Studium in NL und BKK verweigert Studententarif
Moderator: Czauderna
Studium in NL und BKK verweigert Studententarif
Hallo zusammen,
ich habe folgende Situation:
- ich bin 27 studiere im 3. Studienjahr in den NL in Teilzeit, d.h. ich muss in D ein 20 Std. Praktikum neben dem Studium machen.
- bis 26 war ich privat über meinen Vater versichert, danach habe ich ein bezahltes Praktikum für 10 Monate gehabt und bin in die Gesetzliche rein
- nun nach dem Praktikum bin ich "Nur" Student und wollte in den Studententarif zu 66 EUR wechseln, soweit ok aber dann hieß Nein "freiwillig versicherter werden Sie für 150EUR und in die Private dürfen Sie auch mehr nicht, da Sie nicht von der Versicherungspflicht befreit sind zu beginn des Studiums"
Folgende Begründung kam dann:
1. Gehts nicht wegen dem Teilzeitstudium in NL und da ich nicht in D eingeschrieben wäre ich kein Student und könnte nicht den Studtitarif
2. Weil ich nur 10 Monate in der Gesetzlichen war hätte ich nicht die 12 Monate Vorversicherungszeit um den Studitarif zu bekommen.
Der Punkt 1 kann aber ansich doch nicht sein in Europa und gleichen Chancen und sowas oder??
Der Punkt 2 ist ja noch nachvolliehbar dann zahle ich halt noch 2 Monate den freiwilligversicherten Beitrag und gut ist...
Meine Mitstudenten sind noch Familienversichert, oder im Job daher hab ich bisher keinen gefunden der in der selben Lage ist bzw das gelöst hat.
Danke schon mal,
Grüße Malte
ich habe folgende Situation:
- ich bin 27 studiere im 3. Studienjahr in den NL in Teilzeit, d.h. ich muss in D ein 20 Std. Praktikum neben dem Studium machen.
- bis 26 war ich privat über meinen Vater versichert, danach habe ich ein bezahltes Praktikum für 10 Monate gehabt und bin in die Gesetzliche rein
- nun nach dem Praktikum bin ich "Nur" Student und wollte in den Studententarif zu 66 EUR wechseln, soweit ok aber dann hieß Nein "freiwillig versicherter werden Sie für 150EUR und in die Private dürfen Sie auch mehr nicht, da Sie nicht von der Versicherungspflicht befreit sind zu beginn des Studiums"
Folgende Begründung kam dann:
1. Gehts nicht wegen dem Teilzeitstudium in NL und da ich nicht in D eingeschrieben wäre ich kein Student und könnte nicht den Studtitarif
2. Weil ich nur 10 Monate in der Gesetzlichen war hätte ich nicht die 12 Monate Vorversicherungszeit um den Studitarif zu bekommen.
Der Punkt 1 kann aber ansich doch nicht sein in Europa und gleichen Chancen und sowas oder??
Der Punkt 2 ist ja noch nachvolliehbar dann zahle ich halt noch 2 Monate den freiwilligversicherten Beitrag und gut ist...
Meine Mitstudenten sind noch Familienversichert, oder im Job daher hab ich bisher keinen gefunden der in der selben Lage ist bzw das gelöst hat.
Danke schon mal,
Grüße Malte
Hallo,
Voraussetzung für die Studentische Pflichtversicherung ist die Einschreibung an einer staatlich anerkannten Fachhochschule oder Hochschule, also in Deutschland.
Wer in einer PKV versichert war und ein Studium aufnimmt der wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind versicherungspflichtig und muesste mit Beginn der Versicherungspflicht in die GKV wechseln. Von dieser Pflichtversicherung kann er sich allerdings befreien lassen.
Genau das muesste in dem geschilderten Fall damals passiert sein.
Eine Befreiung hat dann zur Folge dass man eben nicht in die GKV wechselt und auch künftig keine Versicherungspflicht als Student eintritt.
Allein diese beiden Gründe - Befreiung von der Versicherungspflicht und fehlende Einschreibung an einer anerkannten Einrichtung verhindern hier meiner Meinung nach den gewünschten Studententarif.
Gruß
Czauderna
Voraussetzung für die Studentische Pflichtversicherung ist die Einschreibung an einer staatlich anerkannten Fachhochschule oder Hochschule, also in Deutschland.
Wer in einer PKV versichert war und ein Studium aufnimmt der wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind versicherungspflichtig und muesste mit Beginn der Versicherungspflicht in die GKV wechseln. Von dieser Pflichtversicherung kann er sich allerdings befreien lassen.
Genau das muesste in dem geschilderten Fall damals passiert sein.
Eine Befreiung hat dann zur Folge dass man eben nicht in die GKV wechselt und auch künftig keine Versicherungspflicht als Student eintritt.
Allein diese beiden Gründe - Befreiung von der Versicherungspflicht und fehlende Einschreibung an einer anerkannten Einrichtung verhindern hier meiner Meinung nach den gewünschten Studententarif.
Gruß
Czauderna
Hallo Czauderna,
danke für Deine Antwort!
der Punkt mit der Befreiung zu Beginn des Studiums von der GKV klingt plausibel, nur frage ich mich warum mir die BKK das genau andersrum sagt und meint ich kann ja nur bei denen bleiben...
da der Bachelor Abschluss meiner Hochschule in ganz Europa anerkannt wird, und ich auch bis anfang des Jahres das Kindergeld erhalten habe gehe ich davon aus dass das Studium auch staatlich anerkannt wird, denn schließlich sind die Kindergeldkassen ja super genau ob da ein Anspruch besteht wenn man über 18 ist.
Grüße Malte
danke für Deine Antwort!
der Punkt mit der Befreiung zu Beginn des Studiums von der GKV klingt plausibel, nur frage ich mich warum mir die BKK das genau andersrum sagt und meint ich kann ja nur bei denen bleiben...
da der Bachelor Abschluss meiner Hochschule in ganz Europa anerkannt wird, und ich auch bis anfang des Jahres das Kindergeld erhalten habe gehe ich davon aus dass das Studium auch staatlich anerkannt wird, denn schließlich sind die Kindergeldkassen ja super genau ob da ein Anspruch besteht wenn man über 18 ist.
Grüße Malte
Hallo,der_malte hat geschrieben:Hallo Czauderna,
danke für Deine Antwort!
der Punkt mit der Befreiung zu Beginn des Studiums von der GKV klingt plausibel, nur frage ich mich warum mir die BKK das genau andersrum sagt und meint ich kann ja nur bei denen bleiben...
da der Bachelor Abschluss meiner Hochschule in ganz Europa anerkannt wird, und ich auch bis anfang des Jahres das Kindergeld erhalten habe gehe ich davon aus dass das Studium auch staatlich anerkannt wird, denn schließlich sind die Kindergeldkassen ja super genau ob da ein Anspruch besteht wenn man über 18 ist.
Grüße Malte
die staatliche Anerkennung des Studiums bitte nicht mit der Versicherungspflicht als Student vergleichen - da ist es tatsächlich so, dass bei Studium im Ausland (ohne Einschreibung bei einer deutschen Fachhochschule oder Hochschule) eine Versicherung in Deutschland zum Studententarif nicht möglich ist.
Gruß
Czauderna
Da könnte dann auch das her kommen mit der "Nichtbefreiung", da ich dann ja im Sinne der Krankenversicherungspflicht kein Student bin und somit auch nicht versicherungspflichtig.Czauderna hat geschrieben: Hallo,
die staatliche Anerkennung des Studiums bitte nicht mit der Versicherungspflicht als Student vergleichen - da ist es tatsächlich so, dass bei Studium im Ausland (ohne Einschreibung bei einer deutschen Fachhochschule oder Hochschule) eine Versicherung in Deutschland zum Studententarif nicht möglich ist.
Gruß
Czauderna
So musste ich mich sehr wahrscheinlich nicht von der Versicherungspflicht als Student befreien lassen um in der PKV zu bleiben, so dass ich nun da ich in der GKV drin bin nun als freiwillig Versicherter bleiben muss, da ich kein Einkommen habe oder Student bin.
passt das oder habe ich da was durcheinander geworfen. was kompliziert...
Grüße Malte
Hallo,
eine freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist entgegen der Ansicht Deiner KK. Voraussetzung heirfür wäre, dass Du mindestens 12 Monate gesetzlich krankenversichert gewesen wärst.
Du würdest aber als so genannter "Nichtversicherter" in die gesetzliche KK quasi automatisch hereinrutschen, wenn du keinen anderweitigen KV-Schutz hättest. Ein anderweitiger KV-Schutz wäre z.B. eine private Krankenversicherung.
Gruß
ratte1
eine freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist entgegen der Ansicht Deiner KK. Voraussetzung heirfür wäre, dass Du mindestens 12 Monate gesetzlich krankenversichert gewesen wärst.
Du würdest aber als so genannter "Nichtversicherter" in die gesetzliche KK quasi automatisch hereinrutschen, wenn du keinen anderweitigen KV-Schutz hättest. Ein anderweitiger KV-Schutz wäre z.B. eine private Krankenversicherung.
Gruß
ratte1
Hallo zusammen,
so nun habe ich endlich den vorläufigen Bescheid bekommen und wie erwaret haben sie mich nicht als Student versichert. Nun bin ich gemäß §5 Abs 1 Nr 13 SGB V und §20 Abs 1 Satz 2 Nr. 12 SGB XI versichert blabla...
Ich frage mich grade, wo steht ob meine Hochschule staatlich anerkannt ist oder nicht? -> gibts da nen § oder was zu, hab da nichts gefunden :/
Ich habe nun doch 1 "alte" Mitstudentin gefunden die nicht nen Job hat und deswegen als Studentin bei der BIG versichert ist -> es geht wohl doch, denn absolut gleiche Grundlage, sogar gleiches Alter, nur halt weiblich - wenn es daran liegt nunja
Ich frage mich halt warum es bei der und bei mir nicht? Habt ihr da ne Idee??
@ ratte
was Du mit der Vorversicherungszeit zur freiwilligen Versicherung sagst klingt ja plausible, nun frag ich mich ob die Zeit der "Nichtversicherung" dazu zählt, so dass ich dann die 12 Monate gesetzliche KK voll habe?
Danke schon mal für Eure Hilfe,
Grüße Malte
so nun habe ich endlich den vorläufigen Bescheid bekommen und wie erwaret haben sie mich nicht als Student versichert. Nun bin ich gemäß §5 Abs 1 Nr 13 SGB V und §20 Abs 1 Satz 2 Nr. 12 SGB XI versichert blabla...
Ich frage mich grade, wo steht ob meine Hochschule staatlich anerkannt ist oder nicht? -> gibts da nen § oder was zu, hab da nichts gefunden :/
Ich habe nun doch 1 "alte" Mitstudentin gefunden die nicht nen Job hat und deswegen als Studentin bei der BIG versichert ist -> es geht wohl doch, denn absolut gleiche Grundlage, sogar gleiches Alter, nur halt weiblich - wenn es daran liegt nunja
Ich frage mich halt warum es bei der und bei mir nicht? Habt ihr da ne Idee??
@ ratte
was Du mit der Vorversicherungszeit zur freiwilligen Versicherung sagst klingt ja plausible, nun frag ich mich ob die Zeit der "Nichtversicherung" dazu zählt, so dass ich dann die 12 Monate gesetzliche KK voll habe?
Danke schon mal für Eure Hilfe,
Grüße Malte
Hallo,
eine freiwillige Versicherung ist nur möglich, wenn eine Pflichtversicherung endet. Die Versicherung nach § 5/1/13 SGB V ist eine Pflichtversicherung. Diese Pflichtversicherung endet erst bei Eintritt eines anderweitigen Versicherungsschutzes. Damit ist kein Raum für eine freiwillige Versicherung. Das spielt aber für die Beitragshöhe auch keine Rolle, der Beitrag ist bei beiden Versicherungen gleich hoch.
Zum Begriff der staatlich anerkannten Hochschule: Da Europa kein Staat ist, kann und ist hier nur der deutsche Staat gemeint.
Weshalb die BIG anders entschieden hat, weiß ich nicht, bin aber sicher, das sie gewollt oder ungewollt das Recht falsch anwendet.
Freundliche Grüße
ratte1
eine freiwillige Versicherung ist nur möglich, wenn eine Pflichtversicherung endet. Die Versicherung nach § 5/1/13 SGB V ist eine Pflichtversicherung. Diese Pflichtversicherung endet erst bei Eintritt eines anderweitigen Versicherungsschutzes. Damit ist kein Raum für eine freiwillige Versicherung. Das spielt aber für die Beitragshöhe auch keine Rolle, der Beitrag ist bei beiden Versicherungen gleich hoch.
Zum Begriff der staatlich anerkannten Hochschule: Da Europa kein Staat ist, kann und ist hier nur der deutsche Staat gemeint.
Weshalb die BIG anders entschieden hat, weiß ich nicht, bin aber sicher, das sie gewollt oder ungewollt das Recht falsch anwendet.
Freundliche Grüße
ratte1
Ok das ist plausible.ratte1 hat geschrieben:
Zum Begriff der staatlich anerkannten Hochschule: Da Europa kein Staat ist, kann und ist hier nur der deutsche Staat gemeint.
Ja, das kann gut möglich sein, ich tippe aufs ungewollte, denn so richtig Ahnung haben die auch nicht, sonst hättens das bei mir ja auch sofort gesagt..ratte1 hat geschrieben:
Weshalb die BIG anders entschieden hat, weiß ich nicht, bin aber sicher, das sie gewollt oder ungewollt das Recht falsch anwendet.
Vielen Dank!!
unter http://www.hochschulkompass.de/ findest du alle Uni/FH usw. die staatlich anerkannt sind. findet man seine Hochschule nicht, dann ist sie nicht staatlich anerkannt.der_malte hat geschrieben: Ich frage mich grade, wo steht ob meine Hochschule staatlich anerkannt ist oder nicht? -> gibts da nen § oder was zu, hab da nichts gefunden