Hallo,
mal ne Frage an die Profis der studentischen Krankenversicherung.
Student (kein Fami-Anspruch, unter 30 und 14 FS noch nicht erreicht)
Bisher in Deutschland gemeldet.
Seit 01.09.2009 in Niederlande studiert. Fuhr tagsüber über die Grenze zum Studium.
Wurde als Auslandsstudent in der freiw. Versicherung zum Studenbeitrag von 01.09.09 bis 30.04.2010 und ab 01.05.2010 in der KVdS geführt.
In NL nicht weiter eingeschrieben.
Geht jetzt in Schottland studieren. Bleibt weiter in Deutschl. gemeldet.
Lebensmittelpunkt bleibt Deutschland.
Danach könnte die KVdS bei der deutschen KVdS weiter bestehen bleiben
Tja, wenn nicht ein Vorrangtatbestand vorhanden ist.
Nun die FRAGE:
Wenn jemand in Schottland studieren geht und dort eine Studentenbude hat, ist er dann dort auch versichert, mit der Folge, dass die KVdS bei der deutschen KK verdrängt würde.
Studium in Schottland
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Re: Studium in Schottland
Also entweder sehe ich das Problem nicht oder deine Hirnwindungen haben sich extrem verknotet. Wohnort und Studienort Schottland wäre für mich das Ende der deutschen Versicherung. Ein Vollzeitstudiengang in Schottland führt zu Leistungsansprüchen gegenüber dem NHS: http://www.efors.eu/grossbritannien-versicherung/. Wäre natürlich schön, wenn wir jetzt schon EU-weit auf Mitgliederfang gehen könnten .heinrich hat geschrieben: Nun die FRAGE:
Wenn jemand in Schottland studieren geht und dort eine Studentenbude hat, ist er dann dort auch versichert, mit der Folge, dass die KVdS bei der deutschen KK verdrängt würde.
Hallo GKV (übringes tolles Kürzel; kann man das abkaufen ?? )
danke für die Meldung. Ich versuche es nochmals anders.
Person wohnt in Deutschland. Auch gemeldet in D.
geht jetzt nach Schottland studieren.
Er hat dort eine Studentenbude.
Bleibt weiter in D. gemeldet. Hat weiter Zimmer bei seinen Eltern, kommt Regelmäßig nach Hause nach D, auch in den Semesterferien
ich will sagen, er behält seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland.
Will auch nach Ende des Studiums nicht in Schottland bleiben.
Nach den neuen ab 01.05.2010 gültigen EWG Vorschriften kann ja dann
bei der deutschen KK eine KVdS durchgeführt werden.
Tja, wenn nicht ein Vorrangstatbestand vorliegt.
UND dies ist die Frage: ob in Schottland durch das dort studieren und hausen in einer Studentenbude, dort eben ein Vorrangstatbestand entsteht, welche die KVdS verdrängt.
Gruß
heinrich
danke für die Meldung. Ich versuche es nochmals anders.
Person wohnt in Deutschland. Auch gemeldet in D.
geht jetzt nach Schottland studieren.
Er hat dort eine Studentenbude.
Bleibt weiter in D. gemeldet. Hat weiter Zimmer bei seinen Eltern, kommt Regelmäßig nach Hause nach D, auch in den Semesterferien
ich will sagen, er behält seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland.
Will auch nach Ende des Studiums nicht in Schottland bleiben.
Nach den neuen ab 01.05.2010 gültigen EWG Vorschriften kann ja dann
bei der deutschen KK eine KVdS durchgeführt werden.
Tja, wenn nicht ein Vorrangstatbestand vorliegt.
UND dies ist die Frage: ob in Schottland durch das dort studieren und hausen in einer Studentenbude, dort eben ein Vorrangstatbestand entsteht, welche die KVdS verdrängt.
Gruß
heinrich
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12