Hallo zusammen,
diese Frage möchte ich an SoFa`s richten, die im Fachbereich
KV der Studenten (StuKV nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V) tätig sind.
Und bitte um Erfahrungsaustausch, wie dieser Fall bei Euch betrachtet wird.
Pflichtversicherter Student verzieht (nehmen wir mal an: am 30.11.2009)
ins Ausland. Dieses Ausland ist kein Abkommensland (nehmen wir mal Iran, Irak, Brasilien oder so an). Er meldet sich sogar bei der Uni (WS vom 01.10.2009 bis 31.03.2010) ab und ist damit exmatrikuliert.
Um Fragen vorzubeugen: Der Student ist in diesem Ausland OHNE Versicherungsschutz (nur damit niemand auf die Idee kommt, er hätte eine Vorrangsversicherung).
Hier geht es mir um die Problematik, dass die Beiträge ab Auslandsverzug nicht mehr gezahlt werden und sich Rückstände auftürmen.
Wann würde bei Eurer Krankenkasse die STuKV enden ????
A)
Im Rundschreiben zur STuKV ist an einer Stelle gesagt, dass die Versicherungspflicht mit Ende bei Exmatrikulation mit Ende des Semester endet (dies wäre der 31.03.2010), wenn nicht eine Vorrangsversicherung besteht (die ja hier nicht vorhanden ist)
ODER
B)
GILT ab 01.12.2009 das deutsche Recht überhaupt nicht mehr und damit endet die deutsche STuKV zum 30.11.2009.
Hat jemand eine Rechtsquelle oder Literaturhinweis zu B.
pflichtiger Student verzieht während Semester ins Ausland
Moderator: Czauderna