Studentische KV bei Bezug von Halbwaisenrente

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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in8967
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Studentische KV bei Bezug von Halbwaisenrente

Beitrag von in8967 » 16.07.2007, 10:04

kann mir jemand mitteilen, was der von mir zu entrichtende Betrag zur Studentischen Krankenversicherung sein wird.
Ich bin 24 Jahre, studiere und beziehe Halbwaisenrente.

Der Rentenversicherungsträger hat mir mitgeteilt, dass er im Falle eines Wechsels von der Familienversicherung zur studentischen KV die Beiträge übernehmen würde und meine Rente um die von mir zu entrichtenden 50 % kürzen würde.

In meinem Falle würden also von der Rentenversicherung 2 x 18,01 Euro für die Krankenvericherung an die Krankenkasse überwiesen, zusätzlich 2 x 2,33 Euro als zusätzlichen Versicherungsbeitrag sowie 2 x 5,05 Euro Pflegeversicherung.

Insgesamt also 40,68 Euro KV und 10, 10 PV

Die Ersatzkasse meiner Mutter bei der ich bislang versichert bin, will nun 31,22 Euro jeden Monat von mir überwiesen haben.

Nach meiner Rechnung steht ihnen aber nur die Differenz zwischen dem was die Rentenkasse gesamt überweist und dem studentischen KV Beitrag zu, also so 6 - 7 Euro.

wer weiß da bescheid und kann helfen?

Gruß
Nina

Dr. eisenbarth
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Beitrag von Dr. eisenbarth » 16.07.2007, 15:00

Also, da mach Dir mal keine Sorgen. Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) kommt vor der Krankenversicherung der Studenten (KVdS). D.h. Der Kasse stehen während der Rentenzahlung nur die Beiträge aus der Rente zu. Eine Aufrechnung mit den Beiträgen zur KVdS kann nicht erfolgen. Erst wenn die Rente wegfällt und die weiteren Voraussetzungen für die KVdS vorliegen, wird diese wirksam. Also, teile Deiner KK mit, dass Du weiter Rente beziehst. Eine doppelte Versicherung (KVdR und KVdS) ist nicht möglich.

Grüße Cave

Dr. eisenbarth
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Beitrag von Dr. eisenbarth » 16.07.2007, 15:04

Sollte vielleicht mal richtig lesen :oops:

Wie hoch ist Deine Rente?

Der Beitrag zur KVdS beträgt z.Zt. (ab 01.10.07): KV € 49,40 und RV: € 9,09 (kinderlos), aber normalerweise würde meiner Meinung nach die KVdR greifen.

Ist der Betrag, den die KK haben will eventuell ein Teilbeitrag für einen Teilmonat? Anders kann ich mir den Beitrag nicht erklären.

in8967
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Beitrag von in8967 » 16.07.2007, 15:13

danke für die iNFO.
Die KV meiner Mutter macht mir die Rechnung mir folgender Begründung anders auf:
Meine Mutter hat sich gegen die Rentenpflichtversicherung entschieden und ist als Witwenrentnerin nun freiwillig versichert.

Das nimmt die Kasse als Begründung, dass ich als Tochter nun nicht Renten pflichtversichert sein kann. Da meine Mutter dies für alle Angehörigen mitentschieden hätte.

Auf meine Einwände , dass da einfach zu viel bezahlt würde, hat man mir diverse Auszüge aus dem Sozialgesetzbuch geschickt, die ich aber nicht wirklich verstehe.

Jedenfalls rechnen die nun so:
Mir wird von der Rente nun 25,39 abgezogen, also seien sie als KV bereit mir vom studentischen Beitrag diese 25,39 abzuziehen und kommen so auf 31,22, die ich jeden Monat zu zahlen hätte.

Ich bin der Auffassung zu viel zu zahlen, da die Kasse ja nun pro Monat die Renten KV erhält und von mir nochmals 31,22. Insgesamt also 82 Euro statt 56 und ein paar gequetschte...

Nun ziehen die mir das bereits fleißig vom Konto ab und ich brauche stichhaltige Argumente....

danke für die Mühe

Nina

in8967
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Beitrag von in8967 » 16.07.2007, 15:54

PS: Rente ist ca 258 Euro

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