Hallo!
Ich habe mit meiner Krankenkasse ein Problem der größeren Art. Bis Mai 2007 war ich gesetzlich Familienversichert. Schon vor meinem 25 Geburtstag habe ich mich bei der KK (in meinem Fall die BKK) um eine Studentische Weiterversicherung gekümmert. Alles ging auch soweit ganz gut, Antrag bekommen, ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen zurückgesendet. Anfang Mai hatte ich dann angerufen da ich keinerlei Rückmeldung von der KK bekam, dort wurde mir mitgeteilt ich sei nirgendwo aufgeführt. Also nochmal den ganzen Vorgang und dann bekam ich auch Post das eine aktuelle Schulbescheinigung nötig wäre (habe zu dem Zeitpunkt noch Abitur an einem Kolleg gemacht) auch diese habe ich hingesendet. Auf meine Frage bei der KK wann meine neue Versichertenkarte käme wurde mir telefonisch mitgeteilt diese sei auf dem Weg.
Nun denn, die Zeit floß ins Land und ich habe für jedes Semester fleißig meine Schulbescheinigungen hingeschickt.Rückmeldungen seitens der KK: keine. Anfang diesen Jahres nun musste ich ins Krankenhaus und brauchte dafür einen Antrag der KK, ich rief dort an und man sagte mir ich sei nicht im System aufgeführt. Den Antrag bekam ich dann aber auch die Zahlungsaufforderung der Beiträge ab Juni 2007 bis Mai 2008. Mein Sachbearbeiter konnte sich diese Sache ebenfalls nicht erklären und ich muss gestehen das ich auch nicht darauf geachtet habe ob nun die Beiträge abgebucht wurden oder nicht. Wurden sie nicht. Der Sachbearbeiter meinte es hätte einen Brief an mich gegeben in dem eine Schulbescheinigung angefordert worden wäre, auf meine Antwort alle Schulbescheinigungen seien von mir eingereicht worden meinte er "Wir haben sie nicht im System".
Tja, nun bin ich seit Mai im Leistungsausschluß, habe die Beiträge vom letzten Jahr an zu zahlen und bin (bis Studienbeginn) arbeitslos und darüber zwar Krankenversichert aber im Leistungsausschluß.
Verhandlungen mit der KK bzgl. einer Ratenzahlung sind gescheitert, weil ich eine Mindestrate von 100 Euro nicht leisten kann, Antrag auf Stundung abgelehnt.
Was kann ich jetzt noch tun? Ich weiß, dass ich hätte reagieren müssen als keine Beiträge abgebucht wurden, aber andersrum hätte auch die KK sich wundern müssen warum ich denen was schicke wenn ich bei denen nicht im System bin. Oder Nicht?
Studentische Krankenversicherung - Leistungsausschluß
Moderator: Czauderna
guter Rat
Leider stehen die Zeichen der Kven auch politisch immer noch auf Entschuldung, d.h. konkret "Umschuldung auf Mitglieder", das bedeutet im Klartext, was zu bekommen ist, soll gezahlt werden. Ob es rechtlich einwandfrei ist, das glaube ich nicht in allen Fällen. Da meiner Meinung nach mit der Unwissenheit der Mitglieder gerechnet wird und die Beratung zu Gunsten der "Unternehmen" läuft und nicht für die zahlenden Mitglieder - die allgemeine Privatisierung lässt grüssen .....
Ich würde sehr schnell zum vdk gehen http://www.vdk.de und Mitglied werden, da Du dort Beratung und Vertretung per Anwalt vor dem Sozialgericht und/oder Beschlussausschuß der KV bekommst, welcher bei Widerspruch gegen die Beitragsermittlung im Anschluss prüft und urteilt. Achtung, ab dann sind nur noch 4 Wochen Frist für eine Klage vor dem Sozialgericht und dafür würde ich einen Anwalt empfehlen. Man kann zwar die Klagebegründung auch selbst schreiben, aber da Du diesbzgl. gegen den Staat im Fall einer GKV klagst wäre ein Anwalt sicher sinnvoll.
Vom Prinzip:
Wenn Du im Leistungsausschluß bist, dann musst Du grundlegend mal zunächst Deine Schuld beim KV Unternehmen tilgen um wieder volle Leistung zu bekommen. Lass Dich bloss nicht unüberlegt dazu bringen ein Schuldanerkenntnis der KV zu unterschreiben, welches eine Abtragung der Summe mit Verzinsung nach SGB IV §24 mit sich zieht. Deswegen möglichst schnell informieren !
Ich würde sehr schnell zum vdk gehen http://www.vdk.de und Mitglied werden, da Du dort Beratung und Vertretung per Anwalt vor dem Sozialgericht und/oder Beschlussausschuß der KV bekommst, welcher bei Widerspruch gegen die Beitragsermittlung im Anschluss prüft und urteilt. Achtung, ab dann sind nur noch 4 Wochen Frist für eine Klage vor dem Sozialgericht und dafür würde ich einen Anwalt empfehlen. Man kann zwar die Klagebegründung auch selbst schreiben, aber da Du diesbzgl. gegen den Staat im Fall einer GKV klagst wäre ein Anwalt sicher sinnvoll.
Vom Prinzip:
Wenn Du im Leistungsausschluß bist, dann musst Du grundlegend mal zunächst Deine Schuld beim KV Unternehmen tilgen um wieder volle Leistung zu bekommen. Lass Dich bloss nicht unüberlegt dazu bringen ein Schuldanerkenntnis der KV zu unterschreiben, welches eine Abtragung der Summe mit Verzinsung nach SGB IV §24 mit sich zieht. Deswegen möglichst schnell informieren !