RV-Beträge abführen bei privater KK

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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bubbagump
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Registriert: 08.07.2010, 14:18

RV-Beträge abführen bei privater KK

Beitrag von bubbagump » 08.07.2010, 14:28

Hallo,
ich bin eingeschriebener Student und möchte eine Tätigkeit als studentische Aushilfe aufnehmen (zwischen 400 u. 800€ monatlich, maximal 20h pro Woche, etc.) beginnen. Entsprechend dieser Tätigkeit muss mein Arbeitgeber nur Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Sozialversicherung, Krankenkasse, etc. fallen nicht an.

Ich bin derzeit über meinen Vater privat bei der PostbeamtenKK mitversichert und möchte dies auch bleiben.
Nun sagt mir mein Arbeitgeber, dass ich zu einer gesetzlichen KK wechseln müsse, damit über diese KK die Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden können. Ich möchte aber in der privaten KK bleiben! Solange ich unter dem maximalen Jahreseinkommen bleibe, um noch Kindergeld zu erhalten, sollte das auch kein Problem sein.

Gibt es eine Möglichkeit, weiterhin in der privaten KK zu bleiben und die RV-Beiträge irgendwie anders abzuführen? Über die private geht es angeblich nicht. Ich habe davon gehört dass jede gesetzliche KK die Beiträge annehmen und an den Rentenversicherungsträger weiterleiten können müsste, ohne dass ich direkt bei der KK versichert sein muss.
Kann mir das jemand bestätigen oder mir einen Hinweis geben, wo ich das nachlesen kann?

Herzlichen Dank

SB

ippuj
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Beitrag von ippuj » 08.07.2010, 16:41

Hallo,

die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können nur über eine gesetzliche Krankenkasse abgeführt werden. Dazu muß jedoch nicht zwangsläufig eine Mitgliedschaft dort bestehen, da die Beiträge nur ein durchlaufender Posten bei der Kasse sind. Sofern kein Bezug zu irgendeiner gesetzlichen Krankenkasse besteht (und das könnte bei einem Postbeamten sein, sonst könnte man die Kasse nehmen, über die die RV-Beiträge des Vaters gezahlt werden), kann irgendeine gewählt werden, es entsteht daraus keine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung.

Gruß, Ippuj

RHW
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Beitrag von RHW » 08.07.2010, 21:33

Hallo,
es gilt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__28i.html

Für Privatversicherte sind die RV-Beiträge an die letzte gesetzliche Krankenkasse zu zahlen (z.B. die Kasse, bei der der Student als 10-Jähriger familienversichert war).

Wenn es nie eine gesetzliche Kasse gab, hat der AG ein Wahlrecht unter (fast) allen Kassen in dem betreffenden Bundesland.

Gruß
RHW

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