Hallo, unsere Tochter (20) ist Studentin, arbeitet nebenher in einem Geschäft und verdient meistens so 350 Euro; in 2-3 Monaten werden es auch mal 450 oder 480 sein. Zählt dann das durchschnittliche Jahreseiinkommen oder muss sie dann für diese 2 oder 3 Monate KV zahlen?
Und: Werden diese Monate on der Minijob-Zentrale an die K geme3ldet und muss sie das selber tun?
Und schließlich: Die kV hat 3/2012 mitgeteiolt, sie könne nur "375 EUR" verdienen; waren das nicht schon letztes Jahr 400, oder verwechsel ich da was?
Danke!!
Student Familienversicherung und schwankendes Einkommen
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 06.04.2013, 18:44
Da wird sich denn schon die Minjobzentrale melden, wenn 2 x im Jahr die Minijobgrenze unvorhersehbar geknackt wird spielt das keien Rolle , wenn vorhersehbar trit automatisch die Versicherugnpflicht ein, da hat denn der Arbeitgeber die Werkstudenteneigenschaft zu prüfen. Sollt im zurückliegend von der Minjobzentrale festgestellt wrden das die keine Eigenschaft als Minijobberin vorleigt, tritt auch rückwirkend die Versicherugnspflicht ein.
Wenn denn gepüft wird ob die Gesamteinkommensgrenez überschritten wird. Für 2013 gilt die Grenze von 450 € mtl mit minijob und 385 € ohne Minijob. Heißt denn die Werkstudenteneigenschaft geprüft wird wenn kein Minjob und keien Pauschalierung in der Besteuerung vorliegt, gilt die 385 € Grenze. + 80 € Werbungskostenpauschale = 465 €, meiner Meinung nach.
Vieleicht weiss jemand hier noch einen Besseren Rat
Wenn denn gepüft wird ob die Gesamteinkommensgrenez überschritten wird. Für 2013 gilt die Grenze von 450 € mtl mit minijob und 385 € ohne Minijob. Heißt denn die Werkstudenteneigenschaft geprüft wird wenn kein Minjob und keien Pauschalierung in der Besteuerung vorliegt, gilt die 385 € Grenze. + 80 € Werbungskostenpauschale = 465 €, meiner Meinung nach.
Vieleicht weiss jemand hier noch einen Besseren Rat