Ü30 - Werkstudent + Gewerbe , Bemessungsgrenze für KV

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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OLY
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Ü30 - Werkstudent + Gewerbe , Bemessungsgrenze für KV

Beitrag von OLY » 11.01.2013, 11:42

Hallo,

ich bin Student Ü30 und zahle den freiwillig versicherten Beitrag von ca.150 euro.
Ich arbeite als Werkstudent 12h/Woche und verdiene ca. 600 euro brutto.
Von diesen Einkommen geht nur der volle RV Beitrag ab ca. 10%.

Jetzt hätte ich die Möglichkeit ein Gewerbe zu eröffnen um etwas hinzu zuverdienen.
Ich werde diese Gewerbe nur während der Semesterferien ausüben. Dadurch käme ich
2 oder 3 Monate über die KV-Bemessungsgrenze von 898 euro. Die anderen Monate habe
ich weiterhin nur die 600 euro aus dem Werkstudentenjob.
Für mich heißt das, dass ich im Schnitt aber weiterhin unter den 898 liegen werde.
Habe aber auch gelesen, dass jeder Monat extra zu rechnen ist. Muss man dann für
2-3 Monate mehr zahlen und dann nicht mehr? Wird doch der Durchschnitt genommen.
kann jemand mir helfen?
Danke
VG

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 11.01.2013, 18:55

Hallo,
solange du der Kasse nicht mitteilst, dass du beispielsweise nur im März und April
und nur im August und September selbständig bist, sondern einfach nur, dass du neben dem Studium auch selbständig bist, solange wird die Kasse die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit auf 12 Monate verteilen und dich auch weiterhin als Studenten betrachten, wenn deine (selbstständige)Tätigkeit nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich durchschnittlich übersteigt und das Studium deshlab Vorrang hat.
Gruss
Czauderna

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pennay
Beiträge: 9
Registriert: 07.01.2013, 18:39

Beitrag von pennay » 13.01.2013, 13:32

Das ist wirklich so, dass in diesem Fall der durchschnittliche Wert für das Jahr berechnet wird. Eine spezielle Info an die Krankenkasse ist daher meiner Meinung nach nicht von Nöten.

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