatirkuliert.
LG, Fee
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- Beiträge: 280
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vielen dank erstmal für das schnelle feedback!
ich habe mich nun (danke an "freiwillig") an meine beratungsstelle an meiner uni gewandt. die teilten mir erstmal mit, dass dieses "druckmittel" exmatrikulation nicht für über 30 jährige gilt
somit bin ich da auf jeden fall auf der sicheren seite.
fakt ist jedoch: wenn man ein studium beginnt und bei antritt des studium schon älter als 30 ist, erhält man keine vergünstigten tarife und kann auch keine verlängerung beantragen! also sind solche dinge wie abendgymnasium, bundeswehr oder ersatzdienst egal. nur wenn man z.b. mit 29 jahren ein studium beginnen würde, dann könnte man eine verlängerung der studentischen kv z.b. aus o. g. gründen beantragen.
so nebenbei finde ich das schon ganz lustig:
bei spiegel.de lese ich immer wieder, dass es in deutschland einen akademikermangel gibt! da frag ich mich allen ernstes, warum menschen, die mit 30 jahren erst ein studium anfangen, dermaßen bestraft werden......
aber das nur am rande...
des weiteren habe ich mich nun mit der hkk (danke @freiwillig) in verbindung gesetzt. die fanden das vorgehen meiner versicherung mehr als übel! da ich seitens meiner versicherung ein schreiben zur vorlage bei der universität erhalten habe, hätte man mich gleich über die änderung der tarife informieren müssen! dies ist leider nicht geschehen.
ich habe erst im oktober einen anruf erhalten, dass mein versicherungsverhältnis ungeklärt sei. die bearbeiter der hkk sind der meinung, dass das daran liegt, dass ich einen 30 stunden vertrag habe. somit muss mich mein arbeitgeber versichern! der hat es nur nicht getan, damit ich (wie krankenkassenfee berichtet) weiterhin schön günstig bleibe.
und da mein arbeitgeber meiner versicherung mitgeteilt hat, dass ich werkstudent sei (was aber faktisch mit 30 h/woche nicht stimmt), wollen die jetzt das geld von mir...
also sieht es wohl so aus, als müsse mich mein arbeitgeber pflichtversichern, da er mich nur als student versichern kann, wenn das studium bei einer beschäftigung im vordergrund steht. bei einem 30 h vertrag steht das studium definitiv nicht im vordergrund!
ich werde das in den nächsten tagen mit meinem arbeitgeber klären und den weiteren verlauf hier schildern.....
danke erstmal an alle und merci für die super tipps
lieben gruß
flexi
ich habe mich nun (danke an "freiwillig") an meine beratungsstelle an meiner uni gewandt. die teilten mir erstmal mit, dass dieses "druckmittel" exmatrikulation nicht für über 30 jährige gilt
somit bin ich da auf jeden fall auf der sicheren seite.
fakt ist jedoch: wenn man ein studium beginnt und bei antritt des studium schon älter als 30 ist, erhält man keine vergünstigten tarife und kann auch keine verlängerung beantragen! also sind solche dinge wie abendgymnasium, bundeswehr oder ersatzdienst egal. nur wenn man z.b. mit 29 jahren ein studium beginnen würde, dann könnte man eine verlängerung der studentischen kv z.b. aus o. g. gründen beantragen.
so nebenbei finde ich das schon ganz lustig:
bei spiegel.de lese ich immer wieder, dass es in deutschland einen akademikermangel gibt! da frag ich mich allen ernstes, warum menschen, die mit 30 jahren erst ein studium anfangen, dermaßen bestraft werden......
aber das nur am rande...
des weiteren habe ich mich nun mit der hkk (danke @freiwillig) in verbindung gesetzt. die fanden das vorgehen meiner versicherung mehr als übel! da ich seitens meiner versicherung ein schreiben zur vorlage bei der universität erhalten habe, hätte man mich gleich über die änderung der tarife informieren müssen! dies ist leider nicht geschehen.
ich habe erst im oktober einen anruf erhalten, dass mein versicherungsverhältnis ungeklärt sei. die bearbeiter der hkk sind der meinung, dass das daran liegt, dass ich einen 30 stunden vertrag habe. somit muss mich mein arbeitgeber versichern! der hat es nur nicht getan, damit ich (wie krankenkassenfee berichtet) weiterhin schön günstig bleibe.
und da mein arbeitgeber meiner versicherung mitgeteilt hat, dass ich werkstudent sei (was aber faktisch mit 30 h/woche nicht stimmt), wollen die jetzt das geld von mir...
also sieht es wohl so aus, als müsse mich mein arbeitgeber pflichtversichern, da er mich nur als student versichern kann, wenn das studium bei einer beschäftigung im vordergrund steht. bei einem 30 h vertrag steht das studium definitiv nicht im vordergrund!
ich werde das in den nächsten tagen mit meinem arbeitgeber klären und den weiteren verlauf hier schildern.....
danke erstmal an alle und merci für die super tipps
lieben gruß
flexi