Studium im Ausland, Urlaub in Deutschl vorher PKV (Beamtin)

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
mermaro
Beiträge: 3
Registriert: 27.04.2013, 01:12

Studium im Ausland, Urlaub in Deutschl vorher PKV (Beamtin)

Beitrag von mermaro » 01.05.2013, 04:44

Hallo zusammen,

hoffentlich kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich bin etwas verzweifelt und niemand konnte mir bisher eine sichere Antwort geben. Zu meiner Situation, die recht kompliziert ist:

Ich bin 25 Jahre und studiere derzeit in Australien. (seit Februar 2012 noch bis Anfang 2015). Dort habe ich auch eine Krankenversicherung.

Ich war also über ein Jahr nicht mehr in Deutschland. Ende Juni fliege ich jedoch zurück, um meine Familie für 5 Wochen zu besuchen. Die große Frage ist, wie kann ich mich in dieser Zeit in Deutschland versichern?

Bis 31.10.2011 war ich Beamtin bei einer Stadtverwaltung in Deutschland und über die Debeka privat versichert (50% vom Arbeitgeber bezahlt). Danach war ich bis drei Wochen vor Beginn meines Studiums noch in den USA für einen Sprachkurs in der Zeit habe ich die Versicherung bei der Debeka stillgelegt mit einer Anwartschaft.

Danach war ich dann nur für drei Wochen in Deutschland (bis ich nach Australien ging) und musste dann in den sauren Apfel beißen und für diese Übergangszeit 100% der Beiträge zahlen. Das war natürlich unglaublich teuer, da ich ohne Arbeit war. Ich habe damals versucht in die GKV meiner Mutter zu wechseln, wurde dort aber abgelehnt, da ich damals schon 23 war.

Nun komme ich für die 5 Wochen nach Deutschland. Meine australische Krankenversicherung deckt diesen Besuch nicht ab. Meinen Wohnsitz habe ich in Deutschland nicht abgemeldet (ja, ich weiß nicht korrekt). Gibt es irgendeine Chance in dieser Zeit in der GKV aufgenommen zu werden? Ich habe keine weitere Anwartschaft bei der Debeka abgeschlossen. Ich habe seit 31.10.2011 keinerlei Einkünfte mehr außer einer Halbweisenrente ca. 200 Euro im Monat.

War jemand schon in einer ähnlichen Situation oder kennt sich jemand gut aus und kann mir einen Rat geben?

Vielen Dank!!

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 01.05.2013, 08:38

Hm, gute Frage, wie sieht es denn mit den Vorversichrungszeiten aus , ist die KvdR erfüllt und wie sieht das aus weiß der Rentenversicherugnsträger das du im Ausland bist, wurdest du entsprechend von der Krankenkasse abgemeldet. Wie sieht es imit einer Incommigversicherung aus, einer Gästeversicherung.?
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 01.05.2013, 10:33, insgesamt 1-mal geändert.

mermaro
Beiträge: 3
Registriert: 27.04.2013, 01:12

Beitrag von mermaro » 01.05.2013, 10:14

Hallo,

erst mal vielen Dank für die Antwort.

Ja, der Rentenversicherungsträger weiß, dass ich mich für ein Studium im Ausland befinde.

Ob ich von meiner Krankenkasse abgemeldet wurde, kann ich nicht sagen. Ich bekomme die Halbweisenrente auch erst wieder seitdem ich (wieder) studiere. Also seit Februar letzten Jahres.

Davor habe ich die Rente bis zum 31.07.2010 erhalten (während meines ersten Studiums und meiner Schulzeit). Danach habe ich dann voll verdient und hatte keinen Anspruch mehr. Ich kann mich grob erinnern, dass ich während meines ersten Studiums als Beamtenanwärterin einen Zuschuss von dem Rentenversicherungsträger zu dem 50% Anteil der PKV, den ich zahlen musste, bekommen habe. Leider sind die Unterlagen in Deutschland so kann ich nicht genau nachgucken.

Ob die KvdR erfüllt ist, kann ich leider nicht sagen, da kenne ich mich nicht aus. Kann ich das irgendwo nachschauen?

Wer bietet denn Gästeversicherungen/Incommingversicherungen an?
Hatte schon nach so etwas gesucht, aber bislang nichts für deutsche Staatsangehörige gefunden. Nur für Ausländer, die als Gäste kommen.

Ich würde natürlich trotzdem auf lange Sicht gerne/unbedingt wieder in die GKV, falls ich nach dem Studium zurück nach Deutschland komme und zunächst keine Arbeit finde.

Danke und Gruß aus Australien.

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 01.05.2013, 10:35

So wie das aussieht müßte das hier in Deutschland geklärt werden. Denn die Bescheide usw sind hier Deutschland. Du mütest dich ggf mit deinem Rentenversicherugnsträger in Verbindung setzen.

mermaro
Beiträge: 3
Registriert: 27.04.2013, 01:12

Beitrag von mermaro » 01.05.2013, 11:10

Das wird schwierig. Ich werde durch Deutschland reisen, um alle Freunde/Familie wiederzusehen. Bin maximal vier Tage an einem Ort. Aber dann geht es wohl nicht anders.

Ich werde noch mal den Rentenversicherungsträger anschreiben.

Danke!

berfeu
Beiträge: 12
Registriert: 20.10.2011, 14:25

Beitrag von berfeu » 31.05.2013, 17:15

Eine gute Freundin wird im nächsten Jahr ein Auslandssemester einlegen und ist dazu auch auf der Suche nach einer Krankenversicherung. Sie würde gerne auch eine Haftpflichtversicherung mit abschließen. Ich habe ihr ein bisschen bei der Recherche geholfen und bin hier auf folgendes gestoßen: In der Versicherung ist eine Haftpflicht enthalten, allerdings gilt die Subsidiärdeckung. Soweit ich weiß bedeutet das, dass der Versicherungsträger hier nur haftet, wenn keine andere Versicherung für den Schaden aufkommt. Das verwundert mich ein wenig. Auf der einen Seite hieße das ja, dass man unabhängig von dieser Studentenversicherung eine Haftpflicht abschließen sollte. Auf der anderen Seite würde das bedeuten, dass eben jene Haftpflicht nicht für Schäden aufkäme, die durch die Studenten-AKV mit abgedeckt wären.

Ist das ein gängiges Modell, dass man eine doppelte Haftpflicht-Versicherung abschließt? Und gibt es in Deutschland Haftpflicht-Versicherungen deren Gültigkeit man auch ins Ausland übertragen könnte?

Antworten