Hallo zusammen,
folgende Ausgangssituation:
Meine Frau: > 30, studiert, GKV Studententarif (Ihre KK hat keine Erhöhung mit dem 30. Geburtstag vorgenommen)
Ich: PKV, > 4000€
Im Juni erwarten wir Nachwuchs, im Juli ist aller Wahrscheinlichkeit nach das Studium abgeschlossen.
3 Fragen:
1. Ist es überhaupt richtig, dass sie noch in der GKV ist?
2. Kann sie in der GKV bleiben ?
3. oder muss ich sie privat versichern?
Vielen Dank für eine Antwort.
gruß
Dudeldudeldu
Studentin GKV, Mann PKV, Heirat, Schwanger, was nun?
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 20.01.2008, 17:12
Hallo dudeldudeldu,
die KVdS (Verisicherungspflicht der Studenten) endet mit Ablauf des Semesters in dem Deine Frau das 30. Lebensjahr vollendet.
Sie kann sich danach frewillig weiterversichern. Der Beitrag bemisst sich nach der Hälfte des Familieneinkommens bis max. Hälfte der Beitragsbemessunggrenze.
Das Kind kann kann sich leider nicht im Rahmen der Familienversicherung mitversichern, da Dein Einkommen über der BBG liegt und Du nicht Mitglied einer PKV bist.
D.h. entweder für das Kind freiw. Versicherung in der GKV oder PKV.
die KVdS (Verisicherungspflicht der Studenten) endet mit Ablauf des Semesters in dem Deine Frau das 30. Lebensjahr vollendet.
Sie kann sich danach frewillig weiterversichern. Der Beitrag bemisst sich nach der Hälfte des Familieneinkommens bis max. Hälfte der Beitragsbemessunggrenze.
Das Kind kann kann sich leider nicht im Rahmen der Familienversicherung mitversichern, da Dein Einkommen über der BBG liegt und Du nicht Mitglied einer PKV bist.
D.h. entweder für das Kind freiw. Versicherung in der GKV oder PKV.
wolf hat geschrieben: Das Kind kann kann sich leider nicht im Rahmen der Familienversicherung mitversichern, da Dein Einkommen über der BBG liegt und Du nicht Mitglied einer PKV bist. (isser doch!)
D.h. entweder für das Kind freiw. Versicherung in der GKV oder PKV.
sehr pauschal geantwortet. richtig ist, dass das einkommen über jahresarbeitsentgeltgrenze liegen muss. ferner gilt zu prüfen, wie sich das einkommen von >4000 euro zusammensetzt. es gibt die möglich, bestimmte zuschläge abzuziehen. wie schauts mit werbungskosten aus???
auch hier gibt es abzugsmöglichkeiten, die zunächst zu prüfen wären...
Werbungskosten wären jedoch nicht abzuziehen!dresdner hat geschrieben: ferner gilt zu prüfen, wie sich das einkommen von >4000 euro zusammensetzt. es gibt die möglich, bestimmte zuschläge abzuziehen. wie schauts mit werbungskosten aus???
auch hier gibt es abzugsmöglichkeiten, die zunächst zu prüfen wären...
Gruß
ratte1