Studentenbeitrag für Meisterstudent über 30

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Maschinenbauer
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Studentenbeitrag für Meisterstudent über 30

Beitrag von Maschinenbauer » 31.07.2012, 12:12

Hallo,

kurz zu mir: Ich studiere aktuell Maschinenbau, habe gerade das 6. Sem. vollendet. Studienbeginn war Oktober 2009, damals war ich 31 Jahre alt.
Meine Zugangsberechtigung zur FH habe ich dadurch erreicht, daß (bitte um Korrektur!) 2008 im Herbst ein Gesetz erlassen wurde mit dem Meister ohne Abitur zum Studium zugelassen werden.
Der Meistertitel ist meines Wissens nicht als 2. Bildungsweg anerkannt.

Bis zu meinem Studium habe ich 15 Jahre in die gesetzliche KV eingezahlt, mit Studienbeginn mußte ich mich freiwillig versichern.

Worauf will ich hinaus: Wie so viele andere störe ich mich daran, daß ich einen KV-Beitrag von knapp 150 Euro statt der ca 50 Euro für Studenten zahle. Macht bei der Studiendauer von 42 Monaten gut 4000 Euro aus.

Jetzt hab ich hier im Forum ein bisschen nachgelesen, wonach es heißt, daß die Hinderungsgründe für ein spätes Studium nicht selbst verschuldet sein dürfen. Wäre ja bei mir nicht der Fall.
Ich bin der Ansicht, daß es egal ist, wie alt jemand während des Studiums ist. Für mich verstößtes gegen das Prinzip der Gleichbehandlung, daß den meisten das Erststudium unter entsprechenden Konditionen (gemäßigter KV-Beitrag) gewährt wird, anderen (wenigen) aber nicht.

Meines Wissens (bitte widerum um Korrektur) wurde die 30-Jahres-Grenze/14-Semester-Grenze ja zum Kampf gegen Langzeitstudenten eingeführt und wird aber meines Erachtens jetzt gegen SPÄT-Studenten mißbraucht um Geld "abzuzocken"!

Ich bin auch kurz davor, diese Sache von meinem Anwalt überprüfen zu lassen.

Wie sehen die Freaks hier im Forum die Sache?
Habe ich gravierende Denkfehler?
Welche Gründe gibt es, warum eine 30-Jahres-Grenze eingeführt wurde)

Freue mich auf Anregungen und eine Diskussion!

Gruß Maschinenbauer

broemmel
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Beitrag von broemmel » 31.07.2012, 13:14

Klingt zwar nicht nach Diskussion, aber egal

Sehr Grad mein Link funzt net.

Kurzform: versicherungspflicht bis 30 wurde bereits mehrfach richterlich bestätigt
Zuletzt geändert von broemmel am 31.07.2012, 18:12, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 31.07.2012, 15:42

Hallo,
das ist das gleiche "Problem", warum jemand nicht mehr in die GKV wechseln kann, warum die Familienversicherung von bestimmten Voraussetzungen abhängig ist und warum des Mindestbeitragsbemessungsgrenzen gibt. Der Gesetzgeber hat nunmal solche Grenzen eingeführt, und es ist da eben so, einige sind sinnvoll, andere eben nicht. Das mit den 30 Jahren bei Studenten z.B. halte ich für sinnvoll, das mit der Mindestbeitragsbemessungsgrenze bei Selbständigen dagegen nicht.
Sicher, es gibt Fälle, in denen das Studium erst recht spät aufgenommen wurde, aber wenn man sich die Zahl dieser Fälle in der PRaxis betrachtet, und das gehört zu meinem Beruf, dann ist es tatsächlich so, dass in 8 von 10 Fällen ein Studium als Fortsetzung der Ausbildung oder als "Sprungbrett" für die Karriere oder einfach zur Selbstverwirklichung
aufgenommen wird, also keine Gründe vorliegen, die eine studentische Pflichtversicherung auch über das 30. Lebensjahr hinaus rechtfertigen würden. Ich habe jetzt mal allgemein, aus meiner Erfahrung raus gesprochen - sicher bist Du eine der Ausnahmen, bei denen eben diese gesetzliche Regelung tatsächlich eine Härte dastellt, ob du da auf dem Rechtsweg etwas bewirken kannst, das glaube ich weniger, denn das wurde in der Vergangenheit schon öfter probiert - ohne Erfolg.
Gruss
Czauderna

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 31.07.2012, 22:22

Es sind in der KVdS auch keine rund 50 € mehr, sondern 64,77 € für die KV + 11,64 bzw. 13,13 € für die PV. Ansonsten bin ich voll und ganz bei broemmel und Czauderna.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 31.07.2012, 23:11

Dreranwalt kann gern prüfen, nur....... mit 30 ist Schluss, bevor ichhier denn noch die gesamte BSg thematik zu dem Thema raussuche möchte ich gleich vorweg schicken. Ich habe auch noch nach meinen 30 Lebensjahr studiert und zwar neben meinen Job, hat zwar Kraft und Geld gekostet, war aber zumachen und da muss ich ehrlich sagen 75 € Differenz sind zwar gut Holz, lebt 2 Wochen von. aber .................................immr schön mit der Kirche im Dorf bleiben.

amerin

Beitrag von amerin » 01.08.2012, 14:30

Der Sinn der KVdS und deren Nutzung ist ja nicht das Erststudium, sondern die Erstausbildung. Und die ist in diesem Falle ja schon durch, erst recht als Meister.

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