Problem beim Krankenkassenwechsel

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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barddek
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Problem beim Krankenkassenwechsel

Beitrag von barddek » 27.03.2009, 09:52

Hallo erstmal, ich bin frisch angemeldet und komme direkt mit einem Problem:

Ich habe zum Jahreswechsel meine GKV gekündigt und bin nun Mitglied einer anderen GKV.

Alles soweit so gut, ich habe eine Kündigungsbestätigung der alten GKV
und eine Mitgliedsbestätigung der neuen GKV.
Die neue Bestätigung hat auch die UNI bekommen - ich bin Student und da muss ich
durchgängig versichert sein, sonst werde ich exmatrikuliert.

Leider habe ich vergessen, mich auch bei meinem Arbeitgeber umzumelden.
Ich bin als Teil/Halbzeitkraft beschäftigt.
Meine von mir bezahlten Pauschalbeträge als Student ab dem 01.01.09 gingen an die neue GKV.

Da mein Arbeitgeber nichts von meinem Wechsel wusste, hat er bei der Abrechnung natürlich immer meine alte GKV angegeben.

Dieses Jahr war das also bereits drei Mal (Abrechnung für März ist eben gekommen).

Gestern habe ich von meiner alten GKV telefonisch erfahren, daß durch meine versäumte Meldung des KK-Wechsels beim Abreitgeber die Kündigung unwirksam wäre.
Ich müsse nun erneut kündigen und komme zum 01.06.09 raus aus der alten GKV.
Schriftverkehr gab es seit dem Wechsel aber nicht mehr.

Warum haben die nicht schon vorher die fehlenden Beiträge angemahnt, bzw. mich überhaupt nicht früher kontaktiert?

Stimmt das wirklich, daß die Kündigung unwirksam ist? Konnte im Sozialgestzbuch nichts dazu finden.

Für fundierte Informationen wäre ich sehr dankbar.

Rentner
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Beitrag von Rentner » 28.03.2009, 13:01

tja barddek,

ist so. Die zur Meldung verpflichtete Stelle (in deinem Fall Uni und Arbeitgeber) muß bis spätestens Ende der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaftsbescheinigung der neuen Kasse vorliegen.

Wer soll die Beiträge angemahnt haben ?

Doch nur deine neue Kasse und die wußte ja nichts von Beiträgen die hätten kommen sollen und außerdem bekommt die Kasse von einem Arbeitgeber immer nur einen Gesamtbetrag, woraus nicht hervorgeht für welche Arbeitnehmern dies gehört, solche Beträge werden personenbezogen immer nur einmal jährlich gemeldet.

Hucky
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Ich sehe das anders,

Beitrag von Hucky » 17.07.2009, 14:02

Als Student ist bei der KVdS die zur Meldung verpflichtende Stelle die Hochschule und nicht der AG. Der AG ist nur zuständig wenn eine krankenversicherungspflichtige Beschäftigung besteht und er Student ist.
Rdschr. 06b

Aus meiner sich führt AG im Rahmen der VA 001 mit dem Schlüssel 0100 nur die RV-Beiträge ab. --> Klassischer Werkstudent. KV-Beiträge und ähnliches werden vom AG nicht entrichtet.

Dem AG sollte ganz schnell eine Mitgliedsbescheinigung der neuen KK vorgelegt werden. Die Korrektur der Meldungen erfolgt durch den AG. Macht die alte KK weiter Probleme, dann sich mit der neuen KK in Verbindung setzen. Diese muss dann die Rechtslage beurteilen.

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