Pflichtpraktikum und Familienversicherung

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Matzediefratze
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Pflichtpraktikum und Familienversicherung

Beitrag von Matzediefratze » 17.02.2014, 18:03

Hallo.

Meine Freundin war aufgrund eines Pflichtpraktikums nach München für 5 Monate gezogen und hat dort 620 Euro Brutto verdient.

Nun verlangt die KK (gesetzl) Nachzahlungen weil sie über die 385 Euro Grenze kommt und sie daher nicht mehr Familienversichert war.

Das Praktikum war bei BMW und die konnten auch ein Wohnheimszimmer für 400 Euro im Monat vermitteln.....München ist eben teuer.

Nun dachte ich, dass bei einem Pflichtpraktikum, sollte es außerhalb des eigenen Wohnortes stattfinden, die Miete als Werbungskosten angerechnet werden können?

Die KK sagt nein, hat aber auch hier und da mal ihre Meinung geändert (Anfangs gings nur um 1nen Monat der nachgezahlt werden sollte, wegen einer Werkstudentenjob Überschneidung.)

Weiss da jemand mehr? Hat die KK recht?

MFG MAtthias

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 17.02.2014, 18:35

Die Entscheidung über die Werbungskosten trifft nicht die Krankenkasse, Wenn das Finanzamt die Kosten als Werbungskosten anerkennt, können sie abgezogen werden.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 - 9a EStG). Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens sind daher die Werbungskosten von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzuziehen (BSG, Urteile vom 22.07.1981 - 3 RK 7/80 -, USK 81123, 09.09.1981 - 3 RK 19/80 -, USK 81223, 28.10.1981 - 3 RK 8/81 -, USK 81190 und 26.10.1982 - 3 RK 35/81 -,
USK 82151).

Hierbei ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 1 EStG in Höhe von 920,00 (jetzt 1000,00) EUR bei unbefristeten Beschäftigungen immer pro rata (z. B. mit monatlich 76,67 EUR für das Kalenderjahr) und bei befristeten Beschäftigungen entweder pro rata oder en bloc (z. B. zu Beginn der Beschäftigung) in Abzug zu bringen, sofern nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden.
http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... kommen.pdf

Ich würde erstmal beim Finanzamt nachfragen, ob die Kosten als Werbungskosten anerkannt werden, mir eine Bescheinigung ausstellen lassen und damit zur Krankenkasse gehen.

Matzediefratze
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Beitrag von Matzediefratze » 17.02.2014, 20:00

Danke für die Antwort, habe ich mir auch schon so gedacht.

Dann mal gucken ;)

Mfg und schönen Abend noch.

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