Hallo liebes Forum,
ich studiere und bin über meine Mutter familienversichert. Nun möchte ich jedoch dieses Jahr noch ein Nebengewerbe Gründen. Ich werde mich in dem Nebengewerbe wohl mit 5 Stunden in der Woche bewegen und auch nicht besonders viel dabei verdienen. Wenn es später mal 300€ im Monat sind ist es sehr viel. Jedoch benötige ich dafür noch etwas Startkapital.
Zum Problem:
Aufgrund meines Arbeitsverhältnisses und die Ausbezahlung einer VWL werde ich die Freigrenze welche mir zusteht im Rahmen der Familienversicherung voll ausschöpfen.
Jedoch benötige ich noch etwas Kapital um die Maschinen bezahlen zu können und würde gern noch etwas arbeiten.
Mein Nebengewerbe würde in diesem Jahr einen Verlust erwirtschaften durch die Abschreibungen auf die Maschinen und den Gründungskosten.
Meine Frage:
Das Finanzamt wird ja die Verluste aus dem Gewerbe mit den beiden anderen Posten verrechnen so dass auf dem Bescheid dann steht:
Beispielsweise
Gewerbebetrieb: -1000
Einkünfte Kapitalvermögen: 500
Einkünfte nicht selbstständige Arbeit: 4800
Gesamtbetrag der Einkünfte: 4300 €
Lässt die Krankenkasse eine solche Verrechnung zu oder schaut die Kasse einfach auf die positiven Einkünfte in Höhe von 5300€ und lässt mich dann nicht mehr familienversichert?
Ich danke schon jetzt für eure Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
Student Familienversichert Nebengewerbe Verlustverrechnung
Moderator: Czauderna
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Hallo,
die Krankenkasse verlässt sich grundsätzlich erst einmal auf deine Erklärung zu deinen Einkommensverhältnissen. Du musst allerdings auf Anforderung einen entsprechenden Nachweis führen und dieser Nachweis bildet in der Regel der Einkommenssteuerbescheid - das was da steht ist dann abschließend
maßgebend und kann dann ggf. auch rückwirkend zum Ende der Familienversicherung führen.
Gruss
Czauderna
die Krankenkasse verlässt sich grundsätzlich erst einmal auf deine Erklärung zu deinen Einkommensverhältnissen. Du musst allerdings auf Anforderung einen entsprechenden Nachweis führen und dieser Nachweis bildet in der Regel der Einkommenssteuerbescheid - das was da steht ist dann abschließend
maßgebend und kann dann ggf. auch rückwirkend zum Ende der Familienversicherung führen.
Gruss
Czauderna
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Hallo,
bezüglich des oben geschilderten Beispieles. Würde die Krankenkasse den Betrag des Einkommens nehmen, der unter "Gesamtbetrag der Einkünfte" steht oder schaut die Krankenkasse in die positiven Positionen und macht eine eigene Rechnung in der Sie die Verluste aus dem Gewerbe nicht berücksichtigen?
MfG
Daniel
bezüglich des oben geschilderten Beispieles. Würde die Krankenkasse den Betrag des Einkommens nehmen, der unter "Gesamtbetrag der Einkünfte" steht oder schaut die Krankenkasse in die positiven Positionen und macht eine eigene Rechnung in der Sie die Verluste aus dem Gewerbe nicht berücksichtigen?
MfG
Daniel