Guten Tag,
ich habe eine Frage bzgl. einer Freundin zu mir. Zum Hintergrund: sie promoviert seit einem Jahr an einer Hochschule in Sachsen (via Stipendium) und hatte für das Visum eine private Krankenversicherung bei der Allianz abgeschlossen.
Nun als sie am Tag der Einschreibung in die Hochschulge ging, wurde ihr gesagt, das diese nicht verwendbar/gültig/wieauchimmer ist und sie einen Vertrag bei der DAK abschließen solle (die ganz zufällig auch einen Stand gleich nebenan hatte), da sie sich sonst nicht einschreiben könne. Laut ihr mussten alle ausländischen Studenten einen Vertrag mit der DAK abschließen.
Für mich klingt das sehr nach Absprachen zwischen der HS und der KV um ahnungsloses Studenten, die teilweise kaum Deutsch sprechen einen Vertrag aufzuschwatzen. Kann mir jemand sagen ob das rechtens war/ist und ob man ggf. etwas machen kann? Im Grunde hatte sie jetzt für ein Jahr zwei Krankenversicherungen, soweit ich das aus den Dokumenten rauslese. Es kann natürlich sein, dass ihre private KV irgendetwas nicht abdeckt, o.ä., sie hat zB. auch keine Karte, nur einen Zettel, wo drauf steht, dass sie diesen den Arzt oder wen auch immer vorzeigen soll.
Desweiteren ist sie dieses Jahr 30 geworden und somit nicht mehr zu einer Versicherung verpflichtet. Die DAK versucht ihr nun natürlich eine freiweillige Studentenversicherung (Studentische Versicherung?) aufzuschwatzen. Aber meines Erachtens sollte die private Versicherung bei der Allianz ausreichend sein. Kann das jemand bestätigen?
Schonmal vielen Dank für die Hilfe.
Private Krankenversicherung für ausländische Studenten?
Moderator: Czauderna
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Mit der Einschreibung ist ein Nachweis über die Krankenversicherung vorzulegen. Zum einen der Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung (es besteht Versicherungspflicht als Student) oder der Nachweis über die Befreiung von der Versicherungspflicht. Sie hätte bei der DAK oder bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenversicherung die Befreiung beantragen müssen.
Der reine Abschluß einer PKV ist nicht ausreichend. Nun hat das die DAK wohl ausgenutzt, um neue Mitglieder zu gewinnen.
Der Drops ist jetzt gelutscht. Rückwirkend geht da nichts, da es Ausschlussfristen bei der Befreiung von der Versicherungspflicht gibt.
Jetzt endet die Pflicht und es soll eine freiwillige Versicherung durchgeführt werden. Diese geht nur auf Antrag. Wenn der nicht gestellt wird, wird es nix mit dem Plan der DAK.
Dann kommt die obligatorische Versicherung zum tragen. Die fällt aber nicht an, wenn ein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Da sollte Deine Freundin mal bei der Allianz nachfragen, ob die Voraussetzungen vorliegen.
Der reine Abschluß einer PKV ist nicht ausreichend. Nun hat das die DAK wohl ausgenutzt, um neue Mitglieder zu gewinnen.
Der Drops ist jetzt gelutscht. Rückwirkend geht da nichts, da es Ausschlussfristen bei der Befreiung von der Versicherungspflicht gibt.
Jetzt endet die Pflicht und es soll eine freiwillige Versicherung durchgeführt werden. Diese geht nur auf Antrag. Wenn der nicht gestellt wird, wird es nix mit dem Plan der DAK.
Dann kommt die obligatorische Versicherung zum tragen. Die fällt aber nicht an, wenn ein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Da sollte Deine Freundin mal bei der Allianz nachfragen, ob die Voraussetzungen vorliegen.
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Hallo,peterlustig123 hat geschrieben:Vielen Dank. Nochmal zum reinen Verständnis: gesetzlich ist Pflicht und die private KV hat sie (bis aufs Visum) umsonst abgeschlossen? Oder hätte sie sich, weil sie privat krankenversichert ist, von der gesetzlichen befreien können?
wir hatten unsere Dienststelle im Bereich eine Privat-Uni, welche aber staatlich anerkannt war bzw. auch noch ist. Da war je zu jedem neuen Semesterbeginn so, dass Studenten aus der gesamten Welt kamen und sich dort eingeschrieben hatten - 90% all dieser neuen Studenten kamen schon mit einer Krankenversicherung an, meist war es eine Privatversicherung, die von der UNI "vermittelt" war, trotzdem mussten sich diese Studenten von der Krankenversicherungspflicht der Studenten befreien lassen, weil meist unter 30 Jahre alt und natürlich auch noch keine 14 Fachsemester. Ich kann mich an Zeiten erinnern, da standen an einem Tag bis zu 20 Studenten vor mir und alle wollten sich befreien lassen - das haben wir dann auch gemacht - mit "aufschwatzen" eine freiwilligen Versicherung war da nix zu machen - ach ja, ich war auch bei der DAK. Um deine Frage zu beantworten , ja eine Krankenversicherung muss sein und meiner Meinung nach ist der Weg immer noch der gleiche -
Krankenversicherung der Studenten (KVdS) bei einer deutsche GKV-Kasse oder bei Nachweis eines anderen Krankenversicherungsschutzes die Befreiung beantragen. Soweit ich auch noch weiß, dürfen die UNIs niemanden sich einschreiben lassen, der nicht krankenversichert ist.
Gruss
Czauderna