Student ü30 - freiwillig versichert - Familie mitversichern?
Moderator: Czauderna
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Student ü30 - freiwillig versichert - Familie mitversichern?
Hallo,
habe eine etwas aussergwöhnliche Geschichte hinter mir. Ich bin 40 Jahre alt und lange selbständig gewesen, dann Ende 2010 wieder in die GKV gekommen weil ich eine Teilzeitstelle angenommen habe. Über meine GKV habe ich dann meine Frau und die Kinder in der Familienversicherung mitversichert.
Nun wird mir bei meiner Teilzeitstelle gekündigt und ich möchte mich gerne freiwillig weiter krankenversichern um ein ca. 2 jähriges Studium zum Master zu bestreiten. Meine Frau ist derzeit auch nicht berufstätig, da sie sich um unsere beiden Kinder kümmert.
Nun zu meinen Fragen:
1) Wenn ich mich nun freiwillig weiter versichere, kann ich dann meine Familie weiterhin mitversichern ?
2) Was kostet diese freiwillige Versicherung dann ca. monatlich (bin bei der AOK derzeit) ?
Einnahmen werden wir während des Studiums nur ca. 15.000 € per anno aus Zins- und Mieteinnahmen haben und den Rest zum Leben dann aus Rücklagen bestreiten für die zwei Jahre des Studiums.
Freue mich auf Antworten - vielen Dank im vorraus !
Fahrstuhl
habe eine etwas aussergwöhnliche Geschichte hinter mir. Ich bin 40 Jahre alt und lange selbständig gewesen, dann Ende 2010 wieder in die GKV gekommen weil ich eine Teilzeitstelle angenommen habe. Über meine GKV habe ich dann meine Frau und die Kinder in der Familienversicherung mitversichert.
Nun wird mir bei meiner Teilzeitstelle gekündigt und ich möchte mich gerne freiwillig weiter krankenversichern um ein ca. 2 jähriges Studium zum Master zu bestreiten. Meine Frau ist derzeit auch nicht berufstätig, da sie sich um unsere beiden Kinder kümmert.
Nun zu meinen Fragen:
1) Wenn ich mich nun freiwillig weiter versichere, kann ich dann meine Familie weiterhin mitversichern ?
2) Was kostet diese freiwillige Versicherung dann ca. monatlich (bin bei der AOK derzeit) ?
Einnahmen werden wir während des Studiums nur ca. 15.000 € per anno aus Zins- und Mieteinnahmen haben und den Rest zum Leben dann aus Rücklagen bestreiten für die zwei Jahre des Studiums.
Freue mich auf Antworten - vielen Dank im vorraus !
Fahrstuhl
Re: Student ü30 - freiwillig versichert - Familie mitversich
fahrstuhl65 hat geschrieben:Hallo,
habe eine etwas aussergwöhnliche Geschichte hinter mir. Ich bin 40 Jahre alt und lange selbständig gewesen, dann Ende 2010 wieder in die GKV gekommen weil ich eine Teilzeitstelle angenommen habe. Über meine GKV habe ich dann meine Frau und die Kinder in der Familienversicherung mitversichert.
Dies geht natürlich da die kostenlose Familienversicherung auch für die freiwilliogen Mitglieder gilt.
Nun wird mir bei meiner Teilzeitstelle gekündigt und ich möchte mich gerne freiwillig weiter krankenversichern um ein ca. 2 jähriges Studium zum Master zu bestreiten. Meine Frau ist derzeit auch nicht berufstätig, da sie sich um unsere beiden Kinder kümmert.
Nun zu meinen Fragen:
1) Wenn ich mich nun freiwillig weiter versichere, kann ich dann meine Familie weiterhin mitversichern ?
ja
2) Was kostet diese freiwillige Versicherung dann ca. monatlich (bin bei der AOK derzeit) ?
Einnahmen werden wir während des Studiums nur ca. 15.000 € per anno aus Zins- und Mieteinnahmen haben und den Rest zum Leben dann aus Rücklagen bestreiten für die zwei Jahre des Studiums.
Der mindestbeitrag leigt derzeit bei 147 € pro monat.
Freue mich auf Antworten - vielen Dank im vorraus !
Fahrstuhl
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Hallo,
erzielt der TE das Einkommen von 15.000 Euro im Jahr (= 1250,- Euro monatlich) Beiträge zu zahlen, die dann ca. 210.,- Euro mtl. betragen würden.
Entfällt ein Teil des Einkommens auf den Ehepartner (Achtung: der Familienversicherungsanspruch entfällt bei einem Einkommen von mehr als 375,- Euro!) ist der Beitrag des TE entsprechend geringer.
MfG
ratte1
erzielt der TE das Einkommen von 15.000 Euro im Jahr (= 1250,- Euro monatlich) Beiträge zu zahlen, die dann ca. 210.,- Euro mtl. betragen würden.
Entfällt ein Teil des Einkommens auf den Ehepartner (Achtung: der Familienversicherungsanspruch entfällt bei einem Einkommen von mehr als 375,- Euro!) ist der Beitrag des TE entsprechend geringer.
MfG
ratte1
da muss ich ratte Recht geben
Cicero: bist du davon ausgegangen, dass die Einnahmen von 15.000
rechtlich beiden zu gleichen Teilen zustehen; die Mietobjekte jeweils zur Hälfte auf beide Ehegatten im Grundbuch stehen, dann könntest du Recht haben.
Dies ist jeodch zu klären, wem rechtlich die Einnahmen zustehen.
Der Fragesteller schreibt "WIR" haben Einnahmen.
Möglicherweise war er sich dieser Aussage aber nicht bewusst, welche Konsequens dies hat
Cicero: bist du davon ausgegangen, dass die Einnahmen von 15.000
rechtlich beiden zu gleichen Teilen zustehen; die Mietobjekte jeweils zur Hälfte auf beide Ehegatten im Grundbuch stehen, dann könntest du Recht haben.
Dies ist jeodch zu klären, wem rechtlich die Einnahmen zustehen.
Der Fragesteller schreibt "WIR" haben Einnahmen.
Möglicherweise war er sich dieser Aussage aber nicht bewusst, welche Konsequens dies hat
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Beitragsbemessung
Guten Tag,
hier sind einige links zu dem Thema.
Meine Vorschreiber habenhier ja sich schon zu geäussert.
gkv-spitzenverband.de/upload/Grunds%C3%A4tze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30.05.2011_17011.pdf
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159255&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
Gruss.
jochen
hier sind einige links zu dem Thema.
Meine Vorschreiber habenhier ja sich schon zu geäussert.
gkv-spitzenverband.de/upload/Grunds%C3%A4tze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30.05.2011_17011.pdf
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159255&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
Gruss.
jochen