ü30, Zweitstudium, Zivildienst wird nicht angerechnet
Moderator: Czauderna
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ü30, Zweitstudium, Zivildienst wird nicht angerechnet
Hallo,
ich werde bald 30 und soll dann natürlich mehr an die Krankenkasse bezahlen. Ich bin allerdings noch Student und absolviere gerade mein Zweitstudium (Erststudium erfolgreich abgeschlossen). Ich habe der Krankenkasse meine Dienstzeitbescheinigung des Zivildiensts geschickt, um wenigstens noch ein Paar Monate zum günstigeren Tarif versichert zu bleiben. Das wurde aber leider nicht anerkannt "Leider liefern Ihre Nachweise keine ausreichenden Gründe, die KVdS weiterzuführen".
Ich dachte eigentlich, den Zivildienst bekommt man auf jeden Fall angerechnet, schließlich hat der meinen Studienbeginn um zwei Semester verzögert.
Irgendwie finde ich nirgends eine Quelle, die klar formuliert, unter welchen Umständen die Verlängerung gewährt wird und wann nicht. Es scheint eher so zu sein, dass das von der Sachbearbeiterin frei entschieden wird, oder sehe ich das falsch?
Oder liegt es am Zweitstudium?
Ich würde mich freuen, wenn jemand von Euch für Klarheit sorgen könnte
Mit freundlichen Grüßen,
Stamer
ich werde bald 30 und soll dann natürlich mehr an die Krankenkasse bezahlen. Ich bin allerdings noch Student und absolviere gerade mein Zweitstudium (Erststudium erfolgreich abgeschlossen). Ich habe der Krankenkasse meine Dienstzeitbescheinigung des Zivildiensts geschickt, um wenigstens noch ein Paar Monate zum günstigeren Tarif versichert zu bleiben. Das wurde aber leider nicht anerkannt "Leider liefern Ihre Nachweise keine ausreichenden Gründe, die KVdS weiterzuführen".
Ich dachte eigentlich, den Zivildienst bekommt man auf jeden Fall angerechnet, schließlich hat der meinen Studienbeginn um zwei Semester verzögert.
Irgendwie finde ich nirgends eine Quelle, die klar formuliert, unter welchen Umständen die Verlängerung gewährt wird und wann nicht. Es scheint eher so zu sein, dass das von der Sachbearbeiterin frei entschieden wird, oder sehe ich das falsch?
Oder liegt es am Zweitstudium?
Ich würde mich freuen, wenn jemand von Euch für Klarheit sorgen könnte
Mit freundlichen Grüßen,
Stamer
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Hallo,
so wie ich die Sache sehe kann tatsächlich die Altersgrenze in deinem Fall um den Zivildienst verlängert werden, da er direkt nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abgeleistet wurde, von daher ist die Ablehnung durch die Kasse mir zu lapidar begründet. Ich kann mir eigentlich nur zwei Gründe vorstellen, einmal die Begründung warum das Studium nicht zeitnah ach den Erwerb der Zugangsberechtigung angetreten wurde oder weil für ein Zweitstudium die Verlängerung grundsätzlich nicht eingeräumt,t wird, aber das sollte die Kasse sagen können bzw. müssen.
Gruss
Czauderna
so wie ich die Sache sehe kann tatsächlich die Altersgrenze in deinem Fall um den Zivildienst verlängert werden, da er direkt nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abgeleistet wurde, von daher ist die Ablehnung durch die Kasse mir zu lapidar begründet. Ich kann mir eigentlich nur zwei Gründe vorstellen, einmal die Begründung warum das Studium nicht zeitnah ach den Erwerb der Zugangsberechtigung angetreten wurde oder weil für ein Zweitstudium die Verlängerung grundsätzlich nicht eingeräumt,t wird, aber das sollte die Kasse sagen können bzw. müssen.
Gruss
Czauderna
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auf die Schnelle hier diese Links. vielleicht hilft dir das weiter.
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1%5Bbkkl-item%5D=160004,0#gld1.
studentenwerk-oldenburg.de/finanzierung/kosten/krankenversicherung/pflichtversicherung.html?start=1&ml=1
studentenwerk-potsdam.de/fileadmin/docs/beratung/2007-01_Krankenversicherung_fuer_Studierende.pdf
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1%5Bbkkl-item%5D=160004,0#gld1.
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studentenwerk-potsdam.de/fileadmin/docs/beratung/2007-01_Krankenversicherung_fuer_Studierende.pdf