Wer wurde nochmal verklagt? Die Barmer? Da wäre m. E. eher die TK der richtige Ansprechpartner gewesen. Wobei es schon etwas seltsam anmutet, dass jemand zunächst kündigt und eine neue Kasse wählt und dann krampfhaft nach einer Möglichkeit sucht, dies wieder rückgängig zu machen.windkom hat geschrieben:Der Versicherte hat sich schriftlich an die TK gewandt ud darauf hingewiesen, dass der Wechsel nicht wirksam war.
Als Antwort hat die TK ein Einschreiben kurz nach den angeblichen Wechsel an den Versicherten geschickt. Dort fordert sie den Versicherten auf, die Versichertenkarte zurückzugeben. Andernfalls könnte die weitere Nutzung strafrechtliche Konsequenzen haben.
Versicherte hat gegen Empfangsbeleg die Karte dann der TK zurückgegeben.
Die TK hat also nicht reagiert, die VK zurückgefordert und verweigert das Gespräch. Ich frage mich ernsthaft, warum die Barmer in diesem Fall die Mitgliedschaft hätte annullieren sollen. Hätte jemand von euch das in der Praxis getan? Und wer weiß, ob nicht ein Telefonat zwischen TK und Barmer stattgefunden hat, in dem die TK mitteilte, dass sie die Kündigung aufgrund der Mitgliedsbescheinigung der Barmer akzeptiert?
Bei dieser Sachlage kommt es mir mittlerweile so vor, als würde hier danach gesucht, wem der schwarze Peter für die Nichtzahlung der Beiträge zugeschoben werden kann.
Und der Bescheid gelangt nicht in den Machtbereich des Versicherten? Interessant ist doch, ob die Krankenkasse davon Kenntnis erhielt. Oder ob ein Mitbewohner den Brief vielleicht vertrauensvoll angenommen und dann vergessen hat. Da gibt es in der Praxis nichts, was es nicht gibt.
Ohne Kenntnis der kompletten Unterlagen wäre ich vorsichtig, einer Kasse hier Chaos zu unterstellen. Chaotisch erscheint mir eher der Bäumchen-wechsel-dich-doch-nicht-Versicherte.
GKV