Hallo,
Was passiert in der Situation, wenn man ist noch für das aktuelle Semester freiwillig versichert ist, da über 30.
Man legt seine letzte Prüfung ab, ist aber noch bis Ende des Semesters immatrikuliert, wenn die automatische exmatrikulation stattfindet.
Nun möchte man die Zeit, bis man eine richtige Stelle findet, mit einem Nebenjob überbrücken. Dieser Nebenjob hat weniger als 20 Std./Woche, der Verdienst liegt aber bei knapp über 1000 euro brutto.
Gilt man dann noch als freiwillig studentisch krankenversichert und zahlt die Beiträge zur KK weiterhin selbst, entsprechend dem Einkommen?
Oder muss man sich zwangsläufig exmatrikulieren lassen mit sofortiger Wirkung, damit man als normaler Arbeitnehmer gilt (also versicherungspflichtig)?
Was passiert, wenn man z. B. noch nicht exmatrikuliert ist und der Arbeitgeber dann einen für solch einen Job bei der Kranknenkasse anmeldet?
edit: Noch eine Frage. Wer entscheidet, ob man noch als Student angemeldet wird? Der Arbeitgeber oder die Krankenkasse?
Vielen Dank für die Antworten schon im Voraus!
Nebenjob zum Ende des Studiums
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi KeoK,
das Beschäftigungsverhältnis (bis 20 Std./Woche) wird nach der Abschlussprüfung SV-pflichtig, auch wenn das Semester, für das man eingeschrieben ist, noch weiter andauert. Du musst Dich also nicht extra exmatrikulieren.
Damit würde dann auch die freiwillige Mitgliedschaft enden.
Hierüber entscheidet in erster Linie immer der Arbeitgeber. Dieser muss schließlich die entsprechende Meldung an die Kasse absetzen.
Gruß
Sportsfreund
das Beschäftigungsverhältnis (bis 20 Std./Woche) wird nach der Abschlussprüfung SV-pflichtig, auch wenn das Semester, für das man eingeschrieben ist, noch weiter andauert. Du musst Dich also nicht extra exmatrikulieren.
Damit würde dann auch die freiwillige Mitgliedschaft enden.
Hierüber entscheidet in erster Linie immer der Arbeitgeber. Dieser muss schließlich die entsprechende Meldung an die Kasse absetzen.
Gruß
Sportsfreund