Studiengangwechsel: Fachsemesterzählung bei der GKV/KVdS
Moderator: Czauderna
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Studiengangwechsel: Fachsemesterzählung bei der GKV/KVdS
Hallo,
nach einem Studiengangwechsel stellt sich bei mir die Frage nach der korrekten gesetzlichen Krankenversicherung.
Bis einschließlich des vergangenen Wintersemsters habe ich Diplom Maschinenbau/Produktionstechnik studiert, zuletzt tatsächlich im 16. Fachsemester, was keine Versicherung in der KVdS mehr erlaubte. Die letzte Zeit war ich zum allgemeinen Tarif freiwillig versichert.
Nun habe ich in den Bachelor-Studiengang Maschinenbau gewechselt. Der Prüfungsausschuss hat mich ins vierte Fachsemester eingeordnet.
Nach Ansicht des zuständigen Sachbearbeiters meiner Krankenkasse handelt es sich nicht um einen Studiengangwechsel im Sinne der Krankenversicherung. Um festzustellen, wie ich zu versichern sei, rechnet er folgendermaßen: Ich war im 16. Fachsemester, die ab jetzt laufenden Semester im neuen Studiengang seien dazu zu addieren, also sei ich jetzt krankenkassenmäßig im 17. Fachsemester.
Ich finde das komisch – woran außer dem Bauchgefühl des Bearbeiters macht sich die Bewertung eines Studiengangwechsels fest? Was gibt es für feste Regelungen?
nach einem Studiengangwechsel stellt sich bei mir die Frage nach der korrekten gesetzlichen Krankenversicherung.
Bis einschließlich des vergangenen Wintersemsters habe ich Diplom Maschinenbau/Produktionstechnik studiert, zuletzt tatsächlich im 16. Fachsemester, was keine Versicherung in der KVdS mehr erlaubte. Die letzte Zeit war ich zum allgemeinen Tarif freiwillig versichert.
Nun habe ich in den Bachelor-Studiengang Maschinenbau gewechselt. Der Prüfungsausschuss hat mich ins vierte Fachsemester eingeordnet.
Nach Ansicht des zuständigen Sachbearbeiters meiner Krankenkasse handelt es sich nicht um einen Studiengangwechsel im Sinne der Krankenversicherung. Um festzustellen, wie ich zu versichern sei, rechnet er folgendermaßen: Ich war im 16. Fachsemester, die ab jetzt laufenden Semester im neuen Studiengang seien dazu zu addieren, also sei ich jetzt krankenkassenmäßig im 17. Fachsemester.
Ich finde das komisch – woran außer dem Bauchgefühl des Bearbeiters macht sich die Bewertung eines Studiengangwechsels fest? Was gibt es für feste Regelungen?
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Hi,
die Frage, was ist als gleicher Studiengang zu werten, kann man am Besten an einer Studienordnung festmachen, deren Ziel ja ein bestimmter Abschluss ist.
z.B.:
Lehramtsstudenten müssen in der Regel 2 Fächer bedienen also mind. 2 Fächer studieren. Aber dennoch handelt es sich hierbei nur um EINEN Abschluss. Es werden also nicht 2x mit bis zu je 14 Semestern erlaubt in der Krankenversicherung, sondern halt zusammengerechnet bis zu 14 Fachsemester.
Soweit will ich das mal erklären. In in dieser Richtung kannst Du versuchen, eine Verlängerung der KVdS zu bewirken.
Gruß
Sportsfreund
die Frage, was ist als gleicher Studiengang zu werten, kann man am Besten an einer Studienordnung festmachen, deren Ziel ja ein bestimmter Abschluss ist.
z.B.:
Lehramtsstudenten müssen in der Regel 2 Fächer bedienen also mind. 2 Fächer studieren. Aber dennoch handelt es sich hierbei nur um EINEN Abschluss. Es werden also nicht 2x mit bis zu je 14 Semestern erlaubt in der Krankenversicherung, sondern halt zusammengerechnet bis zu 14 Fachsemester.
Soweit will ich das mal erklären. In in dieser Richtung kannst Du versuchen, eine Verlängerung der KVdS zu bewirken.
Gruß
Sportsfreund
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Dank an den Sportsfreund für seinen Beitrag!
Klar: Bei dem Lehramts-Beispiel hat man es mit mehreren Fächern zu tun, die zum parallelen Studieren vorgesehen sind und zusammen den angestrebten Abschluss ergeben.
Bei mir sieht es anders aus: Ich studierte Diplom Maschinenbau/Produktionstechnik – einfacher Studiengang, einfacher Abschluss. In diesem Studiengang standen noch einige Leistungen aus; dabei hatte ich die Regelstudienzeit schon so sehr überschritten, dass ich aufgrund der der Landesgesetzgebung bzw. der Studienordnung keine Chance mehr hatte, das Diplom zu erwerben. Ich habe dieses Studium also ohne Abschluss beendet.
Nun habe ich mich im Studiengang Bachelor Maschinenbau immatrikulieren lassen. Dabei konnten mir einige Leistungen, die ich im inhaltlich verwandten alten Studiengang erbracht hatte, anerkannt werden, und ich wurde gleich ins vierte Fachsemester eingestuft.
Aus Uni-Sicht habe ich den Studiengang gewechselt; das Formular, dass ich ausgefüllt habe, ist nicht ohne Grund Antrag auf Studiengangwechsel überschrieben.
Bei meiner KV wird aber irgendwie anders gedacht. Zwar tauchen in deren Regelungen Termini wie Studiengangwechsel auf, und ein neuer Studiengang würde eine neue Versicherungspflicht begründen, wenn ich das richtig verstanden habe, aber letzten Endes rechnet der Sachbearbeiter für sich fortlaufend ein 17. Fachsemester aus, das nirgends bescheinigt ist; meine Immatrikulationsbescheinigung sagt: Fachsemester: 4, Regelstudienzeit: 6.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass es für solche Fälle keine konkrete Regelung gibt. Fällt jemandem noch etwas dazu ein?
Klar: Bei dem Lehramts-Beispiel hat man es mit mehreren Fächern zu tun, die zum parallelen Studieren vorgesehen sind und zusammen den angestrebten Abschluss ergeben.
Bei mir sieht es anders aus: Ich studierte Diplom Maschinenbau/Produktionstechnik – einfacher Studiengang, einfacher Abschluss. In diesem Studiengang standen noch einige Leistungen aus; dabei hatte ich die Regelstudienzeit schon so sehr überschritten, dass ich aufgrund der der Landesgesetzgebung bzw. der Studienordnung keine Chance mehr hatte, das Diplom zu erwerben. Ich habe dieses Studium also ohne Abschluss beendet.
Nun habe ich mich im Studiengang Bachelor Maschinenbau immatrikulieren lassen. Dabei konnten mir einige Leistungen, die ich im inhaltlich verwandten alten Studiengang erbracht hatte, anerkannt werden, und ich wurde gleich ins vierte Fachsemester eingestuft.
Aus Uni-Sicht habe ich den Studiengang gewechselt; das Formular, dass ich ausgefüllt habe, ist nicht ohne Grund Antrag auf Studiengangwechsel überschrieben.
Bei meiner KV wird aber irgendwie anders gedacht. Zwar tauchen in deren Regelungen Termini wie Studiengangwechsel auf, und ein neuer Studiengang würde eine neue Versicherungspflicht begründen, wenn ich das richtig verstanden habe, aber letzten Endes rechnet der Sachbearbeiter für sich fortlaufend ein 17. Fachsemester aus, das nirgends bescheinigt ist; meine Immatrikulationsbescheinigung sagt: Fachsemester: 4, Regelstudienzeit: 6.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass es für solche Fälle keine konkrete Regelung gibt. Fällt jemandem noch etwas dazu ein?
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Hallo,
tja, so wie von Dir geschildert würde ich auch so entscheiden wie Deine Kasse. Auf das bezifferte Fachsemester in einer Studienbescheinigung kommt es auf jeden Fall nicht an.
Denn ich denke in Deiner Konstellation so:
- Studiengang bedeutet bei Dir der Abschluss als Maschinenbauer
- dass der Uni-Abschluss früher einmal "Diplom" hieß und nach der europäischen Orientierung nun "Bachelor", kommt für mich eigentlich das selbe raus: nämlich der 1. Abschluss eines Studiums.
Von daher ist auch für mich die Entscheidung, Du befindest Dich im 17. Fachsemester, und nicht erst im 4., eher richtig als falsch. Sorry.
Gruß
Sportsfreund
tja, so wie von Dir geschildert würde ich auch so entscheiden wie Deine Kasse. Auf das bezifferte Fachsemester in einer Studienbescheinigung kommt es auf jeden Fall nicht an.
Denn ich denke in Deiner Konstellation so:
- Studiengang bedeutet bei Dir der Abschluss als Maschinenbauer
- dass der Uni-Abschluss früher einmal "Diplom" hieß und nach der europäischen Orientierung nun "Bachelor", kommt für mich eigentlich das selbe raus: nämlich der 1. Abschluss eines Studiums.
Von daher ist auch für mich die Entscheidung, Du befindest Dich im 17. Fachsemester, und nicht erst im 4., eher richtig als falsch. Sorry.
Gruß
Sportsfreund
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Vom Prinzip her ist die Denkweise, das ganze inhaltlich nach Studienvorhaben zu ordnen, nachvollziehbar. Ein großes Problem sehe ich aber in der Begrifflichkeit: Fachsemester stammt von der Hochschule und ist dort stets innerhalb eines Studiengangs ganz klar festgelegt und hat für das Studium erhebliche Bedeutung. Wenn Krankenkassen etwas eigenes zählen und das auch „Fachsemester“ nennen, ist das alles andere als sauber und verständlich.
Noch eine Frage – nicht direkt zu meinem Fall: Bei mir ist Sportsfreund zu Folge aus Krankenkassensicht beides zusammen als ein Studium zu zählen. Ergänzend dazu: Die Inhalte des Bachelor-Studiengangs Maschinenbau sind bei Vergleich von größtmöglich passendem Berufsfeldmodul bzw. Studienrichtung zu etwa 90% auch im Diplom-Studiengang Maschinenbau/Produktionstechnik enthalten. Und andersrum betrachtet enthält das Bachelor-Studium über den Daumen gepeilt etwa 70% des Diplom-Studiengangs. Insofern ist das bei einem inhaltsorientierten Ansatz eine klare Sache.
Wie sieht es nun in nicht so eindeutigen Fällen aus? Wie ist es, wenn jemand bspw. von klassischem Maschinenbau zu Sports Engineering, Fahrzeugtechnik oder Mikrotechnik/Mechatronik wechselt? Oder zu Technomathematik? Gibt’s dazu nicht irgendwas schriftlich festgehaltenes?
Noch eine Frage – nicht direkt zu meinem Fall: Bei mir ist Sportsfreund zu Folge aus Krankenkassensicht beides zusammen als ein Studium zu zählen. Ergänzend dazu: Die Inhalte des Bachelor-Studiengangs Maschinenbau sind bei Vergleich von größtmöglich passendem Berufsfeldmodul bzw. Studienrichtung zu etwa 90% auch im Diplom-Studiengang Maschinenbau/Produktionstechnik enthalten. Und andersrum betrachtet enthält das Bachelor-Studium über den Daumen gepeilt etwa 70% des Diplom-Studiengangs. Insofern ist das bei einem inhaltsorientierten Ansatz eine klare Sache.
Wie sieht es nun in nicht so eindeutigen Fällen aus? Wie ist es, wenn jemand bspw. von klassischem Maschinenbau zu Sports Engineering, Fahrzeugtechnik oder Mikrotechnik/Mechatronik wechselt? Oder zu Technomathematik? Gibt’s dazu nicht irgendwas schriftlich festgehaltenes?
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Froschmaschine
Hallo Froschmaschine,
zahlst Du denn aktuell bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung um die 145 €?? Gerade für männliche Studenten ist es nämlich in den meisten Fällen in einer privaten Krankenversicherung günstiger bei besseren Leistungen. Gerne lasse ich Dir mal entsprechende Unterlagen per Email zukommen.
Schönen Gruß, Manuel
zahlst Du denn aktuell bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung um die 145 €?? Gerade für männliche Studenten ist es nämlich in den meisten Fällen in einer privaten Krankenversicherung günstiger bei besseren Leistungen. Gerne lasse ich Dir mal entsprechende Unterlagen per Email zukommen.
Schönen Gruß, Manuel