Hallo allerseits,
ich habe eine etwas kniffelige Frage zur privaten KV als Promotionsstudent.
Ich habe gerade mein Diplom gemacht, und werde fast nahtlos in ein Promotionsstudium uebergehen. Ich habe mich zu beginn des Erststudiums von der KV Pflicht befreien lassen und war privat versichert. Gilt diese Befreiung auch waehrend des Promotionsstudiums?
Ich weiss, dass die Befreiung auch weiterhin gilt, wenn man nur wenig Geld verdient. In diesem Fall darf man den studentischen tarif der GKV nicht wahrnehmen, und muss privat versichert bleiben.
Die Stelle die an meine Promotion geknuepft ist ist aber eine TVOD 13 Stelle. Muss ich jetzt den GKV Beitrag zahlen (das ist dann fast der Hoechstsatz) oder kann ich mich fuer ein viertel des GKV Beitrages bei meiner derzeitigen PKV weiterversichern?
MfG
PKV als Promotionsstudent
Moderator: Czauderna
Hallo,
nach Deinen Ausführungen zu urteilen, wirst du versicherungspflichtig in dieser Tätigkeit. Die Befreiung hätte auf Deine Promotion keine Auswirkung, weil Promotionsstudenten nicht versicherungspflichtig sind als Student. Willkommen in der Realität der GKV-Versicherten.
Du hast also ein Wahlrecht zu einer KK Deiner Wahl. Deinem AG musst du innerhalb 14 Tagen eine Mitgliedsbescheinigung Deiner KK vorlegen. Ansonsten hat er Dich zu der KK anzumelden, die für die Durchführung der Versicherung unter Berücksichtigung der Betriebsnummer des AG zuständig ist. Die 14 Tage laufen ab den 1. AT. Es handelt also sich um eine Ereignisfrist!
Damit du aus der PKV rauskommst, musst du dieser innerhalb 2 Monate nach Beginn der Versicherungspflicht eine Mitgliedbescheinigung der KK vorlegen. Verpasst du diese Frist muss Dich die PKV erst in die Zukunft entlassen.
Also überlege was Dir wichtig ist und treffe dann die Entscheidung für Deine KK.
VG
Hucky
nach Deinen Ausführungen zu urteilen, wirst du versicherungspflichtig in dieser Tätigkeit. Die Befreiung hätte auf Deine Promotion keine Auswirkung, weil Promotionsstudenten nicht versicherungspflichtig sind als Student. Willkommen in der Realität der GKV-Versicherten.
Du hast also ein Wahlrecht zu einer KK Deiner Wahl. Deinem AG musst du innerhalb 14 Tagen eine Mitgliedsbescheinigung Deiner KK vorlegen. Ansonsten hat er Dich zu der KK anzumelden, die für die Durchführung der Versicherung unter Berücksichtigung der Betriebsnummer des AG zuständig ist. Die 14 Tage laufen ab den 1. AT. Es handelt also sich um eine Ereignisfrist!
Damit du aus der PKV rauskommst, musst du dieser innerhalb 2 Monate nach Beginn der Versicherungspflicht eine Mitgliedbescheinigung der KK vorlegen. Verpasst du diese Frist muss Dich die PKV erst in die Zukunft entlassen.
Also überlege was Dir wichtig ist und treffe dann die Entscheidung für Deine KK.
VG
Hucky
Hallo,
ich bin in einer ähnlichen Situation wie kein...haase. Allerdings habe ich nur eine halbe TVöD 13 Stelle mit 19,5 Wochenstunden. Bisher (also während meines Studiums) war ich privat versichert. Werde ich nun auch versicherungspflichtig und muss zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln? Ich habe gelesen, dass man als Student bis zu 20 Wochenarbeitsstunden arbeiten darf, ohne sich gesetzlich versichern zu müssen. Aber was gilt während der Promotion?
Viele Grüße
chance
ich bin in einer ähnlichen Situation wie kein...haase. Allerdings habe ich nur eine halbe TVöD 13 Stelle mit 19,5 Wochenstunden. Bisher (also während meines Studiums) war ich privat versichert. Werde ich nun auch versicherungspflichtig und muss zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln? Ich habe gelesen, dass man als Student bis zu 20 Wochenarbeitsstunden arbeiten darf, ohne sich gesetzlich versichern zu müssen. Aber was gilt während der Promotion?
Viele Grüße
chance
Hallo chance,
Promotion ist ein Teil des Studiums, welches nicht mehr zum wissenschaftlichen Teil der Ausbildung gehört. Damit gelten Promotionsstudenten nicht mehr als ordentlich Studierende im Sinne der SV.
Folgedessen gelten für Dich nicht länger die Regel der Werkstudenten.
Sofern zu über 400 EUR kommst wirst du v-pflichtig und musst Dich für eine KK entscheiden.
VG
Hucky
Promotion ist ein Teil des Studiums, welches nicht mehr zum wissenschaftlichen Teil der Ausbildung gehört. Damit gelten Promotionsstudenten nicht mehr als ordentlich Studierende im Sinne der SV.
Folgedessen gelten für Dich nicht länger die Regel der Werkstudenten.
Sofern zu über 400 EUR kommst wirst du v-pflichtig und musst Dich für eine KK entscheiden.
VG
Hucky