Hallo zusammen!
Ich bin Student, über 30 Jahre alt und freiwillig krankenversichert. Meinen Lebensunterhalt verdiene ich mit einem Teilzeitjob. Ich bin nun seit 6 Wochen arbeitsunfähig und die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber wird somit eingestellt. Die weitere Dauer der Arbeitsunfähigkeit kann nicht abgeschätzt werden. Da kein Anspruch auf Krankengeld besteht, stellt sich nun natürlich die Frage, wie die Lebenshaltungskosten gedeckt werden sollen.
Ich schilderte meiner Krankenkasse die Situation und fragte, ob es eine mögliche Lösung wäre, mich zu exmatrikulieren, um dann als Arbeitnehmer eine Krankenversicherung abzuschließen, die den Anspruch auf Krankengeld einschließt. Nach mehreren Telefonaten erklärte mir die Kundenbetreuerin, dass ich nur dann den Status eines Arbeitnehmers in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis erhalten könne, wenn ich arbeitsfähig sei. Eine alternative Lösung konnte sie mir nicht anbieten und so empfahl sie mir abschließend, mich an das Jobcenter zu wenden.
Vor meinem Besuch bei der Krankenkasse war mir klar, dass es natürlich unattraktiv ist, eine Krankenversicherung mit jemandem abzuschließen, der nicht gesund ist, insbesondere bei Unklarheit über die weitere Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Allerdings ist nach meinen Recherchen auch das Jobcenter nicht zuständig, da Leistungen nach dem SGB II nur erwerbsfähige Personen erhalten. Die dritte Option wäre Sozialhilfe nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt).
Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich vorgehen soll? Kommt die Hilfe zum Lebensunterhalt für mich als Sozialleistung in Frage?
Vielen Dank!
Ü30-Student ist länger als 6 Wochen arbeitsunfähig
Moderator: Czauderna
Hm, eine gute Frage. Wenn du jetzt nicht arbeitetst und dein Entgeldfortzahlungsanspruch erschöpft ist gibt es ein Problem. Das Problem ist das die AU fortlaufend ist, meiner Ansicht nach würde selbst bei einen Statuswechsel von Werkstudent zu Arbeitnehmer ein Problem entstehen. du müßtest nämlich erstmal eine Tag arbeiten. udn denn würde ein Anspruch auf KG entstehen usw. Meiner Ansicht nach.
Hallo,
genau das ist der Knackpunkt - sich exmatrikulieren zu lassen, eine Umstellung als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer über den Arbeitgeber vornehmen zu lassen um in den Genuss von Krankengeld zu kommen, das geht nur, wenn auch entsprechende Krankenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, ergo auch Arbeitsfähigkeit bestand. Im übrigen ist so etwas nicht Gegenstand eines "Vertrages" sondern ergibt sich aus dem Gesetz heraus.
Gruss
Czauderna
genau das ist der Knackpunkt - sich exmatrikulieren zu lassen, eine Umstellung als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer über den Arbeitgeber vornehmen zu lassen um in den Genuss von Krankengeld zu kommen, das geht nur, wenn auch entsprechende Krankenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, ergo auch Arbeitsfähigkeit bestand. Im übrigen ist so etwas nicht Gegenstand eines "Vertrages" sondern ergibt sich aus dem Gesetz heraus.
Gruss
Czauderna